Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Geschäftsordnungsantrag
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Zustimmung zu einem Bauvorhaben, welches den ersten einer größeren Anzahl von vergleichbaren Fällen darstellt (§ 246e BauGB) hier: Bauvoranfrage: Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage Nelkenweg 4, Bochum-WattenscheidZur Vorlage · 20262040/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Zustimmung zu einem Bauvorhaben am Nelkenweg 4 in Bochum-Wattenscheid gemäß § 246e BauGB. Geplant ist die Errichtung eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses mit Staffelgeschoss, das sieben Wohneinheiten umfasst. Die Stellplatzversorgung soll durch eine Tiefgarage mit sechs Stellplätzen, drei oberirdische Stellplätze sowie 23 Fahrradstellplätze sichergestellt werden. Da das Vorhaben vom Gebot des Einfügens in die nähere Umgebung abweicht, ist eine Zustimmung der Gemeinde erforderlich.
Im Rahmen einer Online-Beteiligung wurden keine Stellungnahmen eingereicht. Rückmeldungen von Anwohnern äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich der baulichen Masse, der Veränderung des Wohngebietcharakters sowie der Wohnqualität. Die Verwaltung bewertet die Verkehrsbelastung durch die neuen Wohneinheiten als wohngebietstypisch und sieht keine wesentliche Änderung der Verkehrssituation. Die Erschließung gilt als gesichert, wobei Detailfragen im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Im Bereich Naturschutz sind artenschutzrechtliche Untersuchungen sowie die Einhaltung baumschutzrechtlicher Vorgaben notwendig.
Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Bauvorhaben und zur Anwendung des § 246e BauGB. Die Geltungsdauer der Zustimmung ist an die Dauer des Vorbescheides gebunden. Für zukünftige Beteiligungsverfahren im Rahmen dieses Verfahrens soll zusätzlich zur Pressemeldung ein Aushang vor Ort erfolgen, der auf das Beteiligungsportal hinweist. Für die Umsetzung der Maßnahmen entstehen kein Mittelbedarf und keine jährlichen Folgelasten. Die Entscheidung steht für die Sitzungen des Ausschusses für Planung und Grundstücke sowie der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 13.10.2026 an.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (9. Sitzung)
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 1.1.1Zustimmung zu einem Bauvorhaben, welches den ersten einer größeren Anzahl von vergleichbaren Fällen darstellt (§ 246e BauGB) hier: Bauvoranfrage: Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage Nelkenweg 4, Bochum-Wattenscheid - Hier: Änderungsantrag von Stadtgestalter/Volt -Zur Vorlage · 20262780 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag zur Vorlage 20262780 wird eine Ergänzung des Beschlusstextes für ein Bauvorhaben am Nelkenweg 4 in Bochum-Wattenscheid beantragt. Das Vorhaben umfasst die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage im Rahmen des Wohnungsbauturbos gemäß § 246e BauGB.
