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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 2.1Beschluss zur Vorentwurfsplanung für die Straße Marienplatz zwischen dem Haus der Musik und dem Anneliese Brost Musikforum RuhrZur Vorlage · 20262032 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema 20262032 befasst sich mit der Vorentwurfsplanung „Kirschblütenstraße“, die eine Umgestaltung der Straße Marienplatz zwischen dem Haus der Musik und dem Anneliese Brost Musikforum Ruhr vorsieht. Das Ziel der Planung ist die Schaffung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs als Einbahnstraße in Ost-West-Richtung. Geplant sind eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 20, die Stärkung des Radverkehrs sowie eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Die Entwürfe der beauftragten Landschaftsarchitekten sehen zudem Maßnahmen zur Klimaresilienz vor, darunter die Entsiegelung von Flächen, die Schaffung von Versickerungs- und Retentionsflächen sowie die Pflanzung von 17 neuen Bäumen.
Eine Umsetzung der Maßnahmen ist aufgrund der aktuellen Haushaltslage und fehlender Fördermittel derzeit nicht möglich. Eine Realisierung im Rahmen der Eröffnung des Hauses der Musik im Jahr 2028 ist nach aktuellem Stand nicht absehbar. Alle weiteren Planungsschritte stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur den Vorentwurf beschließt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, Fördermöglichkeiten zu prüfen und weitere Planungsschritte einzuleiten, sobald die Finanzierung gesichert ist. Die Vorlage durchläuft die Beratungsfolge der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, des Ausschusses für Kultur und Tourismus sowie der Ausschüsse für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur und für Planung und Grundstücke.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung)
- 2.1Beschluss zur Vorentwurfsplanung für die Straße Marienplatz zwischen dem Haus der Musik und dem Anneliese Brost Musikforum RuhrZur Vorlage · 20262032/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema 20262032/1 befasst sich mit der geplanten Umgestaltung des Marienplatzes im Bereich zwischen dem Haus der Musik und dem Anneliese Brost Musikforum Ruhr. Grundlage der Planung ist der Vorentwurf „Kirschblütenstraße“ des Büros wbp Landschaftsarchitekten. Die Maßnahmen sehen die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h vor, der als Einbahnstraße in Ost-West-Richtung geführt werden soll. Zudem ist eine Stärkung des Radverkehrs sowie eine Erhöhung der Grün- und Aufenthaltsqualität durch die Schaffung von 17 neuen Baumstandorten, Entsiegelungen sowie neuen Versickerungs- und Retentionsflächen vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, diesen Vorentwurf als Basis für die weitere Planung zu verabschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten zu prüfen und weitere Planungsschritte einzuleiten, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aufgrund der aktuellen Haushaltslage. Ziel ist die Vorbereitung eines Ausbaubeschlusses sowie einer Kostenberechnung, um diese bei den zuständigen politischen Gremien vorlegen zu können, sobald die finanziellen Vorbehalte entfallen sind. Bis dahin bleibt die Situation am Marienplatz unverändert. Der Gremienlauf umfasst die Bezirksvertretung Bochum-Mitte sowie die Ausschüsse für Kultur und Tourismus, Planung und Grundstücke sowie Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur im Zeitraum zwischen September und November 2026.
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Beratungsfolge
- 25.11.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (9. Sitzung)
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Stadtgestalter/Volt)Dagegen: 2 (AfD)Dafür:12 (SPD, CDU, Grüne, Linke, UWG:FB-BSW)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Stadtgestalter/Volt) Dagegen: 2 (AfD) Dafür:12 (SPD, CDU, Grüne, Linke, UWG:FB-BSW) - 2.1.1Beschluss zur Vorentwurfsplanung für die Straße Marienplatz zwischen dem Haus der Musik und dem Anneliese Brost Musikforum Ruhr - Änderungsantrag der Gruppe Stadtgestalter/Volt -Zur Vorlage · 20262537 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus liegt ein Änderungsantrag zur Vorentwurfsplanung für die Straße Marienplatz zwischen dem Haus der Musik und dem Anneliese Brost Musikforum Ruhr vor. Der Antrag sieht vor, die bestehende Planung dahingehend anzupassen, dass der Bereich am Marienplatz künftig nicht mehr für den Kfz-Verkehr genutzt werden soll. Stattdessen soll die Fläche ausschließlich dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten sein, wobei das Modell französischer Schulstraßen als Orientierung dient. Ergänzend sollen Stellplätze für Kleinkrafträder geschaffen werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Änderung der Verkehrsführung in der Humboldtstraße, wobei die bestehende Einbahnstraßenregelung in die Gegenrichtung umgestaltet werden soll. Als Begründung für diese Änderungen wird angeführt, dass der Raum zwischen den beiden Musikinstitutionen begrenzt ist. Durch den Ausschluss des Kfz-Verkehrs sollen eine weitergehende Begrünung des Areals sowie eine verbesserte Aufenthaltsqualität und eine besondere Verbindung für den Fußverkehr ermöglicht werden. Die Anpassung soll den Zielen einer nachhaltigen Verkehrsplanung entsprechen.
