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Antwort der Verwaltung

Eigenanteile KiBiz

20260512 Jugendamt

↳ Zugehörige Anfrage Eigenanteile im KiBiz · 04.02.2026
ℹ Zur Kenntnis genommen 22.04.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (3. Sitzung) · Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ Zusammenfassung

Die Verwaltung sieht derzeit keine Träger von Kindertageseinrichtungen von der neuen Eigenmittelregelung des Landes betroffen. Konkrete Auswirkungen auf den Kita-Ausbau können noch nicht beziffert werden, da Details zur angekündigten Investitionsförderung fehlen.

Noch keine betroffenen Träger bekannt

Auf eine SPD-Anfrage zu den Auswirkungen der verschärften KiBiz-Eigenmittelregelung teilt die Verwaltung mit, dass dem Jugendamt bislang keine Träger von Kindertageseinrichtungen bekannt seien, die konkret von der neuen Regelung betroffen sind. Auch Fälle, in denen Träger Förderanträge zurückziehen mussten oder bewilligte Projekte nicht umsetzen konnten, sind nicht bekannt.

Land stellt 1,5 Milliarden Euro ab 2027 bereit

Die neue Regelung betrifft aktuell nur die Investitionskostenförderung, da hier eine Anteilsfinanzierung mit Eigenanteil vorgesehen ist. Programme wie Kita-Helfer und Sprach-Kita sind als Festbetragsfinanzierungen davon nicht betroffen. Im Rahmen der KiBiz-Novelle will das Land ab 2027 1,5 Milliarden Euro für Investitionen bereitstellen. Nach welchen Kriterien diese Mittel abgerufen werden können, ist der Verwaltung jedoch noch nicht bekannt.

Finanzierungssituation bereits angespannt

Da die KiBiz-Mittel seit Jahren knapp bemessen seien und die Finanzierungssituation der Kitas angespannt ist, könne derzeit nicht belastbar festgestellt werden, in welchem Umfang Träger überhaupt Rücklagen bilden konnten. Die Träger finanzieren ihre Eigenanteile hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuern, Spenden, Fördervereine oder Einnahmen aus Vermietungen.

Stadt engagiert sich auf Landesebene

Die Verwaltung betont, dass die Stadt aktiv an den Diskussionen um die KiBiz-Novellierung in den Gremien des Städtetags teilnimmt. Gespräche wurden auf verschiedenen Ebenen geführt, um die kommunale Perspektive einzubringen. Zudem hat die Stadt gemeinsam mit dem Städtetag NRW Klage gegen den gültigen Belastungsausgleich erhoben.

Förderung für eingruppige Kitas bleibt erhalten

Entwarnung gibt es bei der ursprünglich geplanten Einstellung der Sonderförderung für eingruppige Kitas: Diese wurde im überarbeiteten Entwurf nicht weiterverfolgt, die Förderung soll erhalten bleiben.

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