Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung
20250371 · Anfrage · 13.02.2025
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an Oberbürregmeister Thomas Eiskirch eingereicht, die sich auf die Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung bezieht. Anlass für die Anfrage ist eine Berichterstattung in der Westdeutschen Allgemeinen (WAZ) vom Januar 2025.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob bei der Vergabe dieser Leistungen die allgemeinen Vergabevorschriften gelten und ob das Vergaberecht die Beauftragung privatrechtlich organisierter Dienstleister ausschließt. Zudem werden Fragen zu den Leistungsanforderungen für gemeinnützige und private Anbieter sowie zur Kontrolle der Dienstleistungsqualität durch die Verwaltung gestellt. Konkret wird nach den Gründen gefragt, warum im Fall Nordbad das Angebot der AWO Bochum nicht berücksichtigt wurde.
Des Weiteren möchte die Fraktion Informationen über die Rechtsform der AWO Bochum und etwaiger Tochtergesellschaften sowie über das Auftragsvolumen der AWO und deren Tochtergesellschaften in der Stadt erhalten. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Beauftragung mit dem Offenen Ganztag an der Frauen-lobschule. Abschließend wird die Verwaltung um eine Stellungnahme zum geltenden Vergaberecht sowie zur Positionierung des Landtagsabgeordneten Yüksel bezüglich des Unternehmens European Homecare gebeten.
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