Evaluierung Handlungskonzept Wohnen - Zweckentfremdungssatzung
20240695 · Antwort der Verwaltung · 25.04.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung bewertet im Rahmen der Evaluierung des Handlungskonzeptes Wohnen die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung für Bochum neu. Auf Anfrage der Fraktion „Die SPD im Rat“ führt das Amt für Stadtplanung und Wohnen Veränderungen seit der letzten Bewertung im Jahr 2017 an.
Ein wesentlicher Punkt ist die Zunahme der Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb. Eine Satzung könnte die Vermietung von Wohnraum, der länger als drei Monate pro Jahr zweckentfremdet wird, steuern. Trotz steigender Zahlen bleibt der Anteil dieser Wohnungen am Gesamtwohnbestand gering. Gleichzeitig ist ein Rückgang bei Neubauprojekten zu verzeichnen, was das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Mietmarkt voraussichtlich verstärken wird. Da die Ursachen für den Rückgang beim Wohnungsneubau in externen Faktoren wie Zinsniveau und Baupreisen liegen, sind kommunale Einflussmöglichkeiten begrenzt.
Zudem besteht weiterhin struktureller Leerstand, der durch eine Genehmigungspflicht bei einer Dauer von mehr als sechs Monaten beeinflusst werden könnte. Die Verwaltung betrachtet die Einführung einer Zweckentfremdungs- bzw. Wohnraumschutzsatzung aus wohnungspolitischen Gründen als sinnvoll, um den vorhandenen Wohnraum zu schützen. Für die Umsetzung müssten jedoch noch personelle Bedarfe definiert werden. Der Entwurf des aktualisierten Handlungskonzeptes befindet sich derzeit in der öffentlichen Beteiligungsphase.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 184 Wörter).