Nach der Überarbeitung der Planung soll der Entwurf dem Ausschuss für Kultur und Tourismus sowie dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zur Vorberatung vorgelegt werden. Zudem ist eine erneute Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vorgesehen. Der finale Beschluss soll anschließend dem Ausschuss für Planung und Grundstücke zur Entscheidung zugeleitet werden.
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung)
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Änderung des Statuts für den Fritz-Wortelmann-Preis der Stadt BochumZur Vorlage · 20262259 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine Änderung des Statuts für den Fritz-Wortelmann-Preis der Stadt Bochum vor. Ziel der Neuregelung ist es, der Professionalisierung im Bereich des Figurentheaters sowie dem Förderbedarf des professionellen Nachwuchses gerecht zu werden. Gleichzeitig soll auf die rückläufigen Bewerberzahlen in den Kategorien „Jugendclubs & Schultheater“ sowie „Erwachsene Amateure“ reagiert werden. Der Preis wird alle zwei Jahre nach einer öffentlichen Ausschreibung vergeben, wobei die Durchführung beim Deutschen Forum für Figurentheater und Puppenspielkunst e.V. liegt.
Für die Kategorien „Schultheater und Jugendclubs“ sowie „Erwachsene Amateure“ ist eine Zuwendung von 4.000 Euro vorgesehen, wobei bis zu drei Preisträger ausgewählt werden können. Der Preis für den professionellen Nachwuchs beinhaltet einen Auftritt beim Festival Fidena sowie die Übernahme der Unterbringungskosten. Zusätzlich können ein unddotierter Ehrenpreis sowie ein optionaler Publikumspreis vergeben werden. Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen oder Gruppen aus dem deutschsprachigen Raum. Im Bereich des professionellen Nachwuchses sind Studierende, Absolventen mit einem Abschluss von maximal drei Jahren sowie Personen ohne Hochschulabschluss mit Fokus auf Professionalisierung zugelassen.
Die Jury besteht aus einem politischen Vertreter des Rates der Stadt Bochum und zwei durch das dfp vorgeschlagenen Fachkundigen. Die Leitung des dfp prüft die Zulassung der Teilnehmenden. Die Preisverleihung erfolgt öffentlich durch den Oberbürgermeister. Laut Verwaltung entstehen durch die Änderung keine zusätzlichen Mittelbedarfe oder Folgelasten. Der Beratungsprozess sieht Vorberatungen in den Ausschüssen für Kultur und Tourismus sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vor, bevor der Rat am 1. Oktober 2026 über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 3.2Kaufmännische Direktion Kulturinstitute Bochum AöR, hier: Genehmigung von Beschlüssen des Verwaltungsrates SchauspielhausZur Vorlage · 20262249 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der kaufmännischen Direktion der Kulturinstitute Bochum AöR vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen Kaufmännischen Direktors zum 31. Juli 2026 aus dem Ruhestand.
Der Verwaltungsrat des Schauspielhaus Bochum AöR hat in seiner Sitzung vom 8. Juli 2026 einstimmig beschlossen, eine Nachfolge zu bestellen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Bochum diesen Beschluss genehmigt und eine Person für die Dauer von fünf Jahren, beginnend am 1. Oktober 2026 bis zum 30. September 2031, zur kaufmännischen Direktorin der Kulturinstitute Bochum AöR beruft.
Für das Auswahlverfahren wurde eine auf Kulturstellen spezialisierte Personalberatungsagentur aus Essen hinzugezogen. Die vorgeschlagene Kandidatin verfügt über einen Hintergrund als Diplom-Betriebswirtin und Historikerin sowie über langjährige Erfahrung in Leitungsfunktionen und Personalverantwortung in öffentlich finanzierten Kulturinstitutionen. Zu ihren bisherigen Stationen gehören unter anderem die Leitung des Kultur- und Weiterbildungsbetriebs der Stadt Schwerte sowie Positionen in Museen.
Die Vorlage durchläuft im September 2026 die Vorberatung in den Ausschüssen für Beteiligungen und Controlling, für Kultur und Tourismus sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Bochum am 1. Oktober 2026 ansteht.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.3Kulturentwicklungsprozess Bochum (hier: Umsetzung der Handlungsempfehlung 10, Erarbeitung einer neuen Förderrichtlinie Kultur)Zur Vorlage · 20262225 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung einer Handlungsempfehlung aus dem Kulturentwicklungsprozess vor. Ziel der Vorlage ist die Einführung einer neuen Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Institutionen, Initiativen und Akteure der freien Kunst- und Kulturszene. Zudem sollen die Nebenbestimmungen für Betriebskostenzuschüsse sowie für Projektkostenzuschüsse neu geregelt werden.
