Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen im Bochumer Stadtgebiet: Ausweisung von Flächen, auf denen das Grillen künftig untersagt werden soll, sowie Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in besonders frequentierten bzw. belasteten Anlagen durch die Bezirksvertretungen.
✦ Zusammenfassung
Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Südwest vor, selbständig über lokale Grillverbote in öffentlichen Grünanlagen zu entscheiden. Hintergrund sind zunehmende Konflikte durch Lärm, Müll und Verschmutzung beim Grillen in Parks.
Gescheiterte stadtweite Lösung
Nach dem Scheitern eines gesamtstädtischen Grillkonzepts sollen nun die Bezirksvertretungen in eigener Zuständigkeit handeln. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hatte im Dezember 2024 die Verwaltung mit der Entwicklung eines stadtweiten Konzepts beauftragt. Die Rückmeldungen der Bezirke fielen jedoch sehr unterschiedlich aus, zwei Bezirksvertretungen antworteten gar nicht.
Probleme nehmen zu
Das Grillen in öffentlichen Anlagen hat laut Verwaltung in den vergangenen Jahren stetig zugenommen und führt mittlerweile zu Überlastungen. Anwohner beschweren sich über Lärm, Rauch und Müll, auch andere Parkbesucher fühlen sich gestört. Verschmutzte Grünflächen und höhere Reinigungskosten belasten zusätzlich die städtischen Ressourcen.
Mehrere Eingaben nach der Gemeindeordnung NRW von Bürgern, die Grillverbote fordern, verdeutlichen die Problemlage. Bisherige Bemühungen von Politik und Verwaltung konnten die Missstände noch nicht ausreichend reduzieren.
Zweistufiges Vorgehen geplant
Die Bezirksvertretung Südwest soll nun zwei Entscheidungen treffen: Erstens kann sie bestimmte Parks und Grünanlagen benennen, in denen künftig das Grillen untersagt werden soll. Diese Verbote müssten dann in die Bochumer Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden.
Zweitens kann die Bezirksvertretung für stark frequentierte Anlagen zusätzliche Ausstattung wie Abfallbehälter oder Absperrungen beschließen. Die erforderlichen finanziellen Mittel müsste der Bezirk aus seinem eigenen Budget bereitstellen.
Folgekosten im Blick behalten
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei zusätzlicher Ausstattung auch jährliche Folgekosten entstehen, insbesondere für die Leerung zusätzlicher Abfallbehälter. Die Bezirksvertretung müsse sich dieser Kostenpunkt bewusst sein.
Die meisten Bezirksvertretungen sprechen sich gegen ein stadtweites Grillverbot aus und sehen keine Notwendigkeit für ein städtisches Grillkonzept. Stattdessen bevorzugen sie lokale Lösungen für besonders belastete Standorte.
Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.04.2026Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 04.03.2026Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
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