eScooter
20250698 · Antwort der Verwaltung · 13.05.2025 · Tiefbauamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/die Grünen Bochum-Süd haben Fragen zum Umgang mit falsch abgestellten E-Scootern in der Bezirksvertretung Bochum-Süd gestellt. Laut Antwort der Verwaltung ist das Abstellen auf Gehwegen grundsätzlich zulässig, sofern keine Verkehrsbehinderung entsteht. Ein Verstoß gegen die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung kann bei behinderndem Abstellen mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet werden. Falls der Halter den Fahrzeugführer nicht identifiziert, können zusätzlich Verfahrenskosten in Höhe von 20 Euro erhoben werden.
Bezüglich möglicher Umweltbelastungen durch Akkus gab das Tiefbauamt an, dass die Akkus der E-Scooter versiegelt und brandschutzgesichert sind. Ein Risiko für die Natur durch auslaufende Flüssigkeiten wird aufgrund der geringen Mengen als gering eingestuft. Zur besseren Regulierung regelt die Stadt seit dem 1. März 2025 den gewerblichen Verleih über gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnisse, die auch Verbotszonen für das Abstellen festlegen. Für den Bereich um den Hauptbahnhof, das Bermuda3eck und das Rathaus plant die Verwaltung zudem die Einrichtung fester Abstellflächen ab April 2025. Die Anbieter sind verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen. Ansammlungen von Fahrzeugen werden den Anbietern im System angezeigt, sodass diese umgehend entfernt werden können.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter).