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Plakatierungen an Kinderspielplätzen

20260037 · Anfrage · 13.01.2026

↳ Antwort der Verwaltung Plakatierung an Kinderspielplätzen · 22.04.2026
🟢 Beschlossen 13.01.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (1. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

In einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 13. Januar 2026 befasst sich Martina Schnell mit der Plakatierung an Zäunen rund um Kinderspielplätze. Der Vorlage 20260037 zufolge werden an den Umzäunungen Plakate für zeitlich befristete Freizeitangebote, wie etwa Kindertheater, Zirkusveranstaltungen oder Monster-Truck-Rennen, angebracht.

Die Anfrage thematisiert, dass diese Plakate teilweise nicht wieder entfernt werden, teilweise abreißen oder verwittert bleiben, was das Erscheinungsbild der Spielplätze beeinflusse. Im Rahmen der Anfrage an Oberbürgermeister Jörg Lukat werden dazu drei Fragen gestellt. Zunächst wird geklärt, ob das Anbringen von Plakaten an den Zäunen der Kinderspielplätze grundsätzlich erlaubt ist. Zudem wird gefragt, ob die Stadt Bochum gegen illegale Plakatierungen an diesen Standorten vorgeht. Abschließend wird die Möglichkeit erfragt, an den Spielplätzen Hinweisschilder anzubringen, die auf ein Verbot der Plakatierung aufmerksam machen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 131 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (1. Sitzung)
13.01.2026
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.