Die Grundlage für diesen Schritt bildet ein partizipativer Prozess, der 2019 initiiert wurde, um die zukünftige Entwicklung der Bochumer Kulturlandschaft zu gestalten. Aus den Ergebnissen dieses Prozesses gingen verschiedene Handlungsempfehlungen hervor, deren Umsetzung die Verwaltung nach einer entsprechenden Beauftragung durch den Rat erarbeitet hat. Die Neugestaltung der Förderrichtlinie dient der Verbesserung der Transparenz in der Förderpraxis.
Der Entwurf der neuen Richtlinie sowie die angepassten Nebenbestimmungen wurden in Abstimmung mit dem Rechtsamt, dem Rechnungsprüfungsamt, dem Fördermittelmanagement und der Kulturkommission entwickelt. Dabei wurden die Regelungen für Betriebskosten- und Projektkostenzuschüsse differenziert und an die Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst. Die Umsetzung der neuen Richtlinien verursacht laut der Vorlage keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder jährlichen Folgelasten. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB)
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür:13 (SPD, CDU, Grüne, Linke, UWG:FB.BSW, Stadtgestalter/Volt)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 2 (AfD) Dafür:13 (SPD, CDU, Grüne, Linke, UWG:FB.BSW, Stadtgestalter/Volt) - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Vorstellung der Bochum Marketing GmbH und ihrer AufgabenfelderZur Vorlage · 20262327 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Kultur und Tourismus eine Mitteilung zur Vorstellung der Bochum Marketing GmbH und deren Aufgabenfeldern vor. Die Vorlage dient der Information über die Tätigkeiten der Gesellschaft und wird im Rahmen der Sitzung am 18. September 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Im Rahmen der Sitzung erfolgt ein mündlicher Bericht durch die Geschäftsführung sowie die Leitung Tourismus der Bochum Marketing GmbH. Ziel der Vorlage ist die Darstellung der verschiedenen Aufgabenbereiche der Gesellschaft innerhalb der Stadtentwicklung und der regionalen Vermarktung. Die zuständige Fachabteilung im Dezernat IV – Bildung, Integration, Kultur und Sport ist für die Federführung dieser Mitteilung verantwortlich.
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Bochumer Kulturkommission: Aktuelle ThemenZur Vorlage · 20262045 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Kultur und Tourismus eine Mitteilung mit der Nummer 20262045 vor, die sich auf die aktuelle Arbeit der Bochumer Kulturkommission bezieht. In der Vorlage wird angekündigt, dass die Mitglieder der Kulturkommission im Rahmen der Sitzung am 18. September 2026 einen mündlichen Bericht erstatten werden.
Der Bericht umfasst die Darstellung der derzeitigen Arbeitsschwerpunkte der Kommission sowie einen Ausblick auf die geplanten Tätigkeiten für das zweite Halbjahr 2026. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch das zuständige Gremium. Federführend für diese Mitteilung ist das Kulturbüro und die Kulturhistorischen Museen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Vorstellung Sachstand JugendkulturfestivalZur Vorlage · 20262260 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand zur Entwicklung eines Jugendkulturfestivals als zentralen Bestandteil des Kommunalen Gesamtkonzepts für Kulturelle Bildung. Dieses Konzept wurde Ende August 2026 beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW eingereicht. Ziel des Projekts ist die Weiterentwicklung von Strukturen für kulturelle Bildung durch einen partizipativen Prozess, der sich an den Bedürfnissen junger Menschen orientiert.
Das geplante Festival soll durch die Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung im Kulturbüro und das Jugendamt realisiert werden. Dabei sollen bestehende Kompetenzen und Netzwerke verschiedener Bereiche zusammengeführt werden, um langfristige Beteiligungsprozesse junger Menschen am kulturellen Leben der Stadt zu ermöglichen. Ein konkretes Veranstaltungskonzept liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor, da die inhaltliche Ausgestaltung, die Themen und die Formate nicht durch die Verwaltung vorgegeben, sondern von den Jugendlichen selbst mitbestimmt werden sollen.
Für die Umsetzung ist eine Netzwerkarbeit vorgesehen, die neben Jugendlichen auch Jugendverbände, Kultureinrichtungen, Schulen sowie Akteure aus der Bildungs- und Jugendarbeit einbezieht. In den kommenden Monaten werden die Idee des Festivals durch die Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung und Vertreter des Jugendamts in verschiedenen Arbeitsstrukturen der Jugendhilfe vorgestellt und diskutiert. Aus diesen Gesprächen soll ein Planungszirkel hervorgehen, der die Ansprache der Jugendlichen entwickelt. Sobald ein Teilnehmerkreis aus jungen Menschen feststeht, beginnt die Phase der inhaltlichen Konzeptionierung des Veranstaltungsformats.
