Änderungen der Bauordnung in Hamburg und den Niederlanden - ein Beispiel für Bochum? - Bauordnung
20250011 · Antwort der Verwaltung · 28.01.2025 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Ausschuss für Planung und Grundstücke angefragt, inwieweit Modelle zur Unterstützung pflegender Angehöriger, wie die in den Niederlanden praktizierte Errichtung von sogenannten „Mantelzorgwohnungen“, oder die Erleichterungen in der Hamburger Bauordnung in Bochum umsetzbar sind. Die Verwaltung, vertreten durch Lutz Kelling vom Bauordnungsamt, nahm dazu Stellung.
Nach der Landesbauordnung NRW ermöglicht der Paragraph 63 die genehmigungsfreie Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Wohngebäuden, die der privaten häuslichen Pflege dienen. Dies gilt für Gebäude der Gebäudeklasse 1 bis 4 innerhalb eines Bebauungsplanes, sofern die Nutzungsreinheiten 400 Quadratmeter nicht überschreiten. Ob eine spezifische Einheit, etwa in einem Gartenhaus, genehmigungsfrei errichtet werden kann, hängt von der Einhaltung der im Bebauungsplan festgelegten überbaubaren Flächen sowie von weiteren Anforderungen wie dem Wärmeschutz ab. Die Voraussetzungen für eine genehmigungsfreie Umwandlung in Wohnraum sind dabei identisch mit denen für die Errichtung.
Die Verwaltung gab an, dass sich diese Regelungen auf alle Bebauungspläne erstrecken, die die Errichtung von Wohngebