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Notwendigkeit Planfeststellungsverfahren, Verlegung Straßenbahngleise, Haltestelle August-Bebel-Platz

20261372 · Antwort der Verwaltung · 27.05.2026 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

↳ Zugehörige Anfrage Notwendigkeit Planfeststellungsverfahren, Verlegung Straßenbahngleise, Haltestelle August · 24.06.2025
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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📍 August-Bebel-Platz · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Die Gruppe „Die Stadtgestalter/Volt im Rat“ hat im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur die Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens für die Verlegung von Straßenbahngleisen am August-Bebel-Platz thematisiert. Die Anfrage bezog sich auf die Möglichkeit, die Gleise von der Mitte der Haltestellensteige nach außen zu verlegen, um Verkehrsflächen zu sparen und das Umsteigen zu Bussen zu vereinfachen. Dabei wurde hinterfragt, ob eine solche Änderung ohne ein umfassendes Planfeststellungsverfahren möglich sei.

Das Amt für Stadtplanung und Wohnen erklärte in seiner Antwort, dass das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als Fachgesetz eine Planfeststellungspflicht für die Änderung von Betriebsanlagen der Straßenbahn vorsieht. Eine Ausnahme für die Verlegung von Gleisanlagen ist in den gesetzlichen Bestimmungen nicht enthalten. Ob alternativ ein vereinfachtes Plangenehmigungsverfahren ausreicht, liegt in der Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg. Da die Verlegung der Gleise näher an die Wohnbebauung rückt, müsse mit einer Betroffenheit Dritter durch Schall und Erschütterungen gerechnet werden, was für die Erforderlichkeit eines Planfeststellungsverfahrens spricht.

Bezüglich des Zeitplans wies die Verwaltung darauf hin, dass ein Baubeginn im Jahr 2028 aufgrund der erforderlichen Vorplanung und der Erstellung von Fachgutachten nicht gesichert sei. Mögliche Einwendungen oder rechtliche Auseinandersetzungen könnten den Zeitplan verzögern. Zudem bestehe ein Risiko für die Kosten- und Terminplanung sowie für die Akquise von Fördermitteln, da für Programme wie die Städtebauförderung zeitnahe Anträge gestellt werden müssen.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (5. Sitzung)
27.05.2026
kein Ergebnis hinterlegt