Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (9. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Kindertagespflegerichtlinie der Stadt Bochum; Erhöhung des Tagespflegegeldes; Änderung der Anlage AZur Vorlage · 20220541 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Kindertagespflegerichtlinie vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen in der Anlage A. Ab dem 1. August 2022 soll der Stundensatz für die Zuschüsse um 1,02 Prozent erhöht werden. Diese Erhöhung orientiert sich an der Fortschreibungsrate der Kindpauschalen für Kindertageseinrichtungen gemäß dem Kinderbildungsgesetz.
Im Rahmen der Änderung erhöht sich der Stundensatz in der Qualifikationsstufe 1 von 2,60 Euro auf 2,63 Euro und in der Qualifikationsstufe 2 von 5,30 Euro auf 5,35 Euro. Zudem soll die Anlage A um eine Regelung ergänzt werden, wonach sich die Geldleistungen künftig jeweils zum 1. August eines Jahres entsprechend der Fortschreibungsrate des Kinderbildungsgesetzes anpassen.
Die Grundlage für diese Anpassung bildet die Entwicklung der Kosten für pädagogisches Personal sowie des allgemeinen Verbraucherpreisindex. Durch die Erhöhung der Zuschüsse entstehen der Stadt Bochum jährliche Mehrkosten in Höhe von etwa 150.000 Euro, die in der aktuellen und der kommenden Haushaltsplanung berücksichtigt wurden.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.03.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (9. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 4.Anträge
- 4.1Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder in Bochum senken!Zur Vorlage · 20220780 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Dringlichkeitsantrag zur Senkung der Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die Kostenbeteiligung dieser jungen Menschen auf 0 Prozent zu reduzieren.
Nach bisheriger Regelung gemäß Sozialgesetzbuch mussten junge Menschen in Jugendhilfeeinrichtungen oder Pflegefamilien einen Teil ihres eigenen Einkommens an das Jugendamt abgeben. Durch das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde dieser Anteil bereits von zuvor möglichen 75 Prozent auf 25 Prozent gesenkt. Die Fraktion führt in der Begründung an, dass auch die verbleibende Kostenheranziehung die finanzielle Eigenständigkeit sowie die Bildung von Rücklagen für die Zukunft erschwere. Ziel des Antrags ist es, die Vorbereitung auf ein eigenverantwortliches Leben zu unterstützen und eine Benachteiligung gegenüber anderen jungen Menschen zu vermeiden.
Zur Untermauerung der Forderung wird auf Empfehlungen aus einer Anhörung im Deutschen Bundestag verwiesen, in der Sachverständige die Abschaffung der Kostenbeiträge nahelegten. Zudem wird angeführt, dass der Finanzausschuss der Stadt Köln bereits die Aussetzung der Kostenheranziehung für Unterkunft und Verpflegung in ähnlichen Fällen beschlossen hat.
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Beratungsfolge
- 23.03.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (9. Sitzung)
- 5.Mitteilungen
- 5.1Vorstellung des Trägers Fröbel Bildung und Erziehung gGmbHZur Vorlage · 20213726 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie über die geplante Übernahme der Trägerschaft für eine neue Kindertageseinrichtung in Bochum-Werne durch die Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH. Die Einrichtung an der Rüsingstraße 15 wird von der Ten Brinke Projektentwicklung GmbH und Co. KG im Rahmen einer Wohnbebauung errichtet. Sie umfasst vier Gruppen mit insgesamt 70 bis 75 Plätzen für Kinder im Alter von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Die Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH mit Sitz in Berlin ist als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt, eine Information, die der zuständigen Jugendverwaltung in Bochum vorliegt. Der Träger betreibt bundesweit über 200 Einrichtungen, darunter Krippen, Kindergärten und Hortangebote in elf Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen werden 74 Kindertageseinrichtungen unter dieser Trägerschaft geführt, wobei die Präsenz unter anderem in Städten wie Köln, Bonn, Münster, Essen und Düsseldorf besteht. Vertreter des Trägers werden sich dem Ausschuss im Rahmen der Sitzung am 10. Dezember 2021 persönlich vorstellen.