Der Antrag sieht vor, dass die Bäume im Bereich der geplanten Spielfläche erhalten bleiben, um einen beschatteten Spielbereich zu gewährleisten. Darüber hinaus soll das Verfahren zur Bürgerbeteiligung bei zukünftigen Fällen der Anwendung des Wohnungsbauturbos konkretisiert werden. Neben der Pressemeldung soll ein Aushang vor Ort auf die Beteiligungsmöglichkeiten unter bochum-mitgestalten.de hinweisen. Zusätzlich sollen Eigentümer von Nachbargrundstücken sowie von Grundstücken im potenziellen Beeinträchtigungsbereich, etwa durch verkehrliche Veränderungen, postalisch über das Vorhaben und die digitalen Beteiligungsmöglichkeiten informiert werden.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass ein Aushang allein als nicht ausreichende Information angesehen wird, da Schaukästen im öffentlichen Raum nicht regelmäßig von allen Anwohnenden genutzt werden und nicht alle betroffenen Eigentümer vor Ort wohnhaft sind. Ein Anschreiben an die Meldeadressen der Eigentümer wird als sicherste Methode zur Information angeführt. Ziel der Ergänzung ist es, die Informationsmöglichkeiten durch die Verwaltung und die Kommunalpolitik zu erweitern, um den Nutzen für die betroffenen Bürger zu erhöhen und mögliche Klagen frühzeitig abzuwenden.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts-und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 2.1Beschluss zur Vorentwurfsplanung für die Straße Marienplatz zwischen dem Haus der Musik und dem Anneliese Brost Musikforum RuhrZur Vorlage · 20262032/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema 20262032/1 befasst sich mit der geplanten Umgestaltung des Marienplatzes im Bereich zwischen dem Haus der Musik und dem Anneliese Brost Musikforum Ruhr. Grundlage der Planung ist der Vorentwurf „Kirschblütenstraße“ des Büros wbp Landschaftsarchitekten. Die Maßnahmen sehen die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h vor, der als Einbahnstraße in Ost-West-Richtung geführt werden soll. Zudem ist eine Stärkung des Radverkehrs sowie eine Erhöhung der Grün- und Aufenthaltsqualität durch die Schaffung von 17 neuen Baumstandorten, Entsiegelungen sowie neuen Versickerungs- und Retentionsflächen vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, diesen Vorentwurf als Basis für die weitere Planung zu verabschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten zu prüfen und weitere Planungsschritte einzuleiten, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aufgrund der aktuellen Haushaltslage. Ziel ist die Vorbereitung eines Ausbaubeschlusses sowie einer Kostenberechnung, um diese bei den zuständigen politischen Gremien vorlegen zu können, sobald die finanziellen Vorbehalte entfallen sind. Bis dahin bleibt die Situation am Marienplatz unverändert. Der Gremienlauf umfasst die Bezirksvertretung Bochum-Mitte sowie die Ausschüsse für Kultur und Tourismus, Planung und Grundstücke sowie Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur im Zeitraum zwischen September und November 2026.
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Beratungsfolge
- 25.11.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (9. Sitzung)
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Stadtgestalter/Volt)Dagegen: 2 (AfD)Dafür:12 (SPD, CDU, Grüne, Linke, UWG:FB-BSW)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Erlass der Haushaltssatzung 2027 hier: Beratungen über die Haushaltsansätze des Amtes 61 – Amt für Stadtplanung und Wohnen – (Produktgruppe 5102 und Produktgruppenverbund PGV521FB61)Zur Vorlage · 20262568 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20262568 befasst sich mit dem Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2027. Im Fokus der Vorlage stehen die Haushaltsansätze des Amtes für Stadtplanung und Wohnen, konkret die Produktgruppe 5102 für Bauleit-, Entwicklungs- und Mobilitätsplanung sowie der Produktgruppenverbund PGV521FB61, welcher die Bereiche Wohnungsmarkt, Wohnungsförderung und Denkmalschutz umfasst.
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Planung und Grundstücke vor, die in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen aufgeführten Maßnahmen des Haushalts-Sicherungskonzeptes (HSK) für das Jahr 2027 aufzunehmen und der Haushaltssatzung zuzustimmen. Die inhaltlichen Details zu den einzelnen Haushaltsansätzen sowie die Einzelmaßnahmen aus dem Entwurf des Haushalts-Sicherungskonzeptes 2027 sind den Anlagen der Vorlage zu entnehmen.
Der Beratungsprozess sieht eine Vorberatung im Ausschuss für Planung und Grundstücke am 13. Oktober 2026 sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2026 vor. Eine abschließende Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 17. Dezember 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 3.2Erlass der Haushaltssatzung 2027 hier: Beratungen über die Haushaltsansätze des Amtes 62 – Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster – Produktgruppen 1111 und 5103Zur Vorlage · 20262460 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20262460 den Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 für die Produktgruppen 1111 (Liegenschaftsmanagement) und 5103 (Geoinformation und Kataster) zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage sind die Haushaltsansätze des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Planung und Grundstücke die Aufnahme der Maßnahmen, die in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen aufgeführt sind, beschließt. Zudem soll der Ausschuss der Erlass der Haushaltssatzung 2027 für die genannten Produktgruppen zustimmen, unter Vorbehalt etwaiger Änderungen oder Ergänzungen. Die Verwaltung empfiehlt den zuständigen Gremien, diesem Vorschlag zu folgen.
