Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Zustimmung zu Mehrauszahlungen für ein investives EinzelvorhabenZur Vorlage · 20262078 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Zentralen Dienste hat dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe eine Beschlussvorlage vorgelegt, um Mehrauszahlungen in Höhe von rund 260.000 Euro für ein investives Einzelvorhaben zu genehmigen. Konkret geht es um die Maßnahme „Interne DV-Dienste“ im Vermögensplan 2026, die die Produktivsetzung der CAFM-Software Spartacus betrifft.
Im Rahmen der Softwareumstellung, die für den 1. Januar 2027 geplant ist, sollen verschiedene bestehende Systeme wie die Buchhaltungssoftware E+S, das Bauprojektcontrollingsystem PCS sowie die Software ASAS durch Spartacus abgelöst werden. Zudem ist die Anbindung der Reinigungssoftware BSS Cleaning Pro sowie die Erweiterung von Modulen für das Flächen-, Instandhaltungs- und Energiemanagement vorgesehen. Eine Neubewertung der Prozesse führte dazu, dass bisher als konsumtive Kosten eingestufte Vorgänge nun als investive Herstellungsprozesse zu behandeln sind. Dies führt zu einer Erhöhung der investiven Mittel für die Maßnahme von 80.000 Euro auf 340.000 Euro, wobei die entsprechenden konsumtiven Aufwendungen in gleicher Höhe entfallen.
Die Finanzierung der Mehrauszahlung soll durch interne Einsparungen und Verschiebungen in Höhe von 60.000 Euro sowie durch eine Kapitaleinlage aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 200.000 Euro erfolgen. Die Vorlage wurde vorab mit dem Amt für Finanzsteuerung abgestimmt.
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Beratungsfolge
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 1.2Entlastung der Betriebsleitung der Zentralen Dienste für das Wirtschaftsjahr 2025 (01.01.2025 bis 31.12.2025)Zur Vorlage · 20262127 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Zentralen Dienste der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage mit der Nummer 20262127 vorgelegt, die die Entlastung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung für das Wirtschaftsjahr 2025 betrifft. Der Zeitraum der Entlastung umfasst den 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025.
Die Vorlage stützt sich auf die rechtliche Grundlage des § 5 Absatz 5 Satz 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Demnach liegt die Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleitung in der Zuständigkeit des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss die Betriebsleitung entlastet, sofern der Rat der Stadt Bochum zuvor die positive Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2025 getroffen hat.
In der Begründung der Vorlage wird angeführt, dass die Betriebsleitung ihre Aufgaben gemäß den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Als ergänzende Grundlage wird auf den Bericht des Wirtschaftsprüfers verwiesen, der Bestandteil der Vorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses ist. Die Entscheidung über diesen Vorgang ist für die Sitzung des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe am 3. September 2026 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist die kaufmännische Betriebsleitung der Zentralen Dienste.
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Beratungsfolge
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Neubau des Feuerwehrhauses der Löscheinheit LangendreerZur Vorlage · 20261875 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Planungskonzeptes für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Löscheinheit Langendreer vorgelegt. Das Vorhaben sieht den Bau eines neuen Standorts an der Alten Weststraße 26 vor. Hintergrund ist der Brandschutzbedarfsplan, wonach die derzeitige Unterbringung der Einsatzkräfte und der Jugendfeuerwehr auf drei verschiedene Standorte verteilt ist. Diese dezentrale Struktur erschwert laut Verwaltung die Ausbildung, die Einsatznachbereitung sowie die organisatorischen Abläufe. Zudem weisen die bestehenden Gebäude am Ambergweg statische Defizite und Mängel beim Arbeitsschutz auf.
Das geplante Gebäude soll eine Bruttogrundfläche von etwa 986 Quadratmetern umfassen und Funktionen wie eine Fahrzeughalle mit vier Stellplätzen, Werkstatt-, Lager-, Schulungs- und Verwaltungsbereiche sowie Räumlichkeiten für die Jugendfeuerwehr integrieren. Als Standort wurde ein Grundstück in Langendreer identifiziert, auf dem bestehende Lagergebäude zurückgebaut werden sollen.