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Beratungsfolge
- 23.03.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (9. Sitzung)
- Präsentation zu TOP 5.1
- 5.2Jahresbericht 2020/2021 des FamilienbürosZur Vorlage · 20220553 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20220553 eine Mitteilung vorgelegt, die den Jahresbericht des Familienbüros für die Jahre 2020 und 2021 zum Gegenstand hat. Das zuständige Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion übermittelt damit die Dokumentation der Tätigkeiten des Familienbüros für den genannten Zeitraum.
Der Bericht ist zur Kenntnisnahme in verschiedenen kommunalen Gremien vorgesehen. Die Vorlage wird im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie im Beirat „Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation“ behandelt. Zudem ist eine Vorlage im Integrationsausschuss geplant. Neben dem Jahresbericht des Familienbüros umfasst die Unterlage auch Informationen zur Bochum Strategie BOMA. Die in der Mitteilung enthaltenen Inhalte dienen der Information der entsprechenden Ausschüsse über die Entwicklungen und Aktivitäten des Familienbüros in den Jahren 2020 und 2021.
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Beratungsfolge
- 08.06.2022 · Integrationsausschuss (8. Sitzung)
- 03.05.2022 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (5. Sitzung)
- 23.03.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (9. Sitzung)
- Präsentation zu TOP 5.2
- 5.3U3-Ausbauziel und Zukunft der KindertagespflegeZur Vorlage · 20220562 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke.“ zum Ausbauziel für Kinder unter drei Jahren (U3) reagiert. Grundlage für die Betreuung ist das Kinderförderungsgesetz, welches einen Anspruch auf frühkindliche Förderung ab dem ersten Lebensjahr festlegt. Nachdem eine Befragung des Jugendamtes einen höheren Bedarf als die bisherigen pauschalen Schätzungen des Landes oder Bundes ergeben hatte, wurde durch den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ein Ausbauziel von 50 % bis 2025 und 60 % bis 2030 beschlossen. Eine genaue Prognose über die zukünftige Nachfrage bis zum Jahr 2030 ist seitens der Verwaltung nicht möglich.
Hinsichtlich der Rolle der Kindertagespflege betont die Verwaltung, dass diese neben den Kindertagesstätten als gleichwertiges Angebot zu betrachten ist. Die Entscheidung über die Betreuungsform liegt bei den Eltern. Ein reines Zusatzangebot wird die Kindertagespflege nicht sein; beide Konzepte sind im Rahmen der Bedarfsplanung gleichrangig eingebunden. Für den Fall eines etwaigen Überangebots arbeitet die zuständige Fachabteilung eng mit den freien Trägern zusammen, um gemeinsam Strategien zu entwickeln. Die künftige Verteilung der Betreuungskapazitäten wird maßgeblich durch das Wahlverhalten der Eltern sowie durch Entscheidungen im Austausch zwischen der Verwaltung und dem zuständigen Ausschuss bestimmt.
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Beratungsfolge
- 23.03.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (9. Sitzung)
- 5.4Beratungsangebote in Präsenz oder digitalZur Vorlage · 20220519 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU zum Auslastungsgrad und zur Bekanntheit von Beratungsangeboten für Kinder und Jugendliche reagiert. Eine genaue Erhebung des durchschnittlichen Auslastungsgrads ist aufgrund der Komplexität der Einzelfälle sowie zusätzlicher Aufgaben in den Beratungsstellen nicht möglich. Dennoch verzeichneten die Erziehungsberatungsstellen im Jahr 2021 einen Anstieg der Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Anzahl der Sitzungen pro Fall hat sich infolge der Pandemie erhöht. Sowohl digitale als auch Präsenzangebote wurden genutzt, wobei eine Bevorzugung von Beratungen in Präsenz festgestellt wurde.
Zur Bekanntmachung der Angebote wurden verschiedene Wege genutzt, darunter Internetpräsenzen, Pressemitteilungen und die direkte Information durch Erzieher in Kindertagesstätten sowie Elternbriefe an Schulen. Zudem dienten Ärzte, Kliniken und andere Jugendhilfeeinrichtungen als Informationsquellen.