Der Beratungsprozess ist für die kommenden Monate festgesetzt. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke ist für die Vorberatung am 13. Oktober 2026 zuständig. Im Anschluss findet am 9. Dezember 2026 die Vorberatung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss statt, bevor der Rat am 17. Dezember 2026 die endgültige Entscheidung trifft. Die inhaltlichen Erläuterungen zu den Haushaltsplanerläuterungen sowie die Einzelmaßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept 2027 sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 3.3Erlass der Haushaltssatzung 2027 hier: Beratungen über die Haushaltsansätze des Amtes 63 – Bauordnung – Produktgruppe 5202Zur Vorlage · 20262512 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage Nummer 20262512 den Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2027 zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage sind die Haushaltsansätze des Bauordnungsamtes innerhalb der Produktgruppe 5202, welche die Bauordnung umfasst.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss für Planung und Grundstücke der Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 zustimmt. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Ausschuss dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie dem Rat, diesem Beschluss zu folgen. Die inhaltlichen Erläuterungen zu den Haushaltsansätzen der genannten Produktgruppe sind in den beigefügten Vorbemerkungen und Erläuterungen zum Haushaltsplanentwurf enthalten.
Der Beratungsprozess ist für die kommenden Monate festgesetzt. Eine Vorberatung im Ausschuss für Planung und Grundstücke ist für den 13. Oktober 2026 vorgesehen. Im Anschluss soll die Vorberatung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2026 stattfinden, bevor der Rat am 17. Dezember 2026 über die Vorlage entscheidet. Die rechtliche Grundlage für die Beratung und den Beschluss bildet die Gemeindeordnung.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 3.4Neubau des Feuerwehrhauses der Löscheinheit LangendreerZur Vorlage · 20261875/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Beschlussvorschlag für die Aufstellung eines Planungskonzeptes zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Löscheinheit Langendreer vor. Das Projekt sieht den Standort Alte Weststraße 26 vor, wo bestehende Lagergebäude zurückgebaut werden sollen. Ziel der Maßnahme ist es, die derzeit auf drei verschiedene Standorte verteilten Einheiten der Löscheinheit sowie die Jugendfeuerwehr an einem gemeinsamen Standort zu vereinen.
Nach einer durch die Zentralen Dienste erstellten Machbarkeitsstudie soll das neue Gebäude über vier Fahrzeugstellplätze, Werkstatt- und Lagerbereiche, Schulungsräume sowie geschlechtergetrennte Sanitär- und Umkleideanlagen verfügen. Die geplante Bruttogeschossfläche beträgt rund 986 Quadratmeter. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die aktuellen Standorte bauliche Mängel aufweisen, wie etwa statische Defizite in der Fahrzeughalle am Ambergweg, fehlende Abgasabsauganlagen sowie unzureichende Kapazitäten für die Unterbringung der Einsatzkräfte.
Die geschätzten Gesamtkosten für eine wirtschaftliche Ausführung in Stahl- oder Hallenbauweise belaufen sich auf etwa 9,32 Millionen Euro. Die Zentralen Dienste sollen mit der detaillierten Vorplanung und der Kostenermittlung nach DIN 276 beauftragt werden. Im Rahmen der Planung sollen zudem klimarelevante Maßnahmen wie die Nutzung erneuerbarer Energien, Photovoltaikanlagen und die Vorbereitung für elektrische Einsatzfahrzeuge untersucht werden. Ein Realisierungsbeschluss wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2027 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Rat (10. Sitzung)
- 05.11.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (6. Sitzung)
- 04.11.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (9. Sitzung)
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 3.4.1Neubau des Feuerwehrhauses der Löscheinheit Langendreer - Hier: Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 20262804 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der AfD hat für die 6. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20261875/1 eingereicht. Gegenstand der Vorlage ist die Aufstellung eines Planungskonzeptes für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Löscheinheit Langendreer am Standort Alte Weststraße.