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Bewerbung beim MKW NRW zur Ausschreibung 2026 "Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung und Sonderzulage Ganztag"Zur Vorlage · 20262238 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat am 20. August 2026 zwei Konzepte beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) eingereicht. Die Einreichungen erfolgen im Rahmen der Ausschreibung 2026 für kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung sowie für die sogenannte Sonderzulage Ganztag.
Das erste eingereichte Konzept mit dem Titel „Kultur bildet gemeinsame Zukunft“ umfasst ein kommunales Gesamtkonzept für kulturelle Bildung. Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung der kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Der Kern des Konzepts besteht aus der strategischen Zusammenführung bestehender, kommunal verwalteter Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen. Zudem ist die enge Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen Kultur, Schule, Jugend und Integration sowie der Aufbau von Strukturen und Netzwerkarbeit vorgesehen.
Das zweite Konzept trägt den Titel „Strategische Partnerschaften für kulturelle Teilhabe“ und befasst sich mit der Integration kultureller Bildung in den Ganztag. Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen, der ab dem Schuljahr 202kom/2027 sukzessive eingeführt wird, sollen neue Orte der kulturellen Teilhabe für Kinder und Familien geschaffen werden. Die inhaltliche Grundlage bildet die Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung mit dem Schulverwaltungsamt, den Trägern der Offenen Ganztagsbetreuung (OGS), den Familiengrundschulzentren sowie den Ausbildungsstätten für Erzieherinnen und Erzieher.
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Wirtschaftsplan Kulturinstitute Bochum AöR 01.08.2026 - 31.07.2027Zur Vorlage · 20262250 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den Wirtschaftsplan der Kulturinstitute Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2027. Der Rat der Stadt Bochum hat den Plan bereits in einer Sitzung vom 16. Juli 2026 mehrheitlich nach Beschlussvorschlag genehmigt. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in den Ausschüssen für Beteiligungen und Controlling sowie für Kultur und Tourismus.
Der Wirtschaftsplan umfasst die Bereiche Schauspielhaus, Bochumer Symphoniker, Planetarium und die zentrale Administration, welche im Zuge einer vorangegangenen Umstrukturierung unter dem Namen Kulturinstitute Bochum AöR zusammengefasst wurden. Für das Wirtschaftsjahr 2026/2027 werden Erträge und Zuschüsse in Höhe von 46.333.811 EUR sowie Aufwendungen in Höhe von 46.329.866 EUR veranschlagt. Dies führt zu einem geplanten Jahresüberschuss von 3.946 EUR, nachdem im Vorjahr ein Defizit von 905.709 EUR ausgewiesen wurde.
Der Stellenplan sieht für die Spielzeit unverändert 392,35 Vollzeitäquivalente vor. Die mittelfristige Finanzplanung berücksichtigt tarifbedingte Steigerungen im Personalaufwand sowie preisbedingte Sachkostensteigerungen ab dem Wirtschaftsjahr 2028/2029, die durch Einsparungen, Drittmittel oder Erlössteigerungen ausgeglichen werden sollen. Die geplanten Zuschüsse entsprechen der mittelfristigen Finanzplanung der aktuellen Haushaltsplanung 2025/2026.
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Jahresabschluss Schauspielhaus Bochum AöR 01.08.2024 bis 31.07.2025Zur Vorlage · 20262251 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Kultur und Tourismus den Jahresabschluss der Schauspielhaus Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 zur Kenntnisnahme vor. Die Vorlage basiert auf einem Beschluss des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling vom 24. Juni 2026.
Der Jahresabschluss wurde ohne Einschränkungen bestätigt. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 5.727.686,62 Euro. Bei einer Gesamtleistung von rund 27,5 Millionen Euro und Aufwendungen von etwa 29,7 Millionen Euro ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.182.415,17 Euro. Dieser Fehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Laut der Mitteilung der Verwaltung sind die Ergebnisse auf gestiegene Kosten sowie geringere Einnahmen als ursprünglich geplant zurückzuführen, wobei der Fehlbetrag niedriger als erwartet ausfiel und durch Rücklagen gedeckt wird.
Im Rahmen der Beratung hat der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling zudem den Beschluss des Verwaltungsrates vom 27. Januar 2026 genehmigt, dem Vorstand der Anstalt öffentlichen Rechts Schauspielhaus Bochum für das Wirtschaftsjahr 2024/2025 Entlastung zu erteilen. Ebenso wurde der Verwaltungsrat der Anstalt für das betreffende Wirtschaftsjahr entlastet.
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Sachstandsbericht zum ehemaligen Zwangarbeiter*innenlager Bergener StraßeZur Vorlage · 20262349 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Verwaltung legt im Rahmen einer Mitteilung einen Sachstandsbericht zum ehemaligen Zwangsarbeiterlager in der Bergener Straße vor. Der Bericht dient der Information über den aktuellen Stand der Planungen sowie die bevorstehende Eröffnung einer Ausstellung in den Räumlichkeiten des ehemaligen Lagers.
