Königsallee – BA 1.2 Einrichtung von Radverkehrsanlagen- Fällung eines Baumes
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Baumaßnahme Königsallee, Bauabschnitt 1.2 zwischen Wasserstraße und Arnikastraße, plant die Verwaltung eine Anpassung der Verkehrsführung. Aufgrund von Arbeiten zur Verlegung eines Kanals, bergbaulichen Sicherungsmaßnahmen sowie der Verlegung von Versorgungsleitungen ist eine Sperrung der Fahrbahn in jeweils einer Richtung erforderlich. Um die Leistungsfähigkeit des Straßenverkehrs während der Bauzeit zu erhalten, hat das Tiefbauamt verschiedene Optionen geprüft.
Nach der Abwägung von acht Varianten wurde die Umsetzung der Variante 3 vorgesehen. Diese sieht eine provisorische Überfahrt über die Mittelinsel vor, um den motorisierten Verkehr in einer 1+1-Regelung zu führen und alle Abbiegemöglichkeiten am Knotenpunkt Wasserstraße aufrechtzuerhalten. Für die Befahrbarkeit dieser Überfahrt durch Lkw ist jedoch die Fällung eines Alleebaumes notwendig. Da der Baum einen Stammumfang von mindestens 1,5 Metern aufweist, kann er aus technischen Gründen nicht verpflanzt werden. Die weiteren Bäume und deren Wurzelwerk sollen nach Vorgaben des Umwelt- und Grünflächenamtes geschützt werden.
Andere Varianten wurden verworfen, da sie entweder zu erheblichen Rückstaus an wichtigen Knotenpunkten führen oder die Verkehrssicherheit durch Umleitungen beeinträchtigen könnten. Der Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde berät am 24. August 2022 über die naturschutzrechtliche Befreiung für diese Fällung.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 20.09.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 08.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 01.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
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