Der Antrag sieht drei wesentliche Änderungen vor. Erstens soll der Arbeitsauftrag an die Zentralen Dienste, vertiefte Maßnahmen zum Klimaschutz zu untersuchen und darzustellen, ersatzlos gestrichen werden. Zweitens soll die Durchführung der detaillierten Vorplanung sowie die Kostenermittlung nach DIN 276 ausschließlich auf Basis einer standardisierten und wirtschaftlich optimierten Bauweise erfolgen. Drittens wird eine Reduktion der derzeit veranschlagten Kosten für die Außenanlagen um etwa 50 Prozent angestrebt.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass der Neubau zwar aus Gründen des Brandschutz- und Arbeitsschutzes erforderlich sei, die prognostizierten Gesamtkosten von rund 9,32 Millionen Euro jedoch eine Belastung für den städtischen Haushalt darstellten. Da die Mittel für die bauliche Umsetzung erst ab 2028 beantragt werden müssten, sei eine strikte Haushaltsdisziplin notwendig. Zusätzliche Vorgaben zur energetischen Optimierung oder zur Begrünung könnten die Planungsmehrkosten und Baukosten erhöhen. Der Fokus solle daher auf einer funktionalen und wirtschaftlichen Umsetzung liegen, weshalb auf die Berücksichtigung spezieller Klimaschutzmaßnahmen verzichtet werden solle.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 3.5Neufassung der Entgeltregelung der Stadt BochumZur Vorlage · 20262398 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der städtischen Entgeltregelung vorgelegt. Ziel der Neufassung ist die rechtssichere Anpassung von Gebühren und Entgelten sowie die Berücksichtigung veränderter umsatzsteuerrechtlicher Rahmenbedingungen. Ab dem 1. Januar 2027 müssen privatrechtliche Leistungen der öffentlichen Hand gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz als Bruttobeträge ausgewiesen werden. Zudem erfolgt eine Anpassung an die Vorgaben der Preisangabenverordnung.
Die Neugestaltung umfasst strukturelle Änderungen zur besseren Lesbarkeit, indem Entgeltbefreiungen und -ermäßigungen direkt unter den jeweiligen Einrichtungen aufgeführt werden. Im Zuge der Überprüfung wurden die Tarife verschiedener Fachbereiche angepasst. So wurden im Kunstmuseum die Preise für Einzelkarten und Jahreskarten erhöht, während das Tiefbauamt neue Entgelthöhen und eine Umstrukturierung der Leistungen vornimmt. Das Referat für Sport und Bewegung plant eine Erhöhung der Entgelte um etwa 60 Prozent, um das allgemeine Preisniveau auszugleichen. Auch das Stadtarchiv, die Pressestelle, das Sachgebiet Statistik und die Familienbildungsstätte weisen neue Tarifstrukturen oder angepasste Beträge aus. Das Krematorium wurde in eine tabellarische Form überführt und neu kalkuliert.
Einige bisherige Geltungsbereiche, wie etwa die Bochumer Symphoniker oder das Planetarium, werden aus der Entgeltregelung herausgenommen, da diese in die Kulturinstitute Bochum AöR überführt wurden. Durch die Neuregelung wird bei gleichbleibenden Fallzahlen ein stadtweiter Mehrertrag von etwa 500.000 Euro erwartet, wobei der Großteil auf die Anpassungen im Krematorium zurückzuführen ist. Die zusätzlichen Einnahmen sollen zur Deckung gestiegener Kosten dienen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Rat (10. Sitzung)
- 11.11.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) - Etat - (7. Sitzung)
- 06.11.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (5. Sitzung)
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 03.11.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (Etat) (4. Sitzung)
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Vermarktung des städtischen Grundstücks Wasserstr. 444Zur Vorlage · 20261907 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Neuausrichtung der Vermarktung des städtischen Grundstücks in der Wasserstraße 444. Da das zuvor beschlossene Grundstücksgeschäft im Rahmen eines Bestgebotsverfahrens nicht zustande gekommen ist, wird der ursprüngliche Verkaufsbeschluss aufgehoben.
