Änderung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan 1039 – Technologiequartier am Campus – sowie Anpassung des städtebaulichen Vorentwurfes - Hier: Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -
20261484 · Änderungsantrag · 01.07.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
📍 Technologiequartier · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 03.06.2026 | Ausschuss für Planung und Grundstücke | noch nicht beraten |
Ein sachkundiger Bürger schlägt für die Erweiterung des Technologiequartiers am Campus eine grundlegend andere Bebauung vor. Statt weiterer Flächenversiegelung sollen bis zu drei 14-geschossige Hochhäuser entstehen, während der Rest als Grünfläche erhalten bleibt.
Hochhäuser und Grünflächen statt Flächenausdehnung
Der Änderungsantrag zum Bebauungsplan 1039 „Technologiequartier am Campus“ sieht eine deutlich kompaktere Bebauung vor. Die Verwaltung soll folgende Bestimmungen in den Bebauungsplan einarbeiten:
- Bis zu drei Hochhäuser mit bis zu 14 Vollgeschossen
- Integration der Stellplätze in die Gebäude durch Parkgaragen
- Festsetzung des restlichen Bereichs als gesicherte Grünfläche
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Verkehrsneuordnung geplant
Parallel zur Bebauung ist eine grundlegende Verkehrsneuordnung vorgesehen. Die bisherigen Anschlüsse an die Unistraße sollen entfallen und entsiegelt werden. Stattdessen sind zwei niveaugleiche Kreuzungen geplant, wie sie auch im Campus-Rahmenplan vorgesehen sind.
Die bestehenden Brücken der U35-Linie sollen künftig nur noch für Fuß- und Radwegeverbindungen genutzt werden. Der Überwurf der U35 soll abgerissen und die Haltestelle „Technologie Quartier“ in Richtung des Plangebiets verlegt werden.
Prüfung vorhandener Potentiale gefordert
Über den Bebauungsplan hinaus verlangt der Antrag eine Prüfung bestehender Entwicklungsmöglichkeiten. Die Verwaltung soll untersuchen, ob die Bedarfe zunächst im vorhandenen Technologiequartier umgesetzt werden können. Dabei sollen insbesondere versiegelte Stellplatzanlagen überplant, Gebäude aufgestockt und der Leonardo-Da-Vinci-Platz bebaut werden.
Zudem soll geklärt werden, warum auf Flächen im bestehenden Technologiequartier, für die bereits Baurecht besteht, bisher keine Gewerbegebäude errichtet wurden.
Kritik an Nettoneuversiegelung
Der Antragsteller begründet seinen Vorschlag mit der städtischen Zielsetzung, die Nettoneuversiegelung bis 2030 auf null zu reduzieren. Ab 2030 dürfe die neu versiegelte Fläche die entsiegelte nicht mehr überschreiten. Die geplante Bebauung könne bis dahin nicht realisiert werden, weshalb sie dem selbstgesetzten Ziel widerspreche.
Der Campus-Rahmenplan weise für das vorhandene Technologiequartier deutlich mehr und höhere Gebäude aus, als tatsächlich realisiert wurden. Dies habe zu „umfangreichen Versiegelungen bei nur mäßiger Ausbeute“ geführt. Eine Überplanung der wenig genutzten Stellplätze und des selten bespielten Platzes könne die angenommenen Bedarfe im Bestand decken.
Unterlagen