Antrag auf unbefristete Anerkennung der: „Overdyck – Ev. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die unbefristete Anerkennung der „Overdyck – Ev. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beantragt wird. Die Gesellschaft, eine hundertprozentige Tochter der „Ev. Stiftung Overdyck – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“, war zuvor nach einem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 10. Mai 2023 lediglich für drei Jahre befristet anerkannt.
Die Verwaltung begründet den Antrag damit, dass die Gesellschaft durch die Vorlage von Tätigkeitsberichten für die Jahre 2023 bis 2026 den Nachweis erbracht hat, die allgemeinen Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung zu erfüllen. Die Gesellschaft ist im Bereich der ambulanten und stationären Kinder-, Jugend- und Familienhilfe tätig und setzt hierfür rund 311 hauptamtliche Mitarbeiter sowie 20 Honorarkräfte ein. Die Übertragung der Betriebsabläufe von der Stiftung auf die gGmbH erfolgte zum 1. Januar 2023.
Der Vorschlag sieht vor, die Anerkennung mit der Nebenbestimmung zu versehen, dass diese sich ausschließlich auf die Tätigkeit im Sinne des § 1 SGB VIII bezieht und keinen Anspruch auf öffentliche Förderung begründet. Zudem bleibt ein Widerruf möglich, sollten die rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Die entsprechenden Facharbeitsgruppen der Jugendförderung und der Fachverbände Jugendhilfe befürworten die unbefristete Anerkennung. Der Entwurf wird dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in der Sitzung am 9. September 2026 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür:14 (SPD, CDU, Grüne, Linke, ATJh)
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