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Vergabe eines städtischen Grundstücks an der Stiftstraße an ein gemeinschaftliches Wohnprojekt im Erbbaurecht

20252684 · Mitteilung der Verwaltung · 28.01.2026 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

🟢 Beschlossen 28.01.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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📍 Stiftstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Neubau statt Sanierung

Das Wohnprojekt hatte zunächst geplant, das bestehende Gebäude an der Stiftstraße 36a zu erhalten. Aufgrund wirtschaftlich notwendiger und funktional einschränkender Maßnahmen, die für den Erhalt erforderlich wären, sieht das Projekt nun die Errichtung eines neuen Gebäudes an gleicher Stelle und mit gleichem Umriss vor. Zusätzlich sind zwei Neubauten auf dem gesamten Grundstück geplant.

Erbbaurecht bis 2108

Die Laufzeit des Erbbaurechts wird an das benachbarte Grundstück Stiftstraße 40 angeglichen, das bereits durch ein gemeinschaftliches Wohnprojekt im Erbbaurecht genutzt wird. Das bedeutet eine Laufzeit bis 2108. Das Grundstück Stiftstraße 36a und 38 war bereits für die Entwicklung durch ein gemeinschaftliches Wohnprojekt vorgehalten.

Beratungen

Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
28.01.2026
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Planung und Grundstücke (1. Sitzung)
22.01.2026
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Bezirksvertretung Bochum-Ost (3. Sitzung)
21.01.2026
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.