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Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024 sowie Entlastung des Betriebsausschusses

20260238 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.03.2026 · Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 19.03.2026 · Rat (5. Sitzung)
Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
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KI-Zusammenfassung

Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits im Dezember 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.

Fehlbetrag wird mit Rücklage verrechnet

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 319.306,99 Euro soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements wirtschaftet.

Beratungsweg durch die Gremien

Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling berät die Vorlage am 17. Februar vor, der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss folgt am 11. März. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat am 19. März. Mit dem Beschluss soll auch der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling für das Wirtschaftsjahr 2024 entlastet werden.

Beratungen

Rat (5. Sitzung)
19.03.2026
Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
11.03.2026
kein Ergebnis hinterlegt
Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (2. Sitzung)
17.02.2026
Getrennte Abstimmung zum Jahresabschluss 2024 und zur Verrechnung des Jahresfehlbetrages mit der allg. RücklageEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (AfD)Die Entlastung des ABC wird wegen Befangenheit ohne Votum weitergeleitet.