Die sozialen Angebote in Kinder- und Jugendfreizeithäusern wurden unter Einhaltung der geltenden Schutzverordnungen aufrechterhalten. In der Jugendsozialarbeit sowie in der Schulsozialarbeit konnten die Kontakte durch physische Treffen oder digitale Kanäle wie Telefon und Videocalls fortgeführt werden. Vollständige statistische Auswertungen zur Inanspruchnahme dieser Angebote werden erst nach Abschluss einer laufenden stadtweiten Datenerhebung vorliegen.
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- 23.03.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (9. Sitzung)
- 5.5Umsetzung des SGB VIII ReformZur Vorlage · 20220608 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Bochumer Jugendamtes setzt die Reformen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) um. Anlass für die detaillierte Ausarbeitung waren Fragen der Fraktion „Die GRÜNEN im Rat“ aus einer Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie. Zur Identifizierung und Umsetzung der Neuregelungen wurde eine Arbeitsgruppe im Jugendamt eingerichtet.
Im Bereich der Selbstvertretung plant das Jugendamt die Förderung selbstorganisierter Zusammenschlüsse, etwa von „Care-Leavern“, unter Einbeziehung der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bochum. Die Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen, einschließlich transidenter und nicht binärer junger Menschen, erfolgt durch die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen wie „Rosa Strippe e.V.“ oder „pro familia“.
Der Beratungsanspruch soll durch verständliche Kommunikation in „Leichter Sprache“ sowie optimierte Dokumentationsverfahren sichergestellt werden. Für junge Volljährige wird die Hilfe zur Erziehung weiterhin auf Basis des aktuellen Bedarfs gewährt, wobei nun eine Gefährdungseinschätzung hinsichtlich der Verselbstständigung erforderlich ist.
Bei den Kostenbeiträgen für vollstationäre Leistungen wurde der Satz von 75 Prozent auf 25 Prozent gesenkt. Die Berechnung erfolgt nun auf Grundlage des aktuellen monatlichen Einkommens, wobei Freibeträge für Schülerjobs bis 150 Euro sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten wie das Freiwillige Soziale Jahr gelten. Das Vermögen junger Volljähriger wird nicht mehr herangezogen. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen wird durch bestehende Netzwerkstrukturen zur Einbeziehung von Berufsgeheimnisträgern gewahrt.
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- 23.03.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (9. Sitzung)
- 5.6Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA): UmbesetzungZur Vorlage · 20220445 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Verwaltung hat über eine personelle Veränderung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie informiert. Auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs sowie der Jugendamtssatzung stellt die Agentur für Arbeit beratende Mitglieder für diesen Ausschuss bereit.
In einer Mitteilung wurde mitgeteilt, dass die Agentur für Arbeit eine Neubesetzung der bisherigen Funktionen vorgenommen hat. Während das Gremium zuvor durch einen Vertreter und eine Stellvertretung seitens der Agentur für Arbeit besetzt war, wurden nun neue Personen für diese Rollen benannt. Die Agentur für Arbeit teilte mit, ein neues beratendes Mitglied sowie eine neue Vertretung für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu bestimmen. Diese personellen Änderungen betreffen die Zusammensetzung der beratenden Mitglieder im Rahmen der Gremienarbeit.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.03.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (9. Sitzung)
- 5.7Sachstand zum Ukrainekonflikt hier: mündlicher Bericht
- 6.Anfragen
- 6.1Bochumer Perspektivplan „WiR gegen Corona“ – Alltagshelfer*innenZur Vorlage · 20220772 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie gestellt. Gegenstand der Anfrage ist das Programm der Alltagshelfer in Kindertagesstätten, welches Teil des Bochumer Perspektivplans „WiR gegen Corona“ ist.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Alltagshelfer im Rahmen des Kita-Helfer-Programms in städtischen sowie in Kitas freier Trägerschaften eingestellt wurden und wie viele dieser Personen aktuell noch beschäftigt sind. Zudem wird nach der Anzahl derer gefragt, die im Anschluss an die befristete Beschäftigung an einem Ausbildungsprogramm für eine langfristige Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung teilgenommen haben. Darüber hinaus wird angefragt, ob das Jugendamt Möglichkeiten sieht, den befristet beschäftigten Alltagshelfern in städtischen Kitas unbefristete Arbeitsverträge anzubieten.
