Umsetzung des SGB VIII Reform
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Bochumer Jugendamtes setzt die Reformen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) um. Anlass für die detaillierte Ausarbeitung waren Fragen der Fraktion „Die GRÜNEN im Rat“ aus einer Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie. Zur Identifizierung und Umsetzung der Neuregelungen wurde eine Arbeitsgruppe im Jugendamt eingerichtet.
Im Bereich der Selbstvertretung plant das Jugendamt die Förderung selbstorganisierter Zusammenschlüsse, etwa von „Care-Leavern“, unter Einbeziehung der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bochum. Die Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen, einschließlich transidenter und nicht binärer junger Menschen, erfolgt durch die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen wie „Rosa Strippe e.V.“ oder „pro familia“.
Der Beratungsanspruch soll durch verständliche Kommunikation in „Leichter Sprache“ sowie optimierte Dokumentationsverfahren sichergestellt werden. Für junge Volljährige wird die Hilfe zur Erziehung weiterhin auf Basis des aktuellen Bedarfs gewährt, wobei nun eine Gefährdungseinschätzung hinsichtlich der Verselbstständigung erforderlich ist.
Bei den Kostenbeiträgen für vollstationäre Leistungen wurde der Satz von 75 Prozent auf 25 Prozent gesenkt. Die Berechnung erfolgt nun auf Grundlage des aktuellen monatlichen Einkommens, wobei Freibeträge für Schülerjobs bis 150 Euro sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten wie das Freiwillige Soziale Jahr gelten. Das Vermögen junger Volljähriger wird nicht mehr herangezogen. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen wird durch bestehende Netzwerkstrukturen zur Einbeziehung von Berufsgeheimnisträgern gewahrt.
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Beratungsfolge
- 23.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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