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Wohngebäude in städtischem Besitz

20230811 · Antwort der Verwaltung · 16.05.2023 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

↳ Zugehörige Anfrage Wohngebäude in städtischem Besitz · 31.01.2023
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE einen Überblick über Wohngebäude in städtischem Besitz vorgelegt. Die Anfrage, die auf die Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke vom 31. Januar 2023 zurückgeht, zielte auf Informationen zu Standorten, der Anzahl der Wohneinheiten, Leerständen sowie dem Sanierungsbedarf und den künftigen Nutzungsplänen ab.

Aus der Aufstellung geht hervor, dass für eine Vielzahl der gelisteten Objekte die Weitervermietung vorgesehen ist. Bei einigen Liegenschaften besteht die Absicht, die Gebäude nach einem Freizug zu veräußern, wie etwa in der Friedrich-Engels-Straße oder im Bereich Kohlensiepen. Für andere Standorte sind spezifische städtebauliche Maßnahmen geplant. So soll an der Alten Wittener Straße 44-46 ein Abbruch zur Schaffung einer Flächenreserve im Rahmen des ISEK Laer erfolgen, während für die Baroper Straße 41 die Einrichtung eines Erbbaurechts für einen Kita-Neubau sowie Wohnraum vorgesehen ist.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Entwicklung der Siedlung in der Bergener Straße 116, deren zukünftige Nutzung mit einfacher Wohnnutzung und der Errichtung einer Gedenkstätte bzw. eines Museums geplant ist. Im Rahmen der Quartiersentwicklung „Glockengarten“ ist zudem ein Verkauf an die Wohnungsbaugesellschaft VBW vorgesehen. Ein konkreter Sanierungsbedarf für die einzelnen Wohneinheiten konnte in der Vorlage nicht beziffert werden, da eine individuelle Ermittlung pro Objekt erforderlich wäre.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 208 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung)
16.05.2023
kein Ergebnis hinterlegt