Die Verwaltung beantragt, die Zentralen Dienste mit einer detaillierten Vorplanung sowie der Kostenermittlung nach DIN 277 zu beauftragen. Die bisherige Kostenprognose für eine Stahl- bzw. Hallenbauweise beläuft sich auf rund 9,32 Millionen Euro. Im weiteren Planungsverlauf sollen zudem Maßnahmen zum Klimaschutz, wie die Nutzung erneuerbarer Energien oder die Vorbereitung für elektrische Einsatzfahrzeuge, untersucht werden. Die Ergebnisse der Vorplanung sollen den politischen Gremien im Rahmen eines Realisierungsbeschlusses zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung)
- 16.09.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (5. Sitzung)
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 3.2Jahresabschluss 2025 der Zentralen Dienste der Stadt BochumZur Vorlage · 20262126 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Zentralen Dienste vorgelegt. Der vorläufige Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 weist einen Jahresgewinn in Höhe von 1.045.339,07 Euro aus. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG hat den Abschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Umsatzerlöse der Zentralen Dienste beliefen sich im Berichtszeitraum auf insgesamt 259.762 TEUR. Diese setzen sich primär aus Erlösen aus Hochbau, Sanierung, Sonderprogrammen sowie eigenen Ingenieurleistungen in Höhe von 134.212 TEUR und aus der Vermietung sowie Bewirtschaftung von Gebäuden in Höhe von 74.447 TEUR zusammen. Weitere Erlöse resultierten aus Leistungsentgelten und Verkäufen sowie aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Bestandsveränderungen. Den Aufwendungen, die sich im Wesentlichen aus Materialaufwendungen in Höhe von 202.303 TEUR und Personalaufwendungen von 52.327 TEUR zusammensetzen, stehen die genannten Erträge gegenüber.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Bochum den Jahresabschluss gemäß der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen feststellt. Zudem soll der Jahresgewinn in Höhe von 1.045.339,07 Euro an die Stadt Bochum abgeführt werden. Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe wird die Vorlage am 3. September 2026 beraten, bevor der Rat am 1. Oktober 2026 über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 3.3Entlastung des Betriebsausschusses für das Wirtschaftsjahr 2025 (01.01.2025 bis 31.12.2025)Zur Vorlage · 20262128 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage 20262128 die Entlastung des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2025 beantragt. Der Zeitraum des betreffenden Wirtschaftsjahres umfasst den 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025.
Die rechtliche Grundlage für diesen Antrag bildet § 4 c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung. Gemäß dieser Verordnung obliegt dem Rat die Entscheidung über die Entlastung des Betriebsausschusses sowie über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder den Umgang mit einem Jahresverlust. Die Zuständigkeiten des Betriebsausschusses leiten sich zudem aus § 5 der Eigenbetriebsverordnung sowie aus § 5 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste der Stadt Bochum ab.
In der Begründung der Vorlage wird ausgeführt, dass der Betriebsausschuss seine Aufgaben im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Die Entlastung durch den Rat ist daher unter dem Vorbehalt der Feststellung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste für das Jahr 2025 vorgesehen. Es wird auf die entsprechende Beschlussvorlage 20262126 zur Feststellung des Jahresabschlusses verwiesen. Die Vorlage ist für eine Vorberatung im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe am 3. September 2026 sowie für eine Entscheidung im Rat am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 3.4Realisierungsbeschluss zur Schulhofgestaltung an der Hordeler Heide, ehemals Emil-von-Behring-Schule, TSO an der Hordeler Heide 169eZur Vorlage · 20262215 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum einen Realisierungsbeschluss zur klimafreundlichen Umgestaltung des Schulhofs an der Schule an der Hordeler Heide vor. Das Vorhaben ist als Pilotprojekt im Rahmen des Konzepts „Bochums schöne Schulhöfe“ geplant und verfolgt das Ziel, den Schulhof weitgehend zu entsiegeln sowie moderne Lern- und Spielbereiche zu schaffen. Die Gesamtkosten für die bauliche Umsetzung werden auf rund 1,5 Millionen Euro beziffert. Davon sind etwa 0,9 Millionen Euro förderfähig, wobei die Finanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Emschergenossenschaft erfolgt. Die nicht förderfähigen Kosten in Höhe von rund 0,5 Millionen Euro umfassen unter anderem die Anschaffung von Spielgeräten sowie die Anlage eines Schulgartens.
