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Beschlussvorlage der Verwaltung

Entlastung der Betriebsleitung der Zentralen Dienste für das Wirtschaftsjahr 2025 (01.01.2025 bis 31.12.2025)

20262127 03.09.2026 Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung

🟡 In Beratung Nächste Station: 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Zentralen Dienste der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage mit der Nummer 20262127 vorgelegt, die die Entlastung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung für das Wirtschaftsjahr 2025 betrifft. Der Zeitraum der Entlastung umfasst den 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025.

Die Vorlage stützt sich auf die rechtliche Grundlage des § 5 Absatz 5 Satz 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Demnach liegt die Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleitung in der Zuständigkeit des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss die Betriebsleitung entlastet, sofern der Rat der Stadt Bochum zuvor die positive Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2025 getroffen hat.

In der Begründung der Vorlage wird angeführt, dass die Betriebsleitung ihre Aufgaben gemäß den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Als ergänzende Grundlage wird auf den Bericht des Wirtschaftsprüfers verwiesen, der Bestandteil der Vorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses ist. Die Entscheidung über diesen Vorgang ist für die Sitzung des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe am 3. September 2026 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist die kaufmännische Betriebsleitung der Zentralen Dienste.

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