Umgestaltung des denkmalgeschützten Kriegerehrenmals
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ zum geplanten Rückbau einer Skulptur am denkmalgeschützten Kriegerehrenmal in Langendreer Stellung bezogen. Gegenstand der Anfrage war die inhaltliche Gestaltung einer neuen Gedenktafel sowie die Berücksichtigung der öffentlichen Wahrnehmung des Denkmals nach wiederholten Beschädigungen.
Hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Gedenktafel führt die Verwaltung aus, dass die bauliche und inhaltliche Abstimmung zwischen der Denkmaleigentümerin, der Unteren Denkmalbehörde und dem Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte – erfolgt. Ziel sei eine einvernehmliche, historisch angemessene Formulierung. Eine umfassende historische Einordnung der Weltkriege sowie eine kritische Würdigung von Militarismus und nationalistischen Ideologien könne durch eine solche Tafel nach Ansicht der Verwaltung vermutlich nicht geleistet werden.
Bezüglich der öffentlichen Rezeption des Denkmals als Mahnmal nach den Beschädigungen seit 1987 hält die Verwaltung fest, dass diese veränderte Wahrnehmung bekannt war. Die fachliche Entscheidung zum Rückbau der Soldatenfigur basierte jedoch auf den denkmalrechtlichen Kriterien des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Untere Denkmalbehörde hat dabei die Gründe der Ehrenmal-Vereinigung e. V. – darunter die Instandhaltungskosten und das Risiko weiterer Beschädigungen – gegen die Belange des Denkmalschutzes abgewogen. Die Entscheidung, die denkmalrechtliche Aussagekraft durch den Erhalt des Obelisken und eine Gedenktafel zu wahren, wurde mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe abgestimmt.
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