Der voraussichtliche Mittelabfluss verteilt sich auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2028. Neben den Investitionskosten entstehen ab Mitte 2031 jährliche Unterhaltskosten in Höhe von etwa 15.000 Euro. Die finanziellen Folgelasten beinhalten zudem einen jährlichen Abschreibungsaufwand von circa 59.000 Euro sowie Zinsaufwendungen. Die Maßnahme umfasst die Entsiegelung von Flächen, die Anlage von Grünflächen und ein Mulden-Rigolen-System zur Regenwasserbewirtschaftung. Diese Maßnahmen dienen der Hitzeanpassung und der Förderung der Biodiversität und unterstützen die Schwammstadt-Strategie der Stadt Bochum. Mit dem Beschluss soll die Verwaltung mit der Durchführung des Projekts beauftragt werden.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Rat (10. Sitzung)
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 16.09.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (5. Sitzung)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 4.Anträge
- 4.1Hitzeschutz auf Schulhöfen und Außenspielflächen von Kindertagesstätten bzw. OGS-EinrichtungenZur Vorlage · 20261844 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion, die Fraktionen Freie Bürger – BSW im Rat sowie FDP-UWG: WAT im Rat haben für die Ratssitzung am 16. Juli 2026 einen Antrag zum Hitzeschutz auf Schulhöfen und Außenspielflächen von Kindertagesstätten und OGS-Einrichtungen vorgelegt. Der Antrag (Nummer 20261844) sieht vor, dass die Verwaltung ein Realisierungskonzept zur Klimaresilienz städtischer Flächen im Besitz der Stadt Bochum erarbeitet.
Dieses Konzept soll eine Liste aller betroffenen Flächen sowie eine Priorisierung der Umsetzung nach nachvollziehbaren Kriterien enthalten. Zudem sollen die einzelnen Maßnahmen mit einer groben Kostenschätzung hinterlegt werden. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, mögliche Förderprogramme des Bundes, des Landes oder der Europäischen Union für den Hitzeschutz im öffentlichen Raum zu prüfen, um die Finanzierung der Maßnahmen sicherzustellen.
Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit der Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze wie Dehydration oder Hitzschlag zu schützen. Ein verbesserter Schutz soll zudem die Inklusion gewährleisten, insbesondere für Kinder mit gesundheitlichen Risiken. Die städtischen Maßnahmen sollen als Grundlage für eine Beratung anderer Träger dienen, indem sie Erkenntnisse über effektive Maßnahmen und die Akquise von Fördermitteln liefern.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Vorlage wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen.
- 4.1.1Hitzeschutz auf Schulhöfen und Außenspielflächen von Kindertagesstätten bzw. OGS-Einrichtungen - Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -Zur Vorlage · 20261953 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag mit der Nummer 20261953 befasst sich mit dem Hitzeschutz auf Schulhöfen sowie den Außenflächen von Kindertagesstätten und OGS-Einrichtungen. Die Antragsteller Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger beantragen eine Änderung des Beschlusstextes zur Vorlage 20220790.