Das betreffende Areal in der Gemarkung Weitmar umfasst eine Fläche von etwa 3.475 Quadratmetern und ist mit einer ehemaligen Rettungswache bebaut. Die Stadt Bochum beabsichtigt nun, das Grundstück im Rahmen eines neuen Höchstgebotsverfahrens zu vermarkten. Ziel der Maßnahme ist eine städtebauliche Entwicklung des Areals. Für potenzielle Interessenten besteht die Option, das vorhandene Gebäude zu erhalten oder einen Rückbau vorzunehmen.
Der Erwerb des Grundstücks kann entweder durch einen direkten Kauf oder durch die Einräumung eines Erbbaurechts erfolgen. Dabei gilt die Vorgabe, dass Angebote auf Basis eines Erbbaurechts gegenüber Kaufgeboten Vorrang haben, ungeachtet der Gebotshöhe. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen, um die Wahrung der Geheimhaltung und des Datenschutzes zu gewährleisten. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Kenntnisnahme in die entsprechenden Gremien, darunter die Bezirksvertretung Bochum-Südwest sowie die Ausschüsse für Planung und Grundstücke sowie für Haupt-, Wirtschafts- und Finanzen, eingebracht.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.2Aufnahme vertiefender Gespräche zur künftigen Nutzung des Bahnhof DahlhausenZur Vorlage · 20261916 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant, vertiefende Gespräche zur künftigen Nutzung des denkmalgeschützten Bahnhofs Dahlhausen aufzunehmen. Das ehemalige Bahnhofsgebäude befindet sich seit dem Jahr 2020 im Alleineigentum der Stadt. Nachdem ein im Jahr 2022 durchgeführtes Interessenbekundungsverfahren aus finanziellen Gründen nicht zu einem Grundstücksgeschäft geführt hatte, liegt derzeit eine Zwischennutzung der Bahnhofshalle durch die Tafel e. V. vor.
Ein Bochumer Investor hat im Jahr 2025 gegenüber der Verwaltung die Absicht bekundet, das Gebäude zu erwerben und zu einem Ärztehaus zu entwickeln. Da seitens der Stadt aktuell keine eigene Nutzungsperspektive für das Objekt besteht, beabsichtigt die Verwaltung eine Direktvergabe an diesen Investor. Innerhalb eines zwölfmonatigen Zeitraums soll die Konzeption zur Bebauung und Nutzung konkretisiert werden. Sollten die Verhandlungen mit dem Investor nicht zu einem Vertragsabschluss führen, wird die Verwaltung einen neuen Vermarktungsprozess einleiten.
Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für die Bezirksvertretung Bochum-Südwest sowie für den Ausschuss für Planung und Grundstücke vorgesehen. Die entsprechenden Beschlussfassungen erfolgen gemäß der Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.3Verkauf eines städtischen Grundstücks Markstaße / Stiepeler Straße zum Zwecke der Stromversorgung für das Quartier am GesundheitscampusZur Vorlage · 20261918 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant den Verkauf eines städtischen Grundstücks im Bereich Markstraße / Stiepeler Straße. Das etwa 472 Quadratmeter große Areal liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 862. Der Verkauf dient der Errichtung einer 20-kv-Transformatorenstation, die als Bestandteil der Netzinfrastruktur die Stromversorgung für das neue Quartier am Gesundheitscampus sicherstellen soll. Laut der Mitteilung der Verwaltung ist die Bereitstellung dieser Fläche für eine bedarfsgerechte Energieversorgung des betreffenden Plangebiets notwendig.
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat die Vorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die zuständigen Gremien, die Bezirksvertretung Bochum-Süd sowie der Ausschuss für Planung und Grundstücke, sind im Rahmen ihrer jeweiligen Sitzungstermine im September und Oktober 2026 über den Vorgang informiert. Gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen erfolgt die Beschlussfassung zu diesem Vorgang im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, um die Wahrung von Datenschutz und Geheimhaltung zu gewährleisten. Ein Lageplan ist der Vorlage beigefügt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.4Aufhebung eines Mietvertrages über eine städtische Fläche an der MarkstraßeZur Vorlage · 20262037 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beabsichtigt, einen bestehenden Mietvertrag über eine städtische Fläche an der Markstraße aufzuheben. Die Stadt ist Eigentümerin der betroffenen Grundstücke in der Gemarkung Laer, Flur 5, Nummer 1693.
Im Jahr 2025 wurde eine Fläche mit einer Größe von rund 4.836 Quadratmetern an einen Mieter vermietet. Die vorliegende Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster sieht nun die Beendigung dieses Mietverhältnisses vor. Die Entscheidung über die Aufhebung des Vertrages wird im nicht-öffentlichen Teil der zuständigen Gremien getroffen. Die Bezirksvertretung Bochum-Süd sowie der Ausschuss für Planung und Grundstücke sind im Rahmen der Beratungsfolge zur Kenntnisnahme der Vorlage vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.5Verkauf eines städtischen Grundstücks im Bereich Am Kuhlenkamp/Karl-Friedrich-StraßeZur Vorlage · 20262163 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant den Verkauf eines städtischen Grundstücks im Bereich Am Kuhlenkamp/Karl-Friedrich-Straße. Das betreffende Areal befindet sich in der Gemarkung Weitmar (Flur 8, Flurstücke 1587 und 3592) und weist eine Gesamtgröße von etwa 760 Quadratmetern auf.
Der Verkauf dient der Errichtung einer 10-kV-Knotenpunktstation. Diese Station ist als Bestandteil der notwendigen Netzinfrastruktur vorgesehen und soll im Rahmen des Netzausbaus den Betrieb von Versorgungsanlagen ermöglichen.
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat hierzu eine Mitteilung der Verwaltung vorgelegt. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest sowie im Ausschuss für Planung und Grundstücke vorgesehen. Gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen erfolgt die Beschlussfassung zu diesem Vorgang im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen, um die Wahrung der Geheimhaltung und des Datenschutzes zu gewährleisten. Ein Lageplan ist der Vorlage beigefügt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.6Erwerb des unbebauten Grundstücks „Südring 6“Zur Vorlage · 20262166 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung zum geplanten Erwerb des unbebauten Grundstücks „Südring 6“ vorgelegt. Das betreffende Areal umfasst eine Fläche von 710 Quadratmetern. Ziel des Erwerbs ist es, die Fläche als langfristige Baulandreserve zu sichern, um wesentliche städtebauliche Entwicklungsoptionen im Bereich der Innenstadt zu gewährleisten.
Zusätzlich sieht das Vorhaben vor, eine gastronomische Zwischennutzung des Grundstücks zu ermöglichen. Diese soll einen Mehrwert für die Stadt Bochum und die Bürgerinnen und Bürger generieren. Die Beschlussfassung über den Erwerb erfolgt gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, um die Wahrung von Datenschutz und Geheimhaltung sicherzustellen.
Die Vorlage ist für die kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, des Ausschusses für Planung und Grundstücke sowie des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses zur Kenntnisnahme vorgesehen. Federführend für das Vorhaben ist das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Hinweis:Die dazugehörige unter dem Tagesordnungspunkt 8.3 platzierte Beschlussvorlage wurde einstimmig beschlossen.
