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Anfrage

Evaluierung Handlungskonzept Wohnen - Zweckentfremdungssatzung

20233368 30.01.2024

↳ Antwort der Verwaltung Evaluierung Handlungskonzept Wohnen - Zweckentfremdungssatzung · 25.04.2024
🟢 Beschlossen 30.01.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung) · Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 19. Dezember 2023 liegt eine Anfrage der Fraktion der SPD im Rat Bochum an den Oberbürgermeister vor. Gegenstand der Anfrage ist die Evaluierung des Handlungskonzeptes Wohnen, insbesondere im Hinblick auf das Instrument einer Zweckentfremdungssatzung.

In der ursprünglichen Bewertung des Handlungskonzeptes Wohnen aus dem Jahr 2021 wurde die Einführung einer solchen Satzung als nicht zielführend für den Bochumer Wohnungsmarkt eingestuft. Obwohl die lokalen Rahmenbedingungen und Gegebenheiten seither unverändert geblieben sind, könnte sich die Wohnraumknappheit angesichts der aktuellen Lage weiter verschärfen. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion um eine erneute Prüfung und fragt die Verwaltung dazu an, wie das Instrument der Zweckentfremdungssatzung im Rahmen der derzeit stattfindenden Evaluierung des Handlungskonzeptes Wohnen zu bewerten ist.

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