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Genehmigungsfähigkeit für Wohnungsbau forcieren

20251128 · Anfrage · 29.04.2025

↳ Antwort der Verwaltung Genehmigungsfähigkeit für Wohnungsbau forcieren – Bauordnung · 01.10.2025
🟢 Beschlossen 29.04.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (41. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Planung und Grundstücke, Simone Gottschlich, Informationen zur Förderung der Genehmigungsfähigkeit von Wohnungsbauprojekten angefordert. Die Anfrage, die von dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Roland Mitschke unterzeichnet wurde, befasst sich mit Bauvorhaben, die bei der Verwaltung auf planungsrechtliche Bedenken stoßen.

Konkret möchte die Fraktion erfahren, in welchem Umfang seit dem 1. Januar 2023 Bauanträge oder Bauvoranfragen für Wohnbauprojekte vorliegen, bei denen planungsrechtliche Einwände der Verwaltung bestehen. Darüber hinaus stellt die CDU-Fraktion die Frage, ob die Verwaltung beabsichtigt, diese spezifischen Projekte im Ausschuss für Planung und Grundstücke vorzustellen. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Ermittlung notwendiger planungsrechtlicher Maßnahmen, die erforderlich wären, um die Genehmigungsfähigkeit der betreffenden Bauvorhaben zu gewährleisten.

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Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (41. Sitzung)
29.04.2025
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.