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Beschlussvorlage der Verwaltung

Antrag auf unbefristete Anerkennung der: „Vinzelino gGmbH“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII

20262071 09.09.2026 Jugendamt

🟡 In Beratung Nächste Station: 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Das Jugendamt hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um die Vinzelino gGmbH unbefristet als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. Die Gesellschaft, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des St. Vinzenz e.V., wurde zuvor im Jahr 2023 befristet für drei Jahre anerkannt. Mit dem vorliegenden Antrag auf unbefristete Anerkennung belegt die Gesellschaft durch Tätigkeitsberichte der Jahre 2023 bis 2026, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Anerkennung erfüllt sind.

Die Vinzelino gGmbH ist für den Betrieb von Kindertagesstätten zuständig und verfolgt gemeinnützige Ziele im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung. Ein zentraler Bestandteil der aktuellen Entwicklung ist der Neubau einer Kindertagesstätte am Imbuschplatz, der ab September 2026 mit fünf Gruppen für insgesamt 95 Kinder in Betrieb gehen soll. Die Einrichtung ist als AOK-JolinchenKita konzipiert und legt Schwerpunkte auf Ernährung, Bewegung und seelisches Wohlbefinden.

Die Verwaltung schlägt die unbefristete Anerkennung mit der Nebenbestimmung vor, dass sich diese ausschließlich auf die Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe bezieht und keinen Anspruch auf öffentliche Förderung begründet. Zudem bleibt ein Widerruf möglich, sollten die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Die zuständigen Arbeitsgruppen der Jugendförderung und der Fachverbände befürworten den Antrag. Durch die Entscheidung entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder Folgelasten für die Stadt.

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