Controllingbericht über die Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Kapitel 1 und 2 und über das Kreditprogramm Gute Schule 2020 für das IV. Quartal 2024
20250058 · Mitteilung der Verwaltung · 01.04.2025 · Zentrale Dienste - Technische Betriebsleitung
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt den Controllingbericht für das vierte Quartal 2024 zu den Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFG), Kapitel 1 und 2, sowie zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ vor.
Die Mittel aus dem KInvFG Kapitel 1 in Höhe von rund 37,8 Millionen Euro wurden vollständig verausgabt und abgerufen. Infolgedessen entfällt die weitere Berichterstattung über die Einzelmaßnahmen dieses Programms. Auch das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem Volumen von 49 Millionen Euro ist abgeschlossen. Alle Maßnahmen wurden abgerechnet und die Verwendungsnachweise wurden fristgerecht bei der NRW.Bank eingereicht.
Für das KInvFG Kapitel 2 endet der Umsetzungszeitraum am 31. Dezember 2025. Von den insgesamt 28 Maßnahmen sind 20 bereits abgeschlossen, während acht Projekte noch als laufend geführt werden. Die Umsetzung umfasst unter anderem Sanierungen von Schulen, Schulsporteinrichtungen sowie die Erweiterung von Angeboten wie der Offenen Ganztagsschule. Im Rahmen eines Ratsbeschlusses wurden zudem drei Schulen in freier Trägerschaft mit Zuwendungsbescheiden versorgt; ein weiteres Interesse an einer Maßnahme ist bekannt.
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