Die Verwaltung soll den bestehenden Beschluss auf die Außenflächen von Kindertagesstätten und OGS-Einrichtungen ausweiten. Zudem wird gefordert, dass die Verwaltung zur nächsten Ratssitzung eine Übersicht über bereits entsiegelte und verschattete Schulhöfe sowie über laufende Maßnahmen vorlegt. Ein Bericht zum aktuellen Umsetzungsstand soll jeweils im ersten Quartal eines Jahres erfolgen.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass eine Kühlung der Flächen durch die Entsiegelung von Asphalt- und Pflasterflächen sowie durch die Pflanzung großkroniger Bäume erreicht werden kann. Der Antrag knüpft an ein Vorhaben aus dem Jahr 2022 an, welches die Neugestaltung von Schulhöfen nach Abschluss von Baumaßnahmen vorsah. Ziel ist es, die Flächen durch Entsiegelung und Begrünung zur Schattenbildung zu nutzen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Die Linke)Dagegen:12 (SPD, CDU, AfD, Die Grünen, UWG FB - BSW)Dafür: 1 (StG/V)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen.
- 4.1.2Hitzeschutz auf Schulhöfen und Außenspielflächen von Kindertagesstätten bzw. OGS-Einrichtungen und in den entsprechenden Gebäuden hier: Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion, der Fraktionen "Die SPD im Rat" und "Die Grünen im Rat" sowie der Gruppen FDP-UWG: WAT im Rat und UWG Freie Bürger - BSW im RatZur Vorlage · 20262345 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Änderungsantrag der im Rat vertretenen Fraktionen befasst sich mit der Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen an Schulhöfen, Außenspielflächen sowie in Gebäuden von Kindertagesstätten und Offenen Ganztagseinrichtungen (OGS) im Besitz der Stadt Bochum. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung kurzfristig ein Realisierungskonzept erstellt, um die Klimaresilienz dieser Flächen zu erhöhen. Dieses Konzept soll eine Liste aller betroffenen Flächen sowie eine Priorisierung der Umsetzung anhand nachvollziehbarer Kriterien enthalten. Zudem sollen die einzelnen Maßnahmen mit einer groben Kostenschätzung hinterlegt werden.
Zur Finanzierung der Vorhaben soll die Verwaltung die Möglichkeit von Förderprogrammen auf Ebene der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes prüfen. Neben den Außenflächen sollen auch Bestandsgebäude auf zusätzliche Hitzeschutzmaßnahmen untersucht werden. Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen sollen nach Möglichkeit bis zum Ende des ersten Quartals 2027 realisiert werden, wobei der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe über den Umsetzungsstand zu informieren ist. Die entsprechenden Ausschüsse für Schule und Bildung sowie für Kinder, Jugend und Familie sollen ebenfalls eine Mitteilung erhalten. Bei künftigen Neubau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist zudem über das jeweilige Hitzeschutzkonzept zu informieren.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit der Maßnahmen mit der Zunahme von Hitzeperioden und der besonderen Anfälligkeit von Kindern für hitzebedingte Gesundheitsrisiken. Ziel ist es, durch bauliche und infrastrukturelle Anpassungen die Sicherheit der Kinder zu erhöhen und die Inklusion zu gewährleisten. Die städtischen Maßnahmen sollen zudem als Grundlage für die Beratung anderer Träger dienen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD, StG/V)Dafür:12 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG FB - BSW)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Schimmel seit 2019 – Umgehende Sanierung der Räumlichkeiten der Schule im KirchviertelZur Vorlage · 20261559 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt zum Zustand der Räumlichkeiten der Schule im Kirchviertel Stellung bezogen. Im Zentrum der Anfrage standen die Nichtnutzbarkeit zweier Räume aufgrund von Schimmelbildung und eines Rohrbruchs sowie die daraus resultierenden Einschränkungen bei den Betreuungsplätzen der Offenen Ganztagsschule (OGS).
