Wahl eines Beigeordneten
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf die Wahl eines Beigeordneten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit bezieht. Der Rat der Stadt Bochum hatte diesen Posten in seiner Sitzung am 21. November 2024 mit Unterstützung der SPD- und Grünen-Fraktionen gewählt, wobei die Amtsübernahme zum 1. Mai 2025 vorgesehen ist.
Im Zentrum der Anfrage steht die Prüfung der Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäß § 71 der Gemeindeordnung NRW. Die CDU-Fraktion hat den Regierungspräsidenten gebeten zu prüfen, ob die fachlichen Voraussetzungen und die erforderliche Erfahrung für das Amt vorliegen. In diesem Zusammenhang werden Fragen zum aktuellen Stand des Prüfverfahrens gestellt. Konkret wird gefragt, ob dem Oberbürgermeister bereits ein Schreiben des Regierungspräsidenten zur Überprüfung der Wählbarkeit vorliegt und wann eine Information der Fraktionen dazu erfolgen soll.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, ob die Ernennungsurkunde bereits ausgehändigt wurde oder für welchen Zeitpunkt die Übergabe geplant ist. Sollten seitens des Regierungspräsidenten Bedenken gegen die Aushändigung der Urkunde bestehen, bittet die Anfrage um Auskunft über deren Inhalt sowie die rechtliche Beurteilung. Zudem werden Informationen zum weiteren Vorgehen bei einer möglichen Beanstandung des Ratsbeschlusses sowie zur Neubesetzung der Stelle im Falle einer nicht erfüllten Wählbarkeit angefordert.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025Die Anfrage wird zurückgezogen.
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