Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - ETAT- (8. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Beratung des Entwurfs des Haushaltsplanes 2027 der Ämter 50 (Amt für Soziales) und 53 (Gesundheitsamt) sowie von V/SU (Steuerungsunterstützung Dezernat V)Zur Vorlage · 20262530 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20262530 befasst sich mit der Beratung des Entwurfs des Haushaltsplanes für das Jahr 2027. Der Fokus der Vorlage liegt auf den Zuständigkeiten der Ämter 50 (Amt für Soziales), 53 (Gesundheitsamt) sowie der Steuerungsunterstützung des Sozialdezernats (V/SU).
Der Entwurf umfasst verschiedene Produktbereiche, darunter die innere Verwaltung, insbesondere den Beirat Leben im Alter sowie die strategische soziale Planung. Ein wesentlicher Teil des Haushaltsplans bezieht sich auf soziale Hilfen, was unter anderem die Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen für Obdachlose und Wohnungslose, die Förderung der Wohlfahrtspflege sowie die Grundsicherung und Eingliederungshilfe umfasst. Zudem sind Leistungen für Asylbewerber und Geflüchtete, Wohngeld sowie Hilfen zur Pflege und zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten enthalten. Darüber hinaus wird der Produktbereich Gesundheitswesen des Gesundheitsamtes berücksichtigt.
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor, die in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen aufgeführten HSK-Maßnahmen aufzunehmen und dem Erlass der Haushaltssatzung für 2027 zuzustimmen. Es wird empfohlen, dass der Ausschuss diese Beschlüsse dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur weiteren Entscheidung vorlegt. Die Beratungsfolge sieht eine Vorberatung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 10. November 2026 sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2026 vor, bevor der Rat am 17. Dezember 2026 über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 10.11.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - ETAT- (8. Sitzung)
- 3.2Änderung der Richtlinie der Stadt Bochum als Zuwendungsgeberin im Bereich Gesundheit und Soziales – Ergänzung des § 6 (Verwendungsnachweis) zur Ermöglichung eines wirkungsorientierten Controllings.Zur Vorlage · 20262340 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage mit der Nummer 20262340 vorgelegt, die eine Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Gesundheit und Soziales vorsieht. Ziel der Vorlage ist die Ergänzung des Paragrafen 6, der den Verwendungsnachweis regelt.
Durch die vorgeschlagene Änderung soll der Verwendungsnachweis um Angaben zur Zielerreichung und zur Wirkung der geförderten Maßnahmen erweitert werden. Die Stadt soll künftig die Möglichkeit erhalten, die Vorlage geeigneter qualitativer und quantitativer Kennzahlen zu verlangen. Damit soll ein wirkungsorientiertes Controlling ermöglicht werden, das über die rein ordnungsgemäße und zweckentsprechende Verwendung der Mittel hinausgeht.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Bewertung der Ergebnisse durch die Zuwendungen angesichts begrenzter finanzieller Ressourcen an Bedeutung gewinne. Das neue Verfahren soll dazu dienen, den Umfang, die Reichweite und den Nutzen der geförderten Angebote besser nachvollziehbar zu machen und die Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Mittel zu erhöhen. Zudem soll die Ergänzung eine Vergleichbarkeit von Angeboten mit ähnlichen Zielsetzungen ermöglichen, um zukünftige Förderentscheidungen auf einer fundierten Grundlage zu treffen. Die konkreten Kennziffern sollen im Rahmen der jeweiligen Zuwendungsbescheide festgelegt werden. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Änderung keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage durchläuft die Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen und soll im Rat der Stadt Bochum entschieden werden.
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Beratungsfolge
- 17.12.2026 · Rat - Etat (11. Sitzung)
- 09.12.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss - Etat (9. Sitzung)
- 10.11.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - ETAT- (8. Sitzung)
- 3.3Neuorganisation der Gehörlosenberatung in BochumZur Vorlage · 20262713 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Gesundheitsamt der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neuorganisation der Gehörlosenberatung vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, die bisherige Beratungsstelle im Haus der Begegnung aufzugeben und die spezialisierte Fachberatung künftig durch das Zentrum für Gehörlosenkultur Dortmund (ZfGK) erbringen zu lassen. Hierfür soll ein Dienstleistungsvertrag im Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten abgeschlossen werden.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, eine dauerhafte und vertretungssichere Versorgung zu gewährleisten. Die aktuelle personelle Situation, die auf einer 1,0-Stelle für Sozialarbeit und einer 0,5-Stelle für sozialmedizinische Assistenz basiert, erschwere die Sicherstellung der Leistungen. Durch die Zusammenarbeit mit dem ZfGK sollen zudem die erweiterten Anforderungen an die Beratung, die unter anderem durch die Zuwanderung geflüchteter Menschen gestiegen sind, fachlich qualifiziert abgedeckt werden.