Bezüglich des durch Schimmelbildung betroffenen Raums, bei dem es sich um einen etwa 4 Quadratmeter großen Abstellraum handelt, erklärte die Verwaltung, dass die Ursache in eindringendem Wasser liegt. Die genauen Ursachen werden derzeit untersucht. Als Maßnahme wird der Raum auf Rohbauzustand zurückgebaut, die Ursachen werden beseitigt und anschließend wird eine Zwangslüftung installiert. Die Hauptarbeiten sind für die Sommerferien 2026 geplant, sodass die Wiedernutzbarkeit für die Herbstferien 2026 angestrebt wird. Ein strukturelles Schimmelproblem im Gebäude liege nicht vor.
Hinsichtlich des durch einen Rohbruch beschädigten Büroraums der OGS-Leitung gab die Verwaltung an, dass zwei Leckagen an Heizleitungen vorlagen. Die Schäden wurden bereits behoben, der Boden wurde erneuert und der Raum ist wieder in Nutzung. Der Ausfall der betroffenen Räume habe den OGS-Betrieb laut Verwaltung nicht wesentlich beeinflusst.
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- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 5.2Feuchtigkeit im Keller der FriederikaschuleZur Vorlage · 20261793 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Vorlage 20261793 Stellung zu Feuchtigkeitsschäden im Kellerbereich der Friederikaschule bezüglich der Offenen Ganztagsschule (OGS) genommen. Im Zuge eines Sanierungsprogramms für die Außenhüllen der Don-Bosco- und Friederikaschule werden seit etwa acht Jahren verschiedene Bauabschnitte durchgeführt.
Nach Abschluss der energetischen Fassadensanierung waren eine Sockelsanierung sowie eine Kellerwandabdichtung im Bereich der OGS als abschließende Maßnahmen geplant. Laut Verwaltung führten wiederholt entfernte Provisorien der Dachentwässerung während des letzten Bauabschnitts zu erhöhten Wassermengen, die Feuchtigkeitsschäden an den Kellerwänden verursachten. Die Technischen Dienste haben die Trocknung sowie die Sanierung der Schäden veranlasst; die Schadstoffabteilung begleitete diesen Prozess. Eine Gesundheitsgefährdung für die Nutzer der OGS konnte dabei ausgeschlossen werden. Die Arbeiten zur Abdichtung der Außenwände sollen zeitnah durchgeführt und noch im Laufe des Jahres 2026 abgeschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.3Nachfrage zur Antwort der Verwaltung „Anfrage zur Raumluftuntersuchung an der Kirchschule"Zur Vorlage · 20261931 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 20261931 auf die Nachfragen der Gruppe „UWG Freie Bürger-BSW“ bezüglich der Raumluftuntersuchungen an der Wattenscheider Kirchschule Stellung bezogen. Hintergrund der Anfrage war die Klärung, ob nach dem Nachweis von Tri-, Tetra- und Pentachloranisolen weitere Untersuchungen auf Pentachlorphenol (PCP) gemäß der PCP-Richtlinie NRW sowie auf Lindan durchgeführt wurden.
Die zuständige Fachabteilung der Technischen Betriebsleitung teilte mit, dass die Pavillons an der Kirchschule sowohl auf PCP als auch auf Lindan untersucht wurden. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass die Vorsorgegrenzwerte für das Holzschutzmittel Pentachlorphenol in allen vier untersuchten Klassenräumen unterschritten werden. Ebenso wurde der Vorsorgegrenzwert für das Holzschutzmittel Lindan in allen vier Räumen nicht überschritten.
Auf Basis der vorliegenden Messergebnisse und unter Bezugnahme auf die Richtlinien des Umweltbundesamtes sowie des Ausschusses für Innenraumrichtwerte kann eine akute gesundheitliche Gefährdung nach dem aktuellen Wissensstand ausgeschlossen werden. Das entsprechende Gutachten wurde einem Bürger im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes am 14. Juli 2026 elektronisch übermittelt.
