Windenergie: Stellungnahme der Planungsgemeinschaft GFNP zur 1. Änderung des Regionalplanes Ruhr und Abschätzung zu Windenergiepotenzialen in Bochum
20250417 · Mitteilung der Verwaltung · 13.03.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die erste Änderung des Regionalplans Ruhr zur Festlegung von Windenergiebereichen. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für den Ausbau der Windenergie, um die gesetzlichen Ausbauziele des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen zu erfüllen. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat im Entwurf 113 Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von 2.691 Hektar vorgesehen.
Auf dem Gebiet der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr, zu der auch Bochum gehört, konnten auf Basis der Kriterien des RVR keine geeigneten Flächen identifiziert werden. Die Planungsgemeinschaft unterstützt die Änderung des Regionalplans, da die Festlegung von Windenergiebereichen einen Handlungsrahmen schafft und eine ungesteuerte Privilegierung von Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich verhindern soll.
Ergänzend zur Stellungnahme der Planungsgemeinschaft hat die Stadtverwaltung eine eigene Potenzialabschätzung durchgeführt. Dabei wurden die Ausschlusskriterien sowie die Abstände zur Wohnbebauung im Vergleich zum Modell des RVR verändert. Ziel dieser Untersuchung war es zu prüfen, ob unter reduzierten Abstandsregeln einzelne Potenzialbereiche für eine spätere Einzelfallprüfung und Genehmigung identifiziert werden können.
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