Zuwanderung, Flüchtlinge und kommunale Kosten
20260384 · Antwort der Verwaltung · 07.05.2026 · Amt für Soziales
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in ihrer Antwort zur Vorlage 20260384 die Kosten für Asylbewerber und Geflüchtete im Haushaltsplan 2026 dargelegt. Für die Produktgruppe „Hilfen für Asylbewerber und Geflüchtete“ sind Gesamtaufwendungen von rund 35,42 Millionen Euro veranschlagt. Davon entfallen etwa 8,87 Millionen Euro auf Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie rund 21,53 Millionen Euro auf die Unterbringung und Betreuung. Den ordentlichen Erträgen in diesem Bereich stehen etwa 13,20 Millionen Euro gegenüber, wovon 5,66 Millionen Euro aus dem Erstattungssystem des Landes Nordrhein-Westfalen und 7,02 Millionen Euro aus Benutzungsgebühren stammen. Daraus ergibt sich ein geplanter kommunaler Eigenanteil von rund 22,22 Millionen Euro.
Hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung gab die Verwaltung an, dass die Zuweisungszahlen von Asylbewerbern sowie die Anzahl der Personen aus Südosteuropa zwischen 2024 und 2025 gesunken sind. Die Zuweisungen nach § 50 AsylG reduzierten sich von 399 auf 236 Personen. Die Zahl der gemeldeten Personen aus Südosteuropa sank von 10.767 auf 10.383. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 lebten bei einer Gesamtbevölkerung von 375.625 Personen insgesamt 10.383 Personen aus Südosteuropa in der Stadt, was einem Anteil von etwa 2,76 Prozent entspricht. Weitere Gruppen umfassten 733 Personen in laufenden Asylverfahren sowie 5.279 Personen mit Flüchtlingseigenschaft.
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