Die Ausstellung ist für den 31. Oktober 2026 geplant. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am 18. September 2026 wird ein mündlicher Bericht zum Sachstand und zur Eröffnung der Ausstellung durch die zuständige Person aus dem Dezernat IV – Bildung, Integration, Kultur und Sport dargelegt. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch das Gremium.
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Förderung Bochum TotalZur Vorlage · 20262227 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 20262227 auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ zum Thema der Förderung des Festivals Bochum Total geantwortet. Die Anfrage bezog sich auf die finanzielle Unterstützung des Festivals, dessen kommunale Förderung nach einer Phase von 4.900 Euro pro Jahr bis 2020 in den Jahren 2023 und 2024 auf 15.000 Euro und im Jahr 2025 auf 25.000 Euro angehoben wurde.
Bezüglich der Frage nach zusätzlichen Sponsoring-, Werbe- oder Marketingleistungen durch städtisch beteiligte Gesellschaften teilte die Verwaltung mit, dass das Festival Bochum Total zusätzliche Sponsoringleistungen von der Sparkasse sowie von den Stadtwerken erhält.
Auf die Frage nach den Sachleistungen des Universitätsklinikums Bochum (USB) während und nach dem Festival gab die Verwaltung an, dass für die Bereiche Reinigung und Entsorgung im Jahr 2025 Kosten in Höhe von 25.159,63 Euro in Rechnung gestellt wurden. Ein Teil dieser Kosten, konkret 4.000 Euro, wurde dem Festival als Sponsoringleistung erlassen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Kultur und Tourismus.
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- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Bochum TotalZur Vorlage · 20262224 · Antwort der Verwaltung
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die SPD im Rat“ zur Bedeutung des Festivals Bochum Total geantwortet. Das Festival wird als Veranstaltung von herausragender Bedeutung für die überregionale Wahrnehmung und die Stadtidentität von Bochum eingestuft. Es dient als wesentlicher Bestandteil der Strategie, die Stadt als Hotspot der Livekultur zu positionieren, und weist eine hohe Sichtbarkeit über die Stadtgrenzen hinaus auf.
Nach Angaben der Verwaltung fungiert das Festival als wichtiger Frequenzbringer für die Innenstadt, was insbesondere den Einzelhandel und die Gastronomie belebt. Zwar liegen keine spezifischen Umsatz- oder Übernachtungszahlen für das Event vor, jedoch wird von positiven Impulsen für die Hotellerie ausgegangen. Das Festival wird als ein Alleinstellungsmerkmal für das Stadtmarketing bewertet, das die überregionale Strahlkraft und die kulturelle Vielfalt der Stadt unterstreicht.
Als niederschwelliges Angebot ermöglicht Bochum Total kulturelle Teilhabe unabhängig vom sozioökonomischen Hintergrund. Das Programm beinhaltet etwa 40 Prozent regionale Künstlerinnen und Künstler sowie lokale Nachwuchsbands. Die Verwaltung stellt fest, dass es keine vergleichbaren Großveranstaltungen mit ähnlicher Reichweite und Erreichbarkeit in der Region gibt. Ein Wegfall des Festivals würde laut Verwaltung eine Lücke im kulturellen Angebot hinterlassen. Schätzungen zufolge stammen etwa 50 Prozent der Besucherinnen und Besucher nicht aus Bochum.
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- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Finanzierungslücke durch entfallene Landesförderung für freie KulturprojekteZur Vorlage · 20262235 · Antwort der Verwaltung
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Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der Ratsgruppe „UWG Freie Bürger – BSW im Rat“ zum Status der Finanzierung freier Kulturprojekte nach dem Wegfall von Landesfördermitteln Stellung bezogen. Die Anfrage bezog sich auf die Sicherung der finanziellen Existenz der betroffenen Akteure und mögliche Unterstützungsmaßnahmen durch die Stadt.
Die Kulturverwaltung gab an, zahlreiche Gespräche mit den Akteuren sowie mit Vertretern auf Landesebene geführt zu haben, um individuelle Strategien zur Sicherung der Einrichtungen zu entwickeln. Dabei wurde die Kommunikation mit lokalen Stiftungen intensiviert. Zudem verstärkt die Verwaltung die Erstellung von Referenzen zur Fördermittelakquise, um die Relevanz der kulturellen Arbeit für die Stadt gegenüber Drittgebern hervorzuheben.
Hinsichtlich der Ergebnisse teilte die Verwaltung mit, dass einige Einrichtungen ihr Programm auf Spendenbasis oder in einem reduzierten Notbetrieb umstellen mussten, während andere weitere Mittel einwerben konnten. Eine langfristige Sicherung durch Stiftungen sei jedoch nicht möglich, da diese keine Dauerförderungen leisten.
