Neugestaltung der liegenschaftlichen Regelungen an dem städtischen Grundstück Paulstraße 43
20250738 · Mitteilung der Verwaltung · 13.05.2025 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Mitteilung zur Neugestaltung der liegenschaftlichen Regelungen für das städtische Grundstück in der Paulstraße 43 vorgelegt. Im Fokus steht dabei die Anpassung der bestehenden Erbbaurechtsverträge, die einem Sportverein eingeräumt wurden.
Zuvor hatte die Bezirksvertretung Bochum-Süd in den Jahren 2020 und 2021 Beschlüsse zur vorzeitigen Verlängerung eines Teils des Erbbaurechts gefasst. Da die geplante Verlängerung einer Teilfläche jedoch im Grundbuch nicht eintragungsfähig war, sieht die vorliegende Vorlage die Auflösung des bestehenden Erbbaurechts vor. Anstelle des alten Vertrages soll ein neuer Erbbaurechtsvertrag treten, um eine nahtlose rechtliche Fortführung der Regelungen zu ermöglichen.
Die Vorlage wird dem Ausschuss für Planung und Grundstücke in der Sitzung am 29. April 2025 sowie der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 13. Mai 2025 zur Kenntnis vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung in der nichtöffentlichen Sitzung, um die Wahrung von Datenschutz und Geheimhaltung zu gewährleisten.
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