- 5.7Radschnellweg Ruhr 1 – BA Innenstadt, Wegfall der planfreien Führung am Klever Weg nach Zerschlagung des Grundstücksgeschäfts – Untersuchung einer plangleichen LösungZur Vorlage · 20262006 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über eine Änderung in der Planung des Radschnellwegs Ruhr 1 im Bereich der Bochumer Innenstadt. Das im Jahr 2025 beschlossene Grundstücksgeschäft zum Erwerb eines privaten Park+Ride-Parkplatzes am Klever Weg ist nicht zustande gekommen. Der Erwerb war an ein Tauschgeschäft gekoppelt, bei dem die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH ein Parkhaus am Buddenbergplatz an den Betreiber der Park+Ride-Anlage veräußert hätte, um Ersatzparkflächen zu schaffen. Da das Unternehmen den Erwerb des Parkhauses aufgrund einer Neubewertung der Risiken nicht weiterverfolgt, konnte das Verkaufsangebot für die Fläche am Klever Weg nicht umgesetzt werden.
In der Folge steht die für ein Brückenbauwerk benötigte Fläche der Stadt Bochum nicht zur Verfügung. Damit ist die ursprünglich vorgesehene planfreie Querung der Universitätsstraße nicht mehr realisierbar. Die Verwaltung wird nun untersuchen, ob eine plangleiche Lösung für diesen Trassenabschnitt umsetzbar ist. Dabei sollen die Auswirkungen auf die Verkehrsqualität für den Rad-, Kfz-, Fuß- und ÖPNV-Verkehr an den betroffenen Knotenpunkten geprüft werden. Über die Ergebnisse dieser Untersuchung wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet. Die Planung für den vorgelagerten Abschnitt zwischen der Bessemerstraße/Grüner Rahmen und der Hermannshöhe/Klever Weg wird hingegen fortgeführt.
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Beratungsfolge
- 25.11.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (9. Sitzung)
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.8Hitzeschutz in BochumZur Vorlage · 20262322 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zum Thema Hitzeschutz in Bochum reagiert und erläutert die geplanten Maßnahmen zur Anpassung an steigende Temperaturen. Ein zentraler Bestandteil der Antwort ist die Erweiterung der digitalen „Kühle Orte“-Karte, die über die Bochum App abrufbar ist. Geplant ist die Ergänzung der Karte um Wasserspielplätze sowie die Prüfung, ob auch Bibliotheken, Museen und Apotheken in das Verzeichnis aufgenommen werden können.
Hinsichtlich der technischen Infrastruktur bestätigt die Verwaltung, dass die „Blue Cloud“ am Husemannplatz nach Behebung technischer Defekte im Normalbetrieb läuft. Die mobilen Wasserspender der Stadtwerke Bochum werden gemäß den Vorgaben des DVGW-Regelwerks alle zwei Wochen gereinigt und alle vier Wochen einer Wasserprobenahme unterzogen.
Für den Fall von Hitzewarnungen der Stufe 2 durch den Deutschen Wetterdienst sieht das Konzept vor, dass der städtische Krisenstab erste Abstimmungen einleitet. Sollten Hitzeereignisse die öffentliche Sicherheit, die Gesundheitsversorgung, den Rettungsdienst oder kritische Infrastrukturen beeinflussen, werden die gesamtstädtischen Krisenmanagementstrukturen aktiviert. An diesem Prozess sind verschiedene Ämter und Organisationen beteiligt, darunter das Gesundheitsamt, das Sozialamt, das Ordnungs- und Veterinäramt, die Feuerwehr, der Rettungsdienst, der Technische Betrieb, das Grünflächenamt sowie anerkannte Hilfsorganisationen. Nach Abschluss einer Hitzeperiode erfolgt durch das Referat für Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz eine Nachbetrachtung unter Einbeziehung der beteiligten Akteure.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.9Welche Perspektive hat die Stadtparkgastronomie zum Stadtparkjubiläum und zur IGA 2027?Zur Vorlage · 20262583 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Gruppe „UWG Freie Bürger - BSW im Rat“ zum Status der Stadtparkgastronomie im Bochumer Stadtpark Stellung bezogen. Im Zentrum der Anfrage standen die Zukunft des Ensembles aus Gastronomie, Biergarten und Konzertmuschel sowie die Handlungsoptionen der Stadt im Hinblick auf das Stadtparkjubiläum 2026 und die Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027.
