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Zuständigkeitswechsel bei Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

20250981 · Antwort der Verwaltung · 30.04.2025 · Jugendamt

↳ Zugehörige Anfrage Zuständigkeitswechsel bei Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) · 26.02.2025
🟢 Beschlossen 30.04.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (28. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Seit dem 1. Februar 2025 liegt die Zuständigkeit für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für Empfänger von Bürgergeld beim Jobcenter Bochum. Diese Umstrukturierung folgt dem Grundsatz der einheitlichen Durchführung der Grundsicherung nach dem SGB II und soll den Zugang zu Leistungen vereinfachen, indem eine zentrale Anlaufstelle für die verschiedenen Leistungen bereitgestellt wird. Das Jugendamt der Stadt Bochum bleibt weiterhin für andere Rechtskreise, wie etwa Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe, sowie für die Anerkennung von Anbietern der Lernförderung und der Mittagsverpflegung zuständig.

Zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung zwischen dem Jobcenter und der Stadtverwaltung werden verbindliche Regelungen erlassen und regelmäßige Arbeitstreffen zwischen den beteiligten Fachbereichen durchgeführt. Ein Wechsel des Rechtskreises soll keinen Nachteil für den Anspruch auf BuT-Leistungen bedeuten. Die Stadtverwaltung informiert zudem bei Bewilligungen über verfügbare Guthaben für die soziale und kulturelle Teilhabe. Bei der Bewilligung von außerschulischer Lernförderung werden neben den Angaben der Eltern auch schulische Informationen, wie der aktuelle Notenstand und die Prognose zur Erreichung der Lernziele, berücksichtigt. Anträge, die bis zum 31. Januar 2025 eingereicht wurden, werden noch vom Jugendamt bearbeitet.

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Beratungen

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (28. Sitzung)
30.04.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.