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- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 5.4Zehn Jahre Anneliese Brost Musikforum Ruhr – Bilanz der bisherigen Investitionen und Ausblick auf zukünftige BedarfeZur Vorlage · 20261993 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum zehnjährigen Bestehen des Anneliese Brost Musikforum Ruhr detaillierte Informationen zu vergangenen und zukünftigen Investitionen vorgelegt.
Rückblickend auf die Zeit seit der Eröffnung im Jahr 2016 wird ein Umbau der szenischen Beleuchtung mit einem Auftragswert von 615.000 Euro im Zeitraum 2023/2024 angeführt, der mittels einer beschränkten Ausschreibung gemäß den Dienstanweisungen der Stadt Bochum abgewickelt wurde. Bei den Anschaffungen von mobilem Inventar über 10.000 Euro wurden die Anschaffung einer Bass-Tuba im Jahr 2020, eines Marimbafons im Jahr 2021 sowie eines Konzertflügels im Jahr 2025 dokumentiert. Die Vergabe dieser Instrumente erfolgte freihändig, um den künstlerischen und klanglichen Anforderungen gerecht zu werden. Aktuelle Leih- oder Leasingverträge für mobiles Inventar liegen laut Verwaltung nicht vor.
Für die Zeit ab dem 1. Januar 2026 sind bauliche Maßnahmen an der Immobilie geplant. Dazu gehören der Umbau des südwestlichen Notausgangs für 80.000 Euro, die Errichtung einer Photovoltaikanlage für 315.000 Euro sowie die Instandsetzung der Kälteanlage mit geschätzten Kosten von 360.000 Euro für den Zeitraum 2026/2027. Die Abwicklung dieser Vorhaben soll über die jeweils gültigen Vergabeverfahren der Stadt erfolgen. Während für neues mobiles Inventar über 10.000 Euro keine Anschaffungen geplant sind, sieht die Verwaltung Mietverträge für zwei Klaviere sowie eine kostenlose Leihgabe eines Tasteninstruments für das Büro des neuen Generalmusikdirektors vor.
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- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 5.5Kirchschule HöntropZur Vorlage · 20261995 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsgruppe Freie Bürger-BSW zum Abbruch und zur Entsorgung des Pavillons an der Kirchschule Höntrop Stellung bezogen. Im Zentrum der Anfrage standen Fragen zur Schadstoffbelastung, den Schutzmaßnahmen für Beschäftigte sowie den Entsorgungswegen der Baumaterialien.
Die Abbruchmaßnahmen werden durch ein Unternehmen aus Gescher durchgeführt, das auf die Entsorgung hoch belasteter Stoffe spezialisiert ist. Ein vorliegendes Gutachten zur Raumluft ergab keine Grenzwertüberschreitungen hinsichtlich PCP und Lindan. Ein weiteres Gutachten zur Bewertung von Bauschadstoffen klassifizierte das Holz jedoch als gefährlichen Abfall der Kategorie A IV. Die Einhaltung der einschlägigen technischen Regeln für Gefahrstoffe sowie der Gefahrstoffverordnung liegt in der Verantwortung des Abbruchunternehmens. Die Maßnahme wird zudem durch einen Fachbauleiter für Schadstoffe, einen Generalplaner und geschulte städtische Mitarbeiter begleitet. Als zuständige Berufsgenossenschaft wurde die BG Bau benannt.