Nach Angaben der Verwaltung finden seit der Schließung der Gastronomie Gespräche mit dem Erbbauberechtigten statt. Ziel dieser Verhandlungen ist eine Änderung des Erbbaurechtsverhältnisses, um das Gebäude wieder in das Eigentum der Stadt zurückzuführen. Die Verhandlungen werden als konstruktiv beschrieben. Ein belastbarer Zeitplan für die weitere Entwicklung des Ensembles könne erst nach Abschluss dieser Gespräche benannt werden.
Hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten erläutert die Verwaltung, dass die Stadt als Grundstückseigentümerin auf Basis des Erbbaurechtsvertrags und gesetzlicher Vorschriften agiert. Bei Pflichtverletzungen, etwa bei mangelnder Instandhaltung, stehen vertragliche und ordnungsbehördliche Instrumente zur Verfügung, wobei die Geltendmachung eines Heimfallanspruchs als stärkstes Mittel genannt wird. Der Erbbauberechtigte ist zur ordnungsgemäßen Unterhaltung der baulichen Anlagen verpflichtet.
Zur Frage der Objektsicherung teilte die Verwaltung mit, dass die Sicherung der baulichen Anlagen in der Verantwortung des Erbbauberechtigten liegt. Über konkrete Bewachungsmaßnahmen oder die damit verbundenen Kosten liegen der Verwaltung keine Informationen vor.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- keine Tagesordnungspunkte
- 6.Anfragen
- 6.1Hüpfverbot in der Ostkurve des Vonovia-RuhrstadionsZur Vorlage · 20262786 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 13. Oktober 2026 wurde eine Anfrage zur Situation in der Ostkurve des Ruhrstadions eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist eine Verfügung des Bauordnungsamtes der Stadt Bochum, die ein Verbot des kollektiven Hüpfens in diesem Bereich vorsieht.
Die Ratsmitglieder der CDU-Fraktion bitten die Verwaltung um die Beantwortung mehrerer Fragen zur Grundlage dieser Entscheidung. Konkret wird nach bestehenden statischen Bedenken hinsichtlich der Standsicherheit der Ostkurve gefragt. Zudem wird nach den konkreten Vorfällen oder Veränderungen der Situation gesucht, die das Bauordnungsamt zu der Annahme einer Gefahr im Verzug veranlasst haben sollen.
Die Anfrage thematisiert ferner den Ablauf der Entscheidung und die Information der politischen Gremien. Es wird gefragt, warum die Verfügung ohne vorherige Information der Gremien erlassen wurde und wann der der Entscheidung zugrunde liegende Zustand der Tribüne untersucht wurde. Die Ratsmitglieder fordern zudem die Offenlegung des Wortlauts der Ordnungsverfügung sowie eine Stellungnahme zur Kommunikation der Verwaltung gegenüber der Öffentlichkeit. Abschließend wird nach den Voraussetzungen gefragt, unter denen durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen das Hüpfen in der Ostkurve wieder zulässig sein könnte.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 7.1Aufnahme vertiefender Gespräche zur künftigen Nutzung des Bahnhof Dahlhausen
- 7.2Verkauf eines städtischen Grundstücks Markstaße / Stiepeler Straße zum Zwecke der Stromversorgung für das Quartier am Gesundheitscampus
- 7.3Aufhebung eines Mietvertrages über eine städtische Fläche an der Markstraße
- 7.4Verkauf eines städtischen Grundstücks im Bereich Am Kuhlenkamp/Karl-Friedrich-Straße
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 8.1Vermarktung des städtischen Grundstücks Wasserstr. 444
- 8.2Erwerb des unbebauten Grundstücks „Südring 6“
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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