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- 23.03.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (9. Sitzung)
- 6.2Bochumer Perspektivplan „WiR gegen Corona“ – Zusätzliche Angebote des Familienpädagogischen ZentrumsZur Vorlage · 20220773 · Anfrage
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Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat gegenüber dem Oberbürgermeister eine Anfrage zum Bochumer Perspektivplan „WiR gegen Corona“ gestellt. Gegenstand der Anfrage sind die zusätzlichen Angebote des Familienpädagogischen Zentrums, die als eine der Maßnahmen des Plans vorgesehen waren. Hierbei sollten über Fördermittel der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung zusätzliche Kurse in der Familienbildungsstätte realisiert werden, um Kinder zu unterstützen, deren soziale Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie zugenommen haben.
Die Anfrage umfasst konkrete Fragen zur Umsetzung und zur zukünftigen Ausrichtung dieser Angebote. Die Fraktion bittet um Informationen darüber, wie viele zusätzliche Kurse im Rahmen des Förderprogramms angeboten werden konnten und wie viele Kinder daran teilgenommen haben. Zudem wird die Verwaltung gefragt, ob ein Bedarf an weiteren Kursen für diese Kindergruppe besteht. In diesem Zusammenhang wird auch die Möglichkeit erfragt, das Kursangebot aus städtischen Eigenmitteln aufrechtzuerhalten sowie die Aussichten auf die Akquise weiterer Fördermittel zu bewerten.
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- 23.03.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (9. Sitzung)
- 6.3Situation junger Ukraine-FlüchtlingeZur Vorlage · 20220799 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an die Vorsitzende des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie gestellt, die sich mit der Situation junger Geflüchteter aus der Ukraine befasst. Die Anfrage thematisiert die Versorgung sowie die Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
Im Rahmen der Anfrage werden Informationen zu den Beratungsangeboten für traumatisierte Kinder und Jugendliche aus der Ukraine erbeten. Des Weiteren wird nach der Unterbringung von Kindern im U3- und Ü3-Bereich in Kindertagesstätten sowie nach den grundsätzlichen Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche gefragt. Die Fraktion bittet zudem um Auskunft über die Maßnahmen im Bereich des Kinderschutzes. Ein weiterer Punkt der Anfrage ist die Frage, ob das Jugendamt ein spezialisiertes Team zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine unterhält und wie dieses Team personell besetzt ist.
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- 23.03.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (9. Sitzung)
- 6.4Arbeit von Vereinen mit jungen Ukraine-FlüchtlingenZur Vorlage · 20220813 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Informationen zur Unterstützung von Vereinen angefordert, die mit jungen Flüchtlingen aus der Ukraine arbeiten. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass in Bochum mehrere gemeinnützige Vereine als Jugendhilfeträger anerkannt sind und mit russischsprachigen Kindern sowie Jugendlichen arbeiten, darunter beispielsweise Rostok e. V. und ISTOK e. V.
Aufgrund der aktuellen Situation mit Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine erreichen diese Vereine derzeit ihre Kapazitätsgrenzen. Die Fraktion stellt die Frage, wie die Stadtverwaltung die Zusammenarbeit mit diesen Trägern sowie deren Unterstützung plant, um die Betreuung der Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Eine Beantwortung der Anfrage wurde im Rahmen eines mündlichen Berichts während der Sitzung des Ausschusses am 23. März 2022 erbeten.
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Beratungsfolge
- 23.03.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (9. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Inobhutnahme zweier Kinder
- 11.2Berichterstattung bezüglich einer Auslandsmaßnahme des Sozialen Dienstes
- 11.3Sachstand Helios hier: mündlicher Bericht
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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