Anbauverbotszonen
20231531 · Anfrage · 06.06.2023
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa eine Anfrage zu den Anbauverbotszonen an Bundesautobahnen eingereicht. Basierend auf § 9 des Bundesfernstraßengesetzes ist das Errichten von Hochbauten in einem Abstand von 40 Metern zur befestigten Fahrbahn untersagt; im Bereich bis 100 Metern ist für Baugenehmigungen die Zustimmung der Straßenbaubehörden erforderlich.
Die Anfrage weist darauf hin, dass diese Regelungen aufgrund der urbanen Dichte in Bochum Auswirkungen auf Gebäude haben können, die nah an Autobahnen liegen. Während bestehende Bauten Bestandsschutz genießen, könnten neue Bauanträge, etwa im Rahmen von Sanierungen, durch die Zonen beeinflusst werden. Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Bewertung der Auswirkungen dieser Zonen auf das private Eigentum und die Stadtplanung.
Des Weiteren wird nach der Anzahl der Wohngebäude und Haushalte gefragt, die sich aktuell innerhalb dieser Zonen befinden. Zudem sollen Informationen darüber bereitgestellt werden, wie viele Gebäude durch künftige Autobahnausbaupläne in diese Bereiche fallen könnten und welche Folgen dies für die Stadtkasse sowie die städtischen Wohnungsbauziele haben könnte. Abschließend wird erfragt, ob die Stadt Bochum in Kooperation mit anderen Kommunen oder dem Städte- und Gemeindebund Bemühungen unternimmt, um Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen und die Interessen der Betroffenen zu stärken.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 195 Wörter).