Auf die Frage nach einem „Plan B“ oder einer Umschichtung kommunaler Mittel innerhalb des Kulturhaushalts erklärte die Verwaltung, dass aufgrund der aktuell im Haushalt bereitgestellten Mittel keinerlei Spielräume für zusätzliche Sicherungsmaßnahmen bestehen. Ein dauerhafter Rückzug des Landes aus der Finanzierung könne durch die Stadt nicht aufgefangen werden.
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Umbenennung X-VisionZur Vorlage · 20262228 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Umbenennung der Jugendkulturinitiative „X-Vision“. Die Initiative, die seit dem Jahr 2026 einen Betriebskostenzuschuss erhält, wird künftig unter der Bezeichnung „Spotlight – Urban Culture aus WAT“ firmieren.
Die Entscheidung für den neuen Namen erfolgte im Rahmen eines Beteiligungsprozesses, bei dem sich die Mehrheit der aktiven Jugendlichen für die neue Bezeichnung ausgesprochen hat. Die inhaltliche Ausrichtung der Einrichtung, die von den Falken Bochum getragen wird, bleibt von dieser Namensänderung unberührt. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Kultur und Tourismus in der Sitzung am 18. September 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Konzertverbot und Absage wegen Vonovia?Zur Vorlage · 20262239 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ zur Absage des geplanten Konzerts „Viva la Musica – enteignet Vonovia“ im Kunstmuseum Bochum Stellung bezogen. Die Anfrage bezog sich auf die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am 18. September 2026 und thematisierte die Hintergründe der Veranstaltungsabsage sowie die Rolle des Kulturdezernenten im Entscheidungsprozess.
Die Fraktion stellte mehrere Fragen zur Entscheidungskompetenz und zu den inhaltlichen Gründen der Absage. Dabei wurde nach der Identität der entscheidungsbefugten Instanz, einer etwaigen rechtlichen Prüfung der Veranstaltungsankündigung sowie nach der Bewertung der strafrechtlichen Relevanz bestimmter Formulierungen gefragt. Zudem wurde angefragt, ob das Unternehmen Vonovia in den Prozess einbezogen wurde und wie die Abwägung zwischen der Absage und dem Schutz der Kunst- und Meinungsfreiheit vorgenommen wurde.
Die Verwaltung verwies in ihrer Antwort auf eine bereits am 4. August 2026 an alle Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Bochum versandte Dokumentation. Diese umfasst eine Erklärung der Fraktionen „Lebenslaute“ sowie ein Schreiben des Kunstmuseums an die Veranstalter, in denen die Hintergründe zur Absage des Konzerts dargelegt sind.
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- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Umgestaltung des denkmalgeschützten KriegerehrenmalsZur Vorlage · 20262088 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ zum geplanten Rückbau einer Skulptur am denkmalgeschützten Kriegerehrenmal in Langendreer Stellung bezogen. Gegenstand der Anfrage war die inhaltliche Gestaltung einer neuen Gedenktafel sowie die Berücksichtigung der öffentlichen Wahrnehmung des Denkmals nach wiederholten Beschädigungen.
Hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Gedenktafel führt die Verwaltung aus, dass die bauliche und inhaltliche Abstimmung zwischen der Denkmaleigentümerin, der Unteren Denkmalbehörde und dem Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte – erfolgt. Ziel sei eine einvernehmliche, historisch angemessene Formulierung. Eine umfassende historische Einordnung der Weltkriege sowie eine kritische Würdigung von Militarismus und nationalistischen Ideologien könne durch eine solche Tafel nach Ansicht der Verwaltung vermutlich nicht geleistet werden.
Bezüglich der öffentlichen Rezeption des Denkmals als Mahnmal nach den Beschädigungen seit 1987 hält die Verwaltung fest, dass diese veränderte Wahrnehmung bekannt war. Die fachliche Entscheidung zum Rückbau der Soldatenfigur basierte jedoch auf den denkmalrechtlichen Kriterien des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Untere Denkmalbehörde hat dabei die Gründe der Ehrenmal-Vereinigung e. V. – darunter die Instandhaltungskosten und das Risiko weiterer Beschädigungen – gegen die Belange des Denkmalschutzes abgewogen. Die Entscheidung, die denkmalrechtliche Aussagekraft durch den Erhalt des Obelisken und eine Gedenktafel zu wahren, wurde mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe abgestimmt.
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- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Zehn Jahre Anneliese Brost Musikforum Ruhr – Bilanz der bisherigen Investitionen und Ausblick auf zukünftige BedarfeZur Vorlage · 20261993 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum zehnjährigen Bestehen des Anneliese Brost Musikforum Ruhr detaillierte Informationen zu vergangenen und zukünftigen Investitionen vorgelegt.
