Zuwanderung, Flüchtlinge und kommunale Kosten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu den Kosten von Zuwanderung und Flüchtlingen in Bochum reagiert. Für den Haushaltsplan 2026 werden in der Produktgruppe „Hilfen für Asylbewerber und Geflüchtete“ ordentliche Aufwendungen von rund 35,42 Millionen Euro veranschlagt. Davon entfallen 8,87 Millionen Euro auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und 21,53 Millionen Euro auf Unterbringung und Betreuung. Den ordentlichen Erträgen in Höhe von rund 13,20 Millionen Euro stehen diese Kosten gegenüber, woraus ein geplanter kommunaler Eigenanteil von etwa 22,22 Millionen Euro resultiert. Die Erträge setzen sich aus Zuwendungen aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz in Höhe von 5,66 Millionen Euro und Benutzungsgebühren von 7,02 Millionen Euro zusammen.
Im Bereich der Unterbringung und Betreuung belaufen sich die Gesamtaufwendungen auf 25,23 Millionen Euro, wobei 16,37 Millionen Euro für Gemeinschaftsunterkünfte, 5,16 Millionen Euro für angemietete Wohnungen und 3,7 Millionen Euro für Personalaufwendungen vorgesehen sind. Für die Inobhutnahme und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer sind für 2026 Aufwendungen von 6,7 Millionen Euro geplant, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vollständig durch das Land erstattet werden. Bei der Grundsicherung übernimmt der Bund 62,8 Prozent der Kosten der Unterkunft, während 37,2 Prozent bei der Kommune verbleiben. Zudem sind im Schulverwaltungsamt 211.800 Euro für sprachliche Fördermaßnahmen vorgesehen. Zum Stichtag 31.12.2025 lebten in Bochum 10.383 Personen aus Südosteuropa. Die Zuweisungszahlen nach § 50 AsylG sanken von 399 im Jahr 2024 auf 236 im Jahr 2025.
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Beratungsfolge
- 07.05.2026Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.04.2026Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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