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Evaluierung Handlungskonzept Wohnen - Zweckentfremdungssatzung

20233368 · Anfrage · 30.01.2024

↳ Antwort der Verwaltung Evaluierung Handlungskonzept Wohnen - Zweckentfremdungssatzung · 25.04.2024
🟢 Beschlossen 30.01.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Die SPD im Rat Bochum hat eine Anfrage an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch eingereicht, die für die Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 19. Dezember 2023 vorgesehen ist. Thema der Anfrage ist die Evaluierung des Handlungskonzeptes Wohnen mit besonderem Fokus auf das Instrument der Zweckentfremdungssatzung.

In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Handlungskonzeptes Wohnen für Bochum 2021 bereits untersucht wurde, ob eine Zweckentfremdungssatzung zur Entlastung des Wohnungsmarktes beitragen kann. Das damalige Ergebnis kam zu dem Schluss, dass dieses Instrument für den lokalen Wohnungsmarkt nicht als zielführend eingestuft wurde.

Unter Verweis auf die mögliche Verschärfung der Wohnraumknappheit und die unveränderten Rahmenbedingungen stellt Burkart Jentsch die Frage, wie die Verwaltung das Instrument der Zweckentfremdungssatzung im Zuge der aktuellen Evaluierung des Handlungskonzeptes Wohnen derzeit bewertet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 126 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung)
30.01.2024
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung)
19.12.2023
Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.