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Bezahlkarte für Geflüchtete im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes

20250023 · Antwort der Verwaltung · 26.03.2025 · Amt für Soziales

🟢 Beschlossen 26.03.2025 · Integrationsausschuss (22. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert über die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Grundlage hierfür ist eine Gesetzesänderung des Nordrhein-Westfalen-Landtages vom Dezember 2024. Die Bezahlkarte soll als Regelform der Leistungserbringung dienen, um Mittelabflüsse in das Nicht-EU-Ausland zu verhindern und die Verwaltung zu vereinfachen. Die technische Umsetzung erfolgt über einen Dienstleister mittels einer Visa-Debitkarte.

Jede volljährige Person erhält eine eigene Karte, während Minderjährige über die Karten der Erziehungsberechtigten oder mit eigenen Karten versorgt werden. Für Bedarfsgemeinschaften ist die Nutzung von Haupt- und Partnerkarten vorgesehen, um Gemeinschaftskosten wie Mieten abzudecken. Ein monatlicher Barabhebungsbetrag von regulär 50 Euro ist vorgesehen. Die Nutzung der Karte ist für Glücksspiel, sexuelle Dienstleistungen sowie Geldtransferleistungen ins Ausland untersagt. Personen im Analogleistungsbezug mit einem Einkommen von mindestens 556 Euro oder in einer Berufsausbildung sind von der Bezahlkarte ausgenommen.

Kommunen können die Einführung der Bezahlkarte durch einen Opt-out-Beschluss ablehnen. Während das Land Nordrhein-Westfalen die Implementierung in eigenen Einrichtungen bereits gestartet hat, steht der genaue Zeitpunkt für die Kommunen noch nicht fest. Es bestehen derzeit noch Unklarheiten hinsichtlich der praktischen Umsetzung, etwa bei der Frage, ob ein teilweiser Opt-out möglich ist oder wie die Verwaltung von Überweisungen über eine Blacklist oder Whitelist geregelt wird.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 200 Wörter).

Beratungen

Integrationsausschuss (22. Sitzung)
26.03.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (28. Sitzung)
05.03.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.