Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zum Handlungsbedarf an der Kortumstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den Status der Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zum Handlungsbedarf an der Kortumstraße. In ihrer Sitzung vom 16. März 2023 hatte die Bezirksvertretung beschlossen, die Verwaltung anzuweisen, das Grundstück am Nordring an der Ecke zur Kortumstraße zu erwerben und für eine künftige Nutzung zu entwickeln. Hintergrund war die geplante Zwangsversteigerung des Grundstücks im April 2023 sowie das Bestreben, die bestehende Baulücke in der nördlichen Bochumer Innenstadt zu schließen.
Die vorliegende Mitteilung stellt fest, dass sich diese Anregung durch bereits erfolgte praktische Maßnahmen erledigt hat. Die Verwaltung verweist zur Begründung auf die Vorlagen 20230794 und 20230798 aus der Sitzung vom 28. März 2023 sowie auf die Mitteilungsvorlage 20231279. Damit ist die ursprüngliche Forderung der Bezirksvertretung im Rahmen dieser spezifischen Anregung nicht mehr Gegenstand der aktuellen Beratung.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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