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Beschlussvorlage der Verwaltung

Interkommunale Beschaffung von Gerätewagen für den Rettungsdienst

20252735 19.03.2026 Feuerwehr und Rettungsdienst

🟢 Beschlossen 19.03.2026 · Rat (5. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ Zusammenfassung

Ersatz für Landesfahrzeug erforderlich

Die Stadt verfügt derzeit über einen Abrollbehälter MANV (Massenanfall von Verletzten) aus einer Landesbeschaffung. Da das Land NRW keine Ersatzbeschaffung plant, sieht der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan Ersatzfahrzeuge vor, die bis zu 50 Patienten versorgen können.

Als Träger des Rettungsdienstes ist die Stadt nach dem Rettungsgesetz NRW verpflichtet, Vorkehrungen für außergewöhnliche Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten zu treffen. Solche Lagen können durch Brände, Unfälle oder Anschläge entstehen.

Flexible Einsatzmöglichkeiten geplant

Die drei neuen Gerätewagen sollen nicht nur bei Großschadenslagen, sondern auch bei Veranstaltungen wie "Bochum Total" eingesetzt werden. Durch die interkommunale Beschaffung mit anderen Städten entstehen einsatztaktische Vorteile: Bei Großeinsätzen können benachbarte Feuerwehren aus Herne oder Dortmund mit identisch ausgestatteten Fahrzeugen unterstützen.

Beratung in drei Gremien

Die Vorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. März 2026) sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (11. März 2026). Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

650.000 Euro bereits eingeplant

Für die Fahrzeugbeschaffung sind 650.000 Euro für 2026 vorgesehen. Die Haushaltsmittel wurden auf Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplans bereits eingeplant und auf der entsprechenden Finanzstelle gebunden.

Dokumente

Beratungsfolge

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