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Antwort der Verwaltung

Plakatierung an Kinderspielplätzen

20260783 Jugendamt

↳ Zugehörige Anfrage Plakatierungen an Kinderspielplätzen · 13.01.2026
ℹ Zur Kenntnis genommen 22.04.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (3. Sitzung) · Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ Zusammenfassung

Das Anbringen von Werbeplakaten an Zäunen von Kinderspielplätzen ist nach der städtischen Ordnungsverordnung nicht erlaubt. Die Verwaltung will künftig mit neuen Hinweisschildern über das Verbot informieren.

Die SPD-Bezirksfraktion hatte sich in einer Anfrage über die zunehmende Plakatierung an Spielplätzen beschwert. Plakate für Kindertheater, Zirkusveranstaltungen oder Monster-Truck-Rennen würden teilweise nicht wieder entfernt und verwitterten, was zu einem unschönen Anblick führe.

Verstoß gegen städtische Verordnung

Das Jugendamt stellte in seiner Antwort klar: Nach § 2 Absatz 2 in Verbindung mit § 11 der Bochumer Ordnungsverordnung (BOSVO) vom 5. Juni 2025 ist das Anbringen von Werbeplakaten an Kinderspielplätzen nicht erlaubt.

Bürgermeldungen führen zur Entsorgung

Bei illegaler Plakatierung können Bürger die Stadt über den städtischen Mängelmelder oder das Bürgertelefon (0234 910 4000) informieren. Die Verwaltung kümmert sich dann um die Entsorgung der Plakate.

Neue Beschilderung geplant

Das Jugendamt arbeitet bereits an neuen Beschilderungen für Kinderspielplätze. Ein Hinweis oder QR-Code über das Plakatierungsverbot soll in die Planungen aufgenommen werden.

Die Antwort wird am 22. April 2026 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis genommen.

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