Forstrechtlicher Ausgleich und Kosten im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 1027 – Sportpark Feldmark
20260474 · Antwort der Verwaltung · 03.06.2026 · Umwelt- und Grünflächenamt
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der AfD-Fraktion zum Bebauungsplan Nr. 1027, der die Umwidmung von Waldflächen für den Sportpark Feldmark betrifft, Stellung bezogen. Durch die planungsrechtliche Änderung entsteht ein forstrechtlicher Ausgleichsbedarf von 121.711 m² sowie ein naturschutzrechtlicher Kompensationsbedarf von 38.910 Ökopunkten. Die Kosten für diese Maßnahmen, einschließlich der Folgekosten für Pflege und Kontrolle, belaufen sich auf 2.609.396 Euro.
Zur Kompensation werden standortheimische Laubbaumarten gepflanzt, deren Auswahl mit der Landesforstbehörde abgestimmt wird. Im Zuge der Herstellung des Sportparks sind die Rodung von 34 Hochstämmen sowie 4.100 m² Gehölzfläche vorgesehen. Im Bereich der Radstrecke werden sechs Bäume gefällt. Die Ausgleichspflicht für die gesamte Fläche begründet die Verwaltung mit einer Beeinträchtigung der Waldfunktion durch die bestehende Nutzung.
Eine alternative Einigung mit der Forstbehörde konnte nicht erzielt werden. Flächen innerhalb des Stadtgebiets konnten aufgrund des Umfangs der Maßnahmen und des zeitlichen Rahmens nicht als Ausgleichsflächen genutzt werden. In den vergangenen zehn Jahren hat die Stadt bereits forst- und naturschutzrechtliche Ausgleichszahlungen in Höhe von etwa 3,05 Millionen Euro geleistet.
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