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Anfrage

Plakatierungen an Kinderspielplätzen

20260037 13.01.2026

↳ Antwort der Verwaltung Plakatierung an Kinderspielplätzen · 22.04.2026
🟢 Beschlossen 13.01.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (1. Sitzung) · Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 13. Januar 2026 wurde eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Thematik der Plakatierung an Kinderspielplätzen gestellt. Der Anlass ist die Verwendung von Zäunen rund um Spielplätze als Werbefläche für zeitlich befristete Freizeitangebote, wie etwa Zirkusveranstaltungen oder Kindertheater.

In der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass diese Plakate nach Ablauf der jeweiligen Veranstaltungen teilweise nicht entfernt werden, abreißen oder verwittern. Dies führt dazu, dass die Plakate an den Spielplatzumzäunungen verbleiben.

Die Anfrage umfasst drei spezifische Fragen an die Stadtverwaltung: Es wird um Auskunft gebeten, ob das Plakatieren an den Zäunen rund um Kinderspielplätze rechtlich zulässig ist. Des Weiteren wird gefragt, ob die Stadt Bochum gegen illegale Plakatierungen an diesen Flächen vorgeht. Abschließend wird die Möglichkeit erörtert, an den Spielplätzen Hinweisschilder anzubringen, die ein Verbot des Plakatierens anzeigen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 137 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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