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Abgeschlossene Absperrpfosten in Kleingartenanlagen

20261252 · Anfrage · 07.05.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

↳ Antwort der Verwaltung Abgeschlossene Absperrpfosten in Kleingartenanlagen · 18.06.2026
🟢 Beschlossen 07.05.2026 · Rat (6. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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📍 Riemke · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Beratungsfolge

Datum | Gremium | Ergebnis | 07.05.2026 | Rat | Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. | 18.06.2026 | Rat | noch nicht beraten |

Die Stadtverwaltung weist Vorwürfe der CDU-Fraktion zurück, wonach abgeschlossene Absperrpfosten in Kleingartenanlagen den Rettungsdienst behinderten. Alle Rettungswagen seien mit Bolzenschneidern ausgestattet, der kritisierte Einsatz sei anders verlaufen als dargestellt.

Sachverhalt anders als von CDU beschrieben

Die CDU-Fraktion hatte behauptet, bei einem Notfall am 10. April 2026 in der Kleingartenanlage Riemke seien Rettungskräfte durch verschlossene Absperrpfosten behindert worden und hätten keinen Bolzenschneider zur Verfügung gehabt. Die Verwaltung stellt nun klar: Es gab keinen Notarzteinsatz am 10. April, sondern am 9. April 2026 um 12:35 Uhr einen Rettungswageneinsatz wegen Kreislaufbeschwerden in der Kleingartenanlage an der Zillertalstraße.

Der Rettungswagen traf um 12:44 Uhr ein, die Besatzung erreichte den Patienten um 12:54 Uhr. Die Verzögerung entstand nicht durch verschlossene Pfosten, sondern weil zunächst die genaue Parzellennummer ermittelt werden musste und kein Einweiser vor Ort war. Die Rettungskräfte entschieden bewusst, nicht in die engen Wege einzufahren, da dies bei der Geräteentnahme und beim Rückwärtsfahren hinderlich gewesen wäre.

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Alle Rettungswagen mit Bolzenschneidern ausgestattet

Die Verwaltung bekräftigt ihre frühere Aussage: Alle 80 im Dienst befindlichen Rettungswagen führen ausnahmslos Bolzenschneider mit. Diese werden täglich bei der Fahrzeugübernahme mittels Checkliste überprüft. Auch der am besagten Tag eingesetzte Rettungswagen war entsprechend ausgerüstet.

Rechtliche Regelungen für Sperrvorrichtungen

Laut dem „Leitfaden Flächen für die Feuerwehr“ sind Sperrvorrichtungen an Kleingartenanlagen grundsätzlich zulässig, sofern sie durch die Feuerwehr geöffnet werden können. Dies ist möglich mittels:

  • Hydrantenschlüssel
  • Feuerwehrbeil
  • Bolzenschneider (bis maximal 5 mm Materialstärke)

Feuerwehrpläne für 80 Anlagen vorhanden

Für alle 80 Kleingartenanlagen im Stadtgebiet liegen Feuerwehrpläne vor, die grundsätzliche Zugänglichkeiten und einsatzrelevante Informationen enthalten. Ob einzelne Eingänge mit Absperrpfosten gesichert sind, wird darin jedoch nicht erfasst. Eine flächendeckende Überprüfung erfolgt nicht, sondern nur anlassbezogen.

Verwaltung sieht keine Anpassungsnotwendigkeit

Auf die zwölf Detailfragen der CDU-Fraktion antwortete die Verwaltung durchweg, dass die bestehenden Standards ausreichend seien. Die Frage nach der Verantwortlichkeit bei Schäden durch verzögerte Rettungseinsätze ließe sich nicht pauschal beantworten, da dies von verschiedenen Faktoren im Einzelfall abhänge.

Die Verwaltung zieht keine Konsequenzen aus dem Sachverhalt und sieht keinen Anpassungsbedarf. Ein gesondertes Konzept zum Abwägen zwischen Anlagenschutz und öffentlicher Sicherheit sei nicht erforderlich, da sich die Zugangsgestaltung an geltenden baurechtlichen Vorgaben orientiere.

Unterlagen

Beratungen

Rat (6. Sitzung)
07.05.2026
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.