Wahl eines Beigeordneten
20250217 · Anfrage · 13.02.2025
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Bochumer Rat eine Anfrage an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch eingereicht, die sich auf die Wahl eines Beigeordneten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit bezieht. Der Rat hatte die entsprechende Person am 21. November 2024 mit Unterstützung der SPD und der Grünen gewählt, wobei die Amtsübernahme zum 1. Mai 2025 vorgesehen ist.
Die Anfrage thematisiert die Prüfung der Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 71 der Gemeindeordnung NRW durch den Regierungspräsidenten. Die Fraktion bittet den Oberbürgermeister um Auskunft darüber, ob bereits ein Schreiben des Regierungspräsidenten zur Überprüfung der fachlichen Eignung und Erfahrung vorliegt und wann die Fraktionen über dessen Inhalt informiert werden. Zudem wird nach dem Status der Aushändigung der Ernennungsurkunde gefragt.
Des Weiteren möchte die CDU-Fraktion erfahren, wie im Falle von Bedenken seitens der Aufsichtsbehörde mit der rechtlichen Beurteilung und dem bestehenden Ratsbeschluss umzugehen ist. Die Anfrage umfasst zudem Fragen dazu, ob das Wahlverfahren selbst geprüft wurde und wie ein etwaiges Ersatzverfahren zur Stellenbesetzung aussehen würde, falls die Voraussetzungen für die Ernennung nicht erfüllt sind. Die Beantwortung der Fragen wird bis zur Ratssitzung am 13. Februar 2025 erbeten.
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