Genehmigungsfähigkeit für Wohnungsbau forcieren – Bauordnung
20251670 · Antwort der Verwaltung · 01.10.2025 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion bezüglich der Genehmigungsfähigkeit von Wohnbauprojekten reagiert. Seit dem 1. Januar 2023 hat die Bauaufsicht 33 Anträge auf Vorbescheide oder Baugenehmigungen, die die Schaffung von Wohnraum zum Inhalt hatten, negativ entschieden. Von diesen 22 Ablehnungen basierten auf einer planungsrechtlichen Unzulässigkeit. In fünf dieser Fälle wurden Bebauungen im Außenbereich auf Grundlage des § 35 BauGB abgelehnt. Ein Projekt aus dieser Gruppe konnte nach einer Änderung der Planung genehmigt werden.
Eine Vorstellung dieser Projekte im Ausschuss für Planung und Grundstücke ist seitens der Verwaltung nicht beabsichtigt, da die Entscheidungen rechtsgebunden sind. Bezüglich der Voraussetzungen für eine Genehmigung führt die Verwaltung aus, dass bei der Möglichkeit einer Erteilung durch Umplanung ein Austausch mit den Antragstellenden im Rahmen der Anhörung zur Ablehnung stattfindet. Nach einer Ablehnung können sich die Antragstellenden zudem bei der Verwaltung darüber beraten lassen, in welcher Form eine Bebauung möglich sein könnte.
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