Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. Wohnungsbauturbo) hier: Grundsatzbeschluss zum Zustimmungsverfahren gemäß § 36a BauGB
✦ Zusammenfassung
Neue Möglichkeiten für Wohnungsbau
Das Gesetz ermöglicht es, Genehmigungen für Vorhaben zu erteilen, die bislang planungsrechtlich unzulässig waren oder der Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans bedurft hätten. Konkret geht es um erweiterte Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen, Abweichungen vom Einfügungs-Gebot im Innenbereich sowie die Genehmigung ganzer Baugebiete ohne vorherigen Bebauungsplan.
Die Regelung des § 246e BauGB ist als Experimentierklausel bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Eine Verpflichtung zur Anwendung besteht nicht.
Gestaffelte Zuständigkeiten geplant
Da die Anwendung der neuen Instrumente die Zustimmung des Rates erfordert, schlägt die Verwaltung vor, diese Zuständigkeit je nach Bedeutung und Umfang der Vorhaben zu übertragen:
Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung oder größeren Umfangs (ab etwa 1 Hektar) sollen vom Ausschuss für Planung und Grundstücke entschieden werden
Bei der Entwicklung ganzer Baugebiete außerhalb von Bebauungsplänen beschließt der Ausschuss über den städtebaulichen Entwurf, die Verwaltung stimmt den einzelnen Bauanträgen zu
Alle anderen Vorhaben sollen in die Zuständigkeit der Verwaltung fallen
Rahmenbedingungen und Ausnahmen
Der Wohnungsbauturbo soll grundsätzlich nur auf Flächen angewendet werden, die im Gemeinsamen Flächennutzungsplan für Wohnungsbau dargestellt sind. Über Ausnahmen entscheidet der Ausschuss für Planung und Grundstücke.
In Industrie- und Gewerbegebieten ist die Anwendung grundsätzlich ausgeschlossen, um Betriebe nicht durch Wohnnutzungen einzuschränken. In Gewerbegebieten sind in Randlagen zu Wohnbauflächen in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich.
Bedingungen für Zustimmung
Die Zustimmung kann an verschiedene Bedingungen geknüpft werden, darunter die Umsetzung von gefördertem Wohnungsbau, Dachbegrünung in Hitzeinseln oder Starkregengefährdungsbereichen, Gestaltung nach Bochumer Grundsätzen sowie ökologischer Ausgleich.
Beschlossene Entwicklungskonzepte wie städtebauliche Rahmenpläne oder das Handlungskonzept Wohnen sollen bei Entscheidungen berücksichtigt werden.
Evaluierung vorgesehen
Die Verwaltung soll jährlich eine Evaluierung durchführen und dem Rat darüber berichten. Entscheidungen des Ausschusses für Planung und Grundstücke werden nach Vorberatung in den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen getroffen.
Vor der Ratsentscheidung beraten der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. März und der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März über die Vorlage.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 19.03.2026Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 17 (AfD,StG/V)dafür: 76 (SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,BSW, UWG:FB,Backs,OB)
- 11.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 03.03.2026Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür:11 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG:FB)
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Stadtplanung und Wohnen
- Stadterneuerungsgebiet Wattenscheid-Mitte hier: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Gesundes Wattenscheid (ISEK WAT 2025) - Maßnahmen-Steckbriefe 19.03.2026
- Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen - TOP 1.26 Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (Wohnungsbauturbo) - Vorlage Nr. 20260370 19.03.2026
- Bebauungsplan Nr. 832 – Harpener Hellweg / Sheffield-Ring – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen 19.03.2026
- Bebauungsplan Nr. 1031 – Naturschutzgebiet Kalwes/Grimberg – hier: - Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen - Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 280 – Teilgebiet der Ruhr-Universität Bochum – und Nr. 281 – Teilgebiet der Ruhr-Universität Bochum - 19.03.2026
- Beirat für Gestaltung und Baukultur hier: Beschluss über die Benennung der Mitglieder aus dem Ausschuss für Planung und Grundstücke für den Beirat für Gestaltung und Baukultur 19.03.2026
- 2. Stufe des Gesamtkonzepts ruhender Verkehr – Umsetzung 05.03.2026
Aus derselben Sitzung
- Änderung der Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums für Großprojekte des „Bochum Fonds“ Rat (5. Sitzung), 19.03.2026
- Bebauungsplan Nr. 1031 – Naturschutzgebiet Kalwes/Grimberg – hier: - Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen - Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 280 – Teilgebiet der Ruhr-Universität Bochum – und Nr. 281 – Teilgebiet der Ruhr-Universität Bochum - Rat (5. Sitzung), 19.03.2026
- Neufassung Hauptsatzung der Stadt Bochum Rat (5. Sitzung), 19.03.2026
- Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) Rat (5. Sitzung), 19.03.2026
- Änderung der Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums für Großprojekte des "Bochum Fonds" - Änderungsantrag der Gruppe "Die Stadtgestalter/Volt" - Rat (5. Sitzung), 19.03.2026
- Interkommunale Beschaffung von Gerätewagen für den Rettungsdienst Rat (5. Sitzung), 19.03.2026
✉ Neue Vorlagen zum Thema Wirtschaft & Finanzen direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz