Zustimmung zu einem Bauvorhaben, welches den ersten einer größeren Anzahl von vergleichbaren Fällen darstellt (§ 246e BauGB) hier: Aufstockung um ein Geschoss, Elchweg 30, Bochum-Wattenscheid
20261230 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 01.07.2026 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
📍 Elchweg 30 · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 30.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | noch nicht beraten | 01.07.2026 | Ausschuss für Planung und Grundstücke | noch nicht beraten |
Die Stadtverwaltung empfiehlt, einem Bauvorhaben am Elchweg 30 in Wattenscheid zuzustimmen, das den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans widerspricht. Rechtliche Grundlage ist der sogenannte „Wohnungsbauturbo“ nach § 246e BauGB. Das Vorhaben gilt als Präzedenzfall für eine Reihe vergleichbarer Anträge in der Umgebung.
Vorhaben und planungsrechtliche Ausgangslage
Für das Gebäude Elchweg 30 wurde ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Geplant ist die Aufstockung des bestehenden eingeschossigen Flachdachgebäudes um ein komplettes Vollgeschoss. Der geltende Bebauungsplan Nr. 23 – Gerdes Hof – lässt maximal ein Vollgeschoss sowie Flachdach zu. Das Vorhaben weicht damit von den Grundzügen der Planung ab und erfordert eine förmliche Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB.
Die Verwaltung sieht in § 246e BauGB die rechtliche Möglichkeit, diese Abweichung zu erlauben. Das Vorhaben wird zugleich als erster einer größeren Anzahl vergleichbarer Fälle eingestuft – potenzielle Folgeanträge beziehen sich auf Gebäude am Elchweg mit den Hausnummern 8 bis 42.
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Städtebauliche Einschätzung und Vorbildwirkung
Die Verwaltung bewertet die Vorbildwirkung des Vorhabens als städtebaulich vertretbar. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung sei weiterhin gewährleistet. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass jeder künftige Antrag dieser Art individuell zu prüfen ist – insbesondere mit Blick auf nachbarliche Interessen.
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung über die Plattform „bochum-mitgestalten“ wurden verschiedene Einwände vorgebracht. Die Verwaltung hat diese wie folgt bewertet:
Höhe, Verschattung, erdrückende Wirkung, Wertminderung, Störung der Privatsphäre: Bei Einhaltung der Abstandsflächen nach Landesbauordnung sind nachbarliche Belange laut Rechtsprechung nicht durchschlagend betroffen. Eine Abweichung von den Abstandsflächen ist nicht vorgesehen.
Kein Bedarf an zusätzlichem Wohnraum in Höntrop: Die Verwaltung verweist auf den gesamtstädtischen Wohnungsmangel; Wohnpotenziale seien im gesamten Stadtgebiet auszuschöpfen.
Ausreichende Dachneigung von max. 20 Grad: Ein 20-Grad-geneigtes Dach reiche für die Schaffung einer eigenständigen Wohneinheit nicht aus.
Erhöhtes Lärmniveau durch zwei Familien auf einem Grundstück: Lebenslaute und Kinderspiellärm seien in einem Wohngebiet als sozialadäquat hinzunehmen.
Ökologische Bedenken wegen zusätzlichem Stellplatz: Die Aufstockung bestehender Gebäude sei die ökologischste Form der Wohnraumschaffung; die Versiegelung eines Stellplatzes sei hinnehmbar.
Beratungsfolge und Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wird das Vorhaben am 30. Juni 2026 zur Anhörung beraten. Die abschließende Entscheidung trifft der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 1. Juli 2026. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Bauvorhaben. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Folgen sind laut Vorlage nicht zu erwarten.
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