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Teilhabekonzept für Menschen mit psychischen Störungen und Suchtverhalten - Psychiatrie- und Suchtplanung 2024 -

20250283 · Mitteilung der Verwaltung · 30.04.2025 · Gesundheitsamt

🟢 Beschlossen 30.04.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (28. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt mit der Mitteilung 20250283 das Teilhabekonzept für Menschen mit psychischen Störungen und Suchtverhalten vor. Das Dokument, verfasst von Dr. Cordula Kloppe und Jochen Kriegeskorte, basiert auf dem Psychiatriebericht der Stadt aus dem Jahr 2023 sowie auf verschiedenen Arbeitsphasen des Jahres 2024. Es ist Bestandteil des kommunalen Fachplans Gesundheit. Während die letzte Psychiatrieplanung im Jahr 1988 stattfand, beinhaltet dieses Konzept erstmals eine Suchtplanung.

Der Planungszyklus umfasst den Zeitraum von 2025 bis 2027. An die Umsetzungsphase schließt eine weitere Planungsphase an, orientiert am Public Health Action Cycle. Zur Erfassung des Planungsstandes sowie epidemiologischer und statistischer Daten sind regelmäßige Zwischenberichte vorgesehen. Das Konzept umfasst Zeitpläne, Zielsetzungen, Herausforderungen, Handlungsbedarfe, Maßnahmen und die Benennung von Akteuren.

Die Vorlage wird verschiedenen Gremien zur Kenntnis gegeben, darunter dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dem Beirat „Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation“ sowie dem Beirat „Leben im Alter“. Auch der Jugendhilfeausschuss wird im April 2025 informiert. Der Psychosoziale Ausschuss wird separat in Kenntnis gesetzt.

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Beratungen

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (28. Sitzung)
30.04.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Beirat "Leben im Alter" (19. Sitzung)
28.03.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (21. Sitzung)
11.03.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (28. Sitzung)
05.03.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.