Trotz der Verlagerung der Fachberatung soll das Gesundheitsamt weiterhin eine niedrigschwellige Anlaufstelle in Bochum vorhalten. Die Aufgabe der Erstkontakte, Kurzberatungen und der Vermittlung an Fachstellen soll durch die verbleibende Stelle der sozialmedizinischen Assistenz übernommen werden.
Die personellen Veränderungen beinhalten, dass die 1,0-Stelle für Sozialarbeit nach Wegfall nicht neu besetzt wird. Die finanziellen Auswirkungen der Neuorganisation werden durch Einsparungen im Personalbudget und den Wegfall von Overheadkosten kompensiert, sodass die Mehraufwendungen für den Dienstleistungsvertrag durch die Einsparungen im Personalbudget gedeckt sind.
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Beratungsfolge
- 17.12.2026 · Rat - Etat (11. Sitzung)
- 09.12.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss - Etat (9. Sitzung)
- 10.11.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - ETAT- (8. Sitzung)
- 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Schutz der Heimbewohner in städtischen Besitz befindlichen Alten- und Pflegeheimen vor HitzewellenZur Vorlage · 20262569 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Gruppe „FDP-UWG: WAT im Rat“ zum Schutz von Bewohnern in städtischen Alten- und Pflegeheimen vor Hitzewellen reagiert. Die Anfrage bezog sich auf die Notwendigkeit von Vorsorgemaßnahmen in den Einrichtungen, die sich im Besitz der Diakonie Ruhr Pflege gemeinnützige GmbH befinden.
Nach Angaben der Verwaltung verfügen alle Einrichtungen über Hitzeschutzkonzepte, die Maßnahmen wie Lüften, Flüssigkeitsversorgung und die Nutzung von Kühlzonen beinhalten. Während die Einhaltung einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius grundsätzlich angestrebt wird, kann diese bei extremen Hitzeperioden nicht durchgehend gewährleistet werden. In solchen Fällen werden betriebliche Maßnahmen wie die Verlagerung von Tätigkeiten an kühlere Orte umgesetzt.
Hinsichtlich baulicher Anpassungen werden Konzepte zur Nachrüstung von Sonnenschutz und zur Klimatisierung von Aufenthaltsbereichen erarbeitet, wobei lediglich eine Einrichtung bereits über einen hinreichenden baulichen Hitzeschutz verfügt. Die Umsetzung solcher Maßnahmen ist mit geschätzten Kosten zwischen 500.000 Euro und 750.000 Euro pro Einrichtung verbunden. Eine Refinanzierung dieser Investitionen über die Pflegekosten ist möglich, erfordert jedoch ein Abstimmungsverfahren mit der Stadt Bochum und dem LWL. Solarbetriebene Kühlsysteme sind derzeit weder im Einsatz noch geplant, mobile Kühlgeräte werden vereinzelt als Provisorium genutzt. Energetische Sanierungsmaßnahmen sind aktuell nicht refinanzierungsfähig.
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Beratungsfolge
- 10.11.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - ETAT- (8. Sitzung)
- 5.2Auswirkungen der geplanten WohngeldkürzungenZur Vorlage · 20262647 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ Informationen zum aktuellen Wohngeldbezug sowie zu den potenziellen Folgen einer geplanten Wohngeldreform auf Bundesebene vorgelegt.
Aktuell beziehen in Bochum 5.085 Haushalte Wohngeld, was insgesamt 8.588 Personen entspricht. Darunter befinden sich 2.521 Minderjährige. Die Zahl der Wohngeldhaushalte ist seit 2020 kontinuierlich gestiegen, von 2.885 Haushalten im Jahr 2020 auf 5.450 im Jahr 2025. Der durchschnittliche monatliche Anspruch beläuft sich auf 276,30 Euro. Unter den Beziehern sind 2.906 Personen Rentner.
Hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten Bundesreform erklärte die Verwaltung, dass eine belastbare Prüfung der genauen Betroffenheit für Bochum derzeit nicht möglich sei, da die Reform noch in der politischen Diskussion stehe und Rückstände bei der Bearbeitung von Anträgen die Berechnung eines verlässlichen Ausgangswerts erschweren. Eine mithilfe von KI durchgeführte Hochrechnung auf Basis der Bundesprognosen deutet jedoch auf einen möglichen Wechsel von etwa 420 Fällen zum SGB XII und 380 Fällen zum SGB II hin.
Ein dadurch entstehender Kostenverlagerungseffekt zwischen den Sozialleistungssystemen kann nicht ausgeschlossen werden. Da die Sicherung des Wohnraums primär im Bereich der existenzsichernden Leistungen liegt, sieht die Verwaltung keine unmittelbaren Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit durch die Reform als erforderlich an.
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Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) - Etat - (7. Sitzung)
- 10.11.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - ETAT- (8. Sitzung)
- 5.3„Urban Mental Health“ – Vorstellung des Projekts und BefragungZur Vorlage · 20262688 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Mitteilung 20262688 Informationen zum Projekt „Urban Mental Health“ vorgelegt. Das Projekt ist Bestandteil einer seit 2023 bestehenden Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Bochum und der Ruhr-Universität Bochum, konkret dem Lehrstuhl für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie. Ziel der Zusammenarbeit ist die langfristige Förderung der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Stadtgebiet.
Das Projekt wird durch eine Arbeitsgruppe aus dem Gesundheitsamt, dem Jugendamt und dem Schulverwaltungsamt begleitet. Die inhaltliche Ausrichtung sieht vor, Fachkräfte in Kitas, Schulen sowie Jugendhilfe- und Beratungseinrichtungen zu stärken und Strukturen zur Förderung psychischer Gesundheit im Alltag der Betroffenen weiterzuentwickeln.
Im Rahmen der Vorstellung sollen Vertreter der Ruhr-Universität Bochum den aktuellen Projektstand präsentieren. Zudem ist eine erneute, vollständig anonymisierte und freiwillige Online-Befragung für das Jahr 2026 geplant. Diese Befragung dient dazu, die Wirksamkeit des Projektes zu messen. Die entsprechenden Informationen werden in den Ausschüssen für Arbeit, Gesundheit und Soziales, für Kinder, Jugend und Familie sowie für Schule und Bildung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.12.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (6. Sitzung)
- 11.11.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) - Etat - (7. Sitzung)
- 10.11.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - ETAT- (8. Sitzung)
- 5.4Bochumer Ortsteile kompakt 2026Zur Vorlage · 20262925 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Mitteilung zur Broschüre „Bochumer Ortsteile kompakt 2026“ vorgelegt. Die jährlich erscheinende Publikation stellt die Sozialdaten der sechs Bochumer Stadtbezirke sowie die jeweiligen Ortsteilprofile dar. In der aktuellen Ausgabe wurde das Design der Broschüre überarbeitet und es wurden teilweise neue sowie aktualisierte Indikatoren in die Darstellung aufgenommen.
Für die 30 Bochumer Ortsteile wurden Einzeldaten für das Jahr 2025 ausgewertet. Die Auswertung setzt diese Daten in Relation zum jeweiligen Stadtbezirk sowie zur Gesamtstadt. Die Inhalte umfassen unter anderem Informationen zur Bevölkerungsstruktur, zur Wohnsituation sowie zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen.
