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Bürgergeld ab 2024

20233427 · Antwort der Verwaltung · 12.03.2024 · Amt für Soziales

↳ Zugehörige Anfrage Bürgergeld ab 2024 · 14.12.2023
🟢 Beschlossen 12.03.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (22. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung des Jobcenters Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen zu den Neuerungen beim Bürgergeld ab 2024 reagiert. Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Ablösung von Eingliederungsvereinbarungen durch sogenannte Kooperationspläne. Dieser Prozess zur Entbürokratisierung befindet sich aktuell in einer Umstellungsphase, wobei die Anpassung im Rahmen persönlicher Beratungsgespräche sukzessive erfolgt. Ziel ist eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen den Integrationsfachkräften und den Leistungsberechtigten. Bisher wurde die Schlichtungsstelle seit Juli 2023 nur einmal in Anspruch genommen.

Hinsichtlich der Erhöhung der Zuverdienstgrenzen von 20 auf 30 Prozent für Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro liegen dem Jobcenter bislang keine statistischen Belege für einen Anstieg der Erwerbstätigkeit vor. Die verfügbaren Daten bis Juli 2023 erlauben noch keine eindeutige Bewertung eines kausalen Zusammenhangs mit der neuen Regelung, da die Erwerbsausübung von zahlreichen Faktoren beeinflusst wird.

Im Bereich der Kundenansprache setzt das Jobcenter verstärkt auf Beratungsangebote außerhalb der eigenen Räumlichkeiten, etwa bei Bildungsträgern oder in Jugend- und Familienzentren. Für das Jahr 2024 ist eine Erweiterung dieser Maßnahmen, unter anderem durch ein Angebot bei der Bochumer Tafel, geplant. Ziel ist es, die Erreichbarkeit der Zielgruppen zu verbessern und Berührungsängste abzubauen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (22. Sitzung)
12.03.2024
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Rat (29. Sitzung)
01.02.2024
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.