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Zukünftige Teilnahme Bochums am Fußverkehrs-Check NRW?

20251883 · Antwort der Verwaltung · 18.09.2025 · Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Zukünftige Teilnahme Bochums am Fußverkehrs-Check NRW? · 19.02.2025
🟢 Beschlossen 18.09.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die SPD im Rat“ zum Thema Fußverkehr reagiert. In Bezug auf eine künftige Teilnahme am Fußverkehrs-Check NRW erklärte das Tiefbauamt, dass die Nahmobilität in künftige Stadtteilentwicklungskonzepte (STEK) einfließen wird. Die Entscheidung über eine erneute Bewerbung für den Check hänge jedoch von den verfügbaren Ressourcen ab, wobei insbesondere die Personalkapazitäten der Verwaltung als begrenzender Faktor für die Umsetzung von Maßnahmen genannt wurden.

Hinsichtlich der Änderungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erläuterte die Verwaltung die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Bereitstellung von Flächen für den Fuß- und Radverkehr gewinne durch die neuen Regelungen an planerischer Bedeutung, wobei die verkehrsbehördliche Entscheidung weiterhin auf Ermessensgrundlagen beruht. Fußgängerüberwege können künftig im Rahmen einer Angebotsplanung ohne den Nachweis einer besonderen Gefahrenlage angeordnet werden, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Beim Parkraummanagement wird durch die Novelle eine Beschleunigung bei der Ausweisung von Bewohnerparkgebieten erwartet. Konkrete Anwendungsfälle seien derzeit noch nicht ersichtlich, jedoch könne das Instrument bei künftigen Umgestaltungen von Verkehrsflächen genutzt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Geschwindigkeit im Bereich von Fußgängerüberwegen in Einzelfällen auf 30 km/h zu begrenzen, etwa wenn die Sichtweiten nicht ausreichen oder die Sicherheit der Fußgänger gefährdet ist.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung)
18.09.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.