Rückblickend auf die Zeit seit der Eröffnung im Jahr 2016 wird ein Umbau der szenischen Beleuchtung mit einem Auftragswert von 615.000 Euro im Zeitraum 2023/2024 angeführt, der mittels einer beschränkten Ausschreibung gemäß den Dienstanweisungen der Stadt Bochum abgewickelt wurde. Bei den Anschaffungen von mobilem Inventar über 10.000 Euro wurden die Anschaffung einer Bass-Tuba im Jahr 2020, eines Marimbafons im Jahr 2021 sowie eines Konzertflügels im Jahr 2025 dokumentiert. Die Vergabe dieser Instrumente erfolgte freihändig, um den künstlerischen und klanglichen Anforderungen gerecht zu werden. Aktuelle Leih- oder Leasingverträge für mobiles Inventar liegen laut Verwaltung nicht vor.
Für die Zeit ab dem 1. Januar 2026 sind bauliche Maßnahmen an der Immobilie geplant. Dazu gehören der Umbau des südwestlichen Notausgangs für 80.000 Euro, die Errichtung einer Photovoltaikanlage für 315.000 Euro sowie die Instandsetzung der Kälteanlage mit geschätzten Kosten von 360.000 Euro für den Zeitraum 2026/2027. Die Abwicklung dieser Vorhaben soll über die jeweils gültigen Vergabeverfahren der Stadt erfolgen. Während für neues mobiles Inventar über 10.000 Euro keine Anschaffungen geplant sind, sieht die Verwaltung Mietverträge für zwei Klaviere sowie eine kostenlose Leihgabe eines Tasteninstruments für das Büro des neuen Generalmusikdirektors vor.
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- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.15Sachstand Bücherschrank an der Liebfrauenkirche in AltenbochumZur Vorlage · 20261954 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Anfrage der Ratsgruppe „UWG Freie Bürger-BSW“ zum Sachstand des öffentlichen Bücherschranks an der Liebfrauenkirche in Altenbochum Stellung bezogen. Der Bücherschrank auf dem Platz an der Bruchspitze war vor etwa sechs Monaten aufgrund eines instabilen Untergrunds aus Sicherheitsgründen entfernt worden.
Nach Rücksprache mit der Umweltservice Bochum GmbH ist die Aufstellung eines neuen Bücherschranks an diesem Standort geplant. Ein entsprechendes Ersatzmodell ist bereits vorhanden. Die Installation des neuen Schrankes ist jedoch von der Fertigstellung eines neuen Fundaments abhängig, um die Standfestigkeit zu gewährleisten. Die weiteren Schritte werden in Abstimmung mit der Gemeinde koordiniert. Sobald das Fundament fertiggestellt ist, wird die Aufstellung des Bücherschranks erfolgen. Da die Wiederaufstellung am ursprünglichen Standort vorgesehen ist, sind keine alternativen Standorte geplant.
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- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Konzertverbot und Absage wegen Vonovia?Zur Vorlage · 20262083 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Anfrage zur 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am 18. September 2026 verschiedene Fragen zur Absage des Konzerts „Viva la Musica – enteignet Vonovia“ im Kunstmuseum Bochum gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Informationen über ein Vorgespräch am 23. Juli 2026, bei dem der Kulturdezernent maßgeblich an dem Entscheidungsprozess beteiligt gewesen sein soll.
Die Fraktion bittet um Klärung der konkreten Gründe für die Absage der bereits bestätigten Veranstaltung sowie um Informationen zur Rolle des Kulturdezernenten bei dieser Entscheidung. Es wird gefragt, wer die endgültige Entscheidung über die Absage getroffen hat – das Kunstmuseum, die Kulturverwaltung oder die Stadtspitze. Zudem wird nach einer etwaigen rechtlichen Prüfung der Veranstaltungsankündigung sowie nach der Identifizierung konkreter, als strafrechtlich relevant eingestufter Aussagen gefragt.
Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, ob das Unternehmen Vonovia in den Entscheidungsprozess einbezogen wurde und wie die Stadt die Abwägung zwischen der Absage und dem Schutz der Kunst- und Meinungsfreiheit vorgenommen hat. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Existenz interner Dokumente wie E-Mails oder Protokolle, zur Ursache für den Rückzug der ursprünglichen Zusage sowie zur Planung künftiger Veranstaltungen an städtischen Orten. Abschließend wird nach bestehenden Richtlinien für gesellschaftskritische Veranstaltungen in städtischen Einrichtungen sowie nach der Position der Stadt zu Vorwürfen einer Einschränkung der Meinungsfreiheit gefragt.
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- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Kunstmuseum Bochum: Sachstand zum sommerlichem Hitzeschutz und den Erhaltungs- und SanierungsmaßnahmenZur Vorlage · 20262343 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage der Ratsgruppe UWG: Freie Bürger – BSW an den Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Tourismus werden Informationen zum sommerlichen Hitzeschutz sowie zu geplanten Sanierungsmaßnahmen im Kunstmuseum Bochum angefordert.