Die Entsorgung der verschiedenen Materialgruppen erfolgt an unterschiedlichen Standorten. Asbesthaltige Stoffe und Dämmmaterial werden auf der Zentraldeponie Hubbelrath abgelagert. Das als gefährlicher Abfall eingestufte Holz sowie HBCD-haltige Materialien werden über Unternehmen in Herne oder Velen entsorgt. Weitere Materialien wie Leuchtmittel, Bauschutt, Glas, Kunststoffe und Schrott werden an Standorten in Gescher, Velen, Gelsenkirchen oder durch das Abbruchunternehmen selbst verarbeitet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 5.6Hitzeschutzkonzepte und Hitzeschutzmaßnahmen in Gebäuden von Schulen, Kindertagesstätten und OGS-EinrichtungenZur Vorlage · 20262033 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Vorlage eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zu Hitzeschutzkonzepten und entsprechenden Maßnahmen in städtischen Schulen, Kindertagesstätten und Offenen Ganztagseinrichtungen (OGS). Derzeit existiert kein eigenständiges, gesamtstädtisches Hitzeschutzkonzept für diese Einrichtungen. Maßnahmen werden jedoch im Rahmen der Bauunterhaltung, der Sanierung sowie bei Neubauten integriert. Ergänzend dazu befinden sich ein im laufenden Jahr fertiggestellter Hitzeaktionsplan der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum sowie ein städtisches Hitzeportal in der Umsetzung.
Bauliche Maßnahmen umfassen Wärmeschutzverglasungen, Verschattung, Begrünung und Nachtlüftung, während technische Kühlanlagen nicht zum Standard gehören. Da keine flächendeckenden Messungen vorliegen, basieren Erkenntnisse über hitzeempfindliche Gebäude auf Einzelfallmeldungen. Die Priorisierung von Sanierungen erfolgt nach dem baulichen Zustand und den verfügbaren Ressourcen. Ein Rahmenvertrag für Sonnen- und Verdunklungsvorrichtungen in Schulen weist einen Gesamtauftragswert von 1,2 Millionen Euro netto auf.
Hinsichtlich des Unterrichts liegt die Entscheidungsgewalt über Unterrichtsverkürzungen oder Hitzefrei bei den Schulleitungen. Für Kindertagesstätten und OGS-Einrichtungen findet ein Austausch mit den Trägern statt; für mobile Klimageräte wurde bereits Unterstützung ermöglicht. Freie Träger sind für den Hitzeschutz ihrer Gebäude eigenverantwortlich, können jedoch beim Jugendamt Investitionszuschüsse beantragen. Spezifische Finanzmittel für sommerlichen Wärmeschutz werden nicht gesondert erfasst, da die Maßnahmen in laufende Bauvorhaben einfließen. Erste Überlegungen zur Strukturierung von Handlungsansätzen für Schulen und Kitas befinden sich im frühen Entwicklungsstadium.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 5.7Zwischenbericht der Zentralen Dienste über die Betriebsentwicklung für das II. Quartal 2026Zur Vorlage · 20262066 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage Nummer 20262066 einen Zwischenbericht über die Betriebsentwicklung der Zentralen Dienste für das zweite Quartal 2026 vor. Die Mitteilung dient der Information des Oberbürgermeisters sowie des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans. Dies erfolgt gemäß den Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Betriebssatzung.
Mit dieser Mitteilung wird die Berichterstattung erstmals in einem neuen Format vorgelegt, nachdem in der Sitzung des Betriebsausschusses am 28. Mai 2026 eine Überarbeitung der Berichterstattung angekündigt worden war.
Im zweiten Quartal 2026 beliefen sich die erzielten Erträge auf 106,1 Millionen Euro, während die entstandenen Aufwendungen 105,4 Millionen Euro betrugen. Für die betrachteten beiden Quartale ergibt sich daraus ein Überschuss von 0,7 Millionen Euro. Detaillierte Informationen zur betrieblichen Entwicklung sind dem beigefügten Bericht zu entnehmen. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 5.8Sachstand zum sommerlichen Hitzeschutz an Bochumer Schulen sowie Darstellung bereits umgesetzte und geplanter MaßnahmenZur Vorlage · 20262079 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand zum sommerlichen Hitzeschutz an Bochumer Schulen sowie über Maßnahmen zur Klimaresilienz. Als Orientierung für die Gewährung von Hitzefrei dient eine Raumtemperatur von über 27 °C, wobei bei Temperaturen unter 25 °C grundsätzlich kein Hitzefrei gewährt werden darf.
