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Rechtsschutz für Gremiumsmitglieder

20260967 · Antwort der Verwaltung · 07.05.2026 · Rechtsamt

↳ Zugehörige Anfrage Rechtsschutz für Gremiumsmitglieder · 19.03.2026
🟢 Beschlossen 07.05.2026 · Rat (6. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Auf Anfrage der Ratsgruppe BSW hat das Rechtsamt zur Sicherstellung des Rechtsschutzes für Gremiensmitglieder, Gruppen und Fraktionen Stellung bezogen. Im Zentrum der Anfrage stand die Frage, wie im Falle von Kommunalverfassungsstreitigkeiten die Kosten für Anwalts- und Gerichtsentgelte übernommen werden.

Die Verwaltung erläutert, dass die Stadt Bochum die anfallenden Kosten grundsätzlich erstatten kann, sofern die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens geboten war und nicht aus mutwilligen oder sachfremden Gründen erfolgte. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist die Einhaltung des Grundsatzes der Organtreue. Demnach müssen Bedenken gegen ein Vorgehen zunächst gegenüber dem jeweiligen Organ vorgebracht werden, um eine Prüfung und mögliche Abhilfe zu ermöglichen. Wird ein Klageverfahren ohne vorherige Mitteilung der Bedenken eingeleitet, ist dieses unzulässig und eine Erstattung der Kosten ausgeschlossen.

Ein besonderes Verfahren außer dieser Mitteilungspflicht ist nicht vorgeschrieben. Für die Beantragung der Kostenerstattung existieren keine speziellen Formulare. Die entsprechenden Anwalts- und Gerichtskostenrechnungen sind beim Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation einzureichen. Nach einer Prüfung durch das Rechtsamt erfolgt die Erstattung der Kosten.

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Beratungen

Rat (6. Sitzung)
07.05.2026
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.