Das Museum verfügt im Erweiterungsbau über keine Klimaanlage. Aufgrund der Architektur und großer Fensterflächen steigen die Innentemperaturen in den Sommermonaten an, wobei aus konservatorischen und sicherheitstechnischen Gründen Fenster und Türen geschlossen bleiben müssen. Als bisherige Maßnahmen werden Ventilatoren und punktuelle Verdunklungen genutzt. Im Juni 2026 kam es infolge hoher Temperaturen und der Hitzewarnstufe 2 zu einer zweitägigen Schließung des Museums sowie zu angekündigten Einschränkungen am darauffolgenden Tag.
Da der Erweiterungsbau seit 2025 unter Denkmalschutz steht, sollen Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen vorbereitet werden, wofür zunächst ein Leitfaden mit der Unteren Denkmalbehörde erarbeitet werden soll. Die Anfrage fordert Auskunft darüber, welche Temperatur- und Luftfeuchtigkeitswerte im Juni 2026 gemessen wurden und welche Auswirkungen die Hitze auf die Kunstwerke, das Personal und die Besucherzahlen hatte. Zudem wird nach kurzfristigen Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schließungen gefragt und wie diese mit den Vorgaben des Denkmalschutzes vereinbar sind. Des Weiteren werden Informationen zum Zeit- und Finanzierungsplan der Sanierung sowie zur Verfügbarkeit von Haushalts- oder Fördermitteln sowie zum Stand der Erarbeitung des Leitfadens erbeten.
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- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Zustand und Restaurierung der Flachreliefs an der Trauerhalle des BlumenfriedhofsZur Vorlage · 20262344 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW hat im Rahmen einer Anfrage zur 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus Informationen zum Zustand der drei Flachreliefs an der Rückseite der Trauerhalle des Blumenfriedhofs an der Harpener Straße angefordert. Die Kunstwerke, die trauernde weibliche Figuren in verschiedenen Lebensaltern darstellen, stammen von dem Künstler Walter Kruse.
In der Anfrage wird auf sichtbare Spuren von Verwitterung und Beschädigungen hingewiesen, die insbesondere das mittlere der drei Reliefs betreffen. Die Ratsgruppe bittet um Auskunft darüber, in welchem baulichen und konservatorischen Zustand sich die Reliefs insgesamt befinden und ob in den vergangenen Jahren eine fachkundige Begutachtung aus restauratorischen Gesichtspunkten stattgefunden hat. Zudem werden die konkreten witterungsbedingten Beeinträchtigungen am mittleren Relief erfragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der künftigen Erhaltung der Werke. Die Ratsgruppe möchte wissen, ob eine fachgerechte Instandsetzung oder Restaurierung der Reliefs vorgesehen ist. Für den Fall einer geplanten Maßnahme werden Informationen zum zeitlichen Ablauf sowie zu den voraussichtlichen Kosten benötigt. Sollte derzeit keine Restaurierung geplant sein, wird nach den Gründen und den Voraussetzungen für eine mögliche Umsetzung gefragt. Abschließend wird die Frage gestellt, ob Fördermittel des Landes, des Bundes oder anderer Institutionen für die Erhaltung der Kunstwerke zur Verfügung stehen oder entsprechende Fördermöglichkeiten bereits geprüft wurden.
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Anfrage zur Vergabe von Instrumenten im Anneliese Brost Musikforum RuhrZur Vorlage · 20262698 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am 18. September 2026 verschiedene Fragen zur Beschaffung von Musikinstrumenten im Anneliese Brost Musikforum Ruhr gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Vergabe eines Konzertflügels der Marke Bechstein im Wert von 110.000 Euro. Die Fraktion bittet um Aufklärung darüber, welche Kriterien für die freihändige Vergabe gemäß § 3 VOL/A (5) l festgelegt wurden und welche Fachabteilung oder welches Gremium die Entscheidung für dieses spezifische Modell sowie die Exklusivität eines einzigen Unternehmens getroffen hat. Zudem wird nach der Einholung von Vergleichsangeboten, der Identität des Lieferanten sowie der Verantwortlichkeit für die Beauftragung gefragt. Ein weiterer Aspekt der Anfrage ist der Vergleich der Vergabeform mit anderen öffentlich-rechtlichen Konzerthäusern in Nordrhein-Westfalen.
Darüber hinaus befasst sich die Anfrage mit den Mietverträgen für Tasteninstrumente. Es wird nach den Gründen für die Rückgabe bisheriger Instrumente der Firma Ferd. Thürmer sowie nach der Notwendigkeit neuer Mietverträge ab dem 1. Januar 2026 gefragt. Die Fraktion möchte wissen, warum die vorhandenen Instrumente nicht weitergenutzt werden konnten und welche wirtschaftlichen sowie fachlichen Gründe für den Wechsel vorliegen. Abschließend werden Informationen zu den jährlichen Kosten der bisherigen Instrumente sowie zu den erwarteten Kosten und Konditionen der neuen Mietverträge für die Räumlichkeiten des Gastdirigenten, der Solisten und des Generalmusikdirektors angefordert.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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