U3-Ausbauziel und Zukunft der Kindertagespflege
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke.“ zum Ausbauziel für Kinder unter drei Jahren (U3) reagiert. Grundlage für die Betreuung ist das Kinderförderungsgesetz, welches einen Anspruch auf frühkindliche Förderung ab dem ersten Lebensjahr festlegt. Nachdem eine Befragung des Jugendamtes einen höheren Bedarf als die bisherigen pauschalen Schätzungen des Landes oder Bundes ergeben hatte, wurde durch den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ein Ausbauziel von 50 % bis 2025 und 60 % bis 2030 beschlossen. Eine genaue Prognose über die zukünftige Nachfrage bis zum Jahr 2030 ist seitens der Verwaltung nicht möglich.
Hinsichtlich der Rolle der Kindertagespflege betont die Verwaltung, dass diese neben den Kindertagesstätten als gleichwertiges Angebot zu betrachten ist. Die Entscheidung über die Betreuungsform liegt bei den Eltern. Ein reines Zusatzangebot wird die Kindertagespflege nicht sein; beide Konzepte sind im Rahmen der Bedarfsplanung gleichrangig eingebunden. Für den Fall eines etwaigen Überangebots arbeitet die zuständige Fachabteilung eng mit den freien Trägern zusammen, um gemeinsam Strategien zu entwickeln. Die künftige Verteilung der Betreuungskapazitäten wird maßgeblich durch das Wahlverhalten der Eltern sowie durch Entscheidungen im Austausch zwischen der Verwaltung und dem zuständigen Ausschuss bestimmt.
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