Zur Verbesserung des Wärmeschutzes werden energetische Modernisierungen durch moderne Sonnen- und Wärmeschutzverglasung sowie die sukzessive Ausstattung von Unterrichtsräumen mit Sonnen- und Verdunklungsvorhängen durchgeführt. Hierfür besteht ein Rahmenvertrag mit einem Gesamtvolumen von 1,2 Millionen Euro. Zudem werden bei Bedarf der Einsatz von Sonnenschutzfolien geprüft und organisatorische Empfehlungen wie frühzeitiges Lüften sowie angepasste Lüftungszeiten umgesetzt. Zukünftige Planungen sehen die Prüfung spezieller, aluminiumbeschichteter Vorhangsysteme sowie die verstärkte Berücksichtigung von Fassadenbegrünungen vor. Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen werden Anforderungen an den Wärmeschutz bereits in der Planungsphase integriert.
Im Rahmen des Programms „Bochum – Schöne Schule“ werden Schulhöfe und Außenanlagen durch die Reduzierung von Versiegelungen, die Schaffung von Grün- und Schattenflächen sowie die Förderung der Regenwasserversickerung an den Klimawandel angepasst. Aktuell werden Fassadenbegrünungen an der Erich-Kästner-Schule und der Paul-Dohrmann-Schule umgesetzt. Zur Vermeidung von Wärmeeintrag setzt die Stadt primär auf nachhaltige Ansätze wie Verschattungssysteme und energieeffiziente Gebäudekonzepte, während technische Kühlanlagen aufgrund des Energie- und Wartungsaufwands nur in Ausnahmefällen dienen. Die Vorlage wird dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe sowie dem Ausschuss für Schule und Bildung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- keine Tagesordnungspunkte
- 6.Anfragen
- 6.1Stand der Umsetzung des Konzepts „Bochums schöne Schulhöfe“Zur Vorlage · 20262346 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses für Eigenbetriebe am 3. September 2026 wurde eine Anfrage zur Umsetzung des Konzepts „Bochums schöne Schulhöfe“ eingebracht. Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein Beschluss des Ausschusses für Schule und Bildung vom 22. März 2022, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, Schulhöfe im Sinne der Klimaresilienz weiterzuentwickeln. Nachdem im Jahr 2023 das entsprechende Konzept erstellt wurde, sind erste Pilotprojekte an der Emil-von-Behring-Schule sowie an der Paul-Dohrmann-Schule angelaufen.
Die Anfrage fordert von der Verwaltung eine detaillierte Auskunft über den aktuellen Umsetzungsstand des Konzepts. Hierzu soll eine tabellarische Darstellung des Bearbeitungsstandes der beteiligten Schulstandorte sowie der jeweils nächsten geplanten Schritte vorgelegt werden. Zudem wird nach den Maßnahmen gefragt, die seit dem Grundsatzbeschluss im Jahr 2022 zur klimaresilienten Umgestaltung der Schulhöfe bereits realisiert wurden und an welchen Standorten diese stattgefunden haben.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Prüfung von Fördermöglichkeiten. Es wird gefragt, ob die Verwaltung bereits untersucht hat, inwieweit Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere aus der Initiative „Coole Schulhöfe für Nordrhein-Westfalen“, für Bochumer Schulstandorte genutzt werden können. Dabei soll geklärt werden, welche Standorte für solche Anträge in Betracht kommen und ob die Verwaltung beabsichtigt, entsprechende Förderanträge zu stellen. Die schriftliche Beantwortung der Fragen wird sowohl im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe als auch im Ausschuss für Schule und Bildung erbeten.
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Beratungsfolge
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Nachrichtlich: Nachtrag zur Verlängerung des Mietvertrages für die Bestandsflächen der Zweigbücherei Linden; Mietverhältnis Hattinger Str. 804-806, Vermieter: Baaker Grundbesitz KG, Blumenfeldstr. 16, 44795 Bochum
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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