Die Broschüre ist ab dem 10. November 2026 über die Website der Sozialberichterstattung der Stadt Bochum einsehbar. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien, darunter die Ausschüsse für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Kinder, Jugend und Familie, Chancengerechtigkeit und Integration, Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur sowie Schule und Bildung. Zudem wird die Information den Bezirksvertretungen sowie den Beiräten „Gleichstellung und Vielfalt“ und „Leben im Alter“ zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 16.12.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (10. Sitzung)
- 15.12.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (10. Sitzung)
- 03.12.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (10. Sitzung)
- 02.12.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (10. Sitzung)
- 01.12.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (10. Sitzung)
- 01.12.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (10. Sitzung)
- 01.12.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (6. Sitzung)
- 25.11.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (9. Sitzung)
- 18.11.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (6. Sitzung)
- 11.11.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) - Etat - (7. Sitzung)
- 10.11.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - ETAT- (8. Sitzung)
- 5.5Mobilitätsverhalten von Bürgergeld- und Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern als Grundlage für eine sozial gerechte MobilitätsförderungZur Vorlage · 20262926 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Mobilitätsverhalten von Beziehern von Bürgergeld und Grundsicherung geantwortet. Da keine direkten Daten für diese spezifische Gruppe vorliegen, stützte sich die Antwort auf die Ergebnisse der Haushaltsbefragung „Mobilität in Städten – SrV 2023“ für Haushalte mit sehr geringem ökonomischem Status.
Die Daten zeigen, dass etwa 52,6 % dieser Gruppe über einen Pkw-Zugang verfügen, wobei 45,4 % diesen uneingeschränkt nutzen können. Gleichzeitig nutzen 29,5 % der Personen mit sehr geringem ökonomischem Status den öffentlichen Personennahverkehr täglich oder fast täglich. Der Anteil des ÖPNV an allen Wegen liegt in dieser Gruppe bei 27,9 %.
Hinsichtlich einer möglichen Umwandlung von Geldleistungen in eine Sachleistung, wie etwa das Deutschlandticket, weist die Verwaltung darauf hin, dass eine einseitige Förderung des ÖPNV Personen benachteiligen könnte, die aufgrund von Schichtarbeit, Pflegeverpflichtungen oder mangelnder Anbindung auf Kraftfahrzeuge angewiesen sind. Zudem könnte eine Zweckbindung die Flexibilität des Regelbedarfs einschränken. Als alternative Modelle werden unter anderem ein freiwilliger Zuschuss, ein Mobilitätsbudget oder die Erweiterung von Vergünstigungen über den Bochum-Pass angeführt.
Für eine belastbare Entscheidungsgrundlage empfiehlt die Verwaltung zielgruppenspezifische Befragungen der Leistungsberechtigten, weist jedoch auf den hohen Aufwand für eine solche Datenerhebung hin.
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Beratungsfolge
- 10.11.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - ETAT- (8. Sitzung)
- 5.6Ergänzende Informationen zu „Geförderte Sprach- und Integrationskurse in Bochum und Auswirkungen der veränderten Bundesförderung“Zur Vorlage · 20262934 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ zu den Auswirkungen veränderter Bundesförderungen auf Sprach- und Integrationskurse reagiert. Hintergrund der Anfrage sind die Befürchtungen, dass durch die Kürzungen der Bundesmittel jährlich etwa 420 bis 500 Personen keinen Zugang zu geförderten Integrationskursen erhalten könnten, was zu Kursausfällen und Wartelisten führen könne.
Die Verwaltung führt aus, dass eine vollständige Kompensation der wegfallenden Bundesförderung aufgrund der kommunalen Haushaltslage nicht möglich sei. Um Versorgungslücken abzumildern, werden jedoch bestehende Möglichkeiten genutzt. So hat die Volkshochschule Bochum zusätzliche Erstorientierungskurse beantragt. Zudem setzt das Jobcenter verstärkt auf Teilnahmeverpflichtungen für EU-Bürger, und das Amt für Soziales bereitet Verfahren vor, um auch für Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verstärkt Verpflichtungen zum Spracherwerb auszusprechen.
Eine präzise Anzahl weggefallener Kursplätze oder die genaue Zahl der Wartenden lässt sich nicht beziffern, da viele Personen aufgrund fehlender Angebote unmittelbar abgewiesen werden und somit nicht statistisch erfasst werden. Die Kürzungen betreffen das gesamte Spektrum der Integrationskurse, einschließlich Alphabetisierungskurse. Die Verwaltung beobachtet zudem die Entwicklung der Bundesförderung sowie die geplante Einführung eines Kontingentsystems durch das BAMF ab dem zweiten Quartal 2027, dessen konkrete Auswirkungen auf das Angebot in Bochum noch offen sind.
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Beratungsfolge
- 18.11.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (6. Sitzung)
- 10.11.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - ETAT- (8. Sitzung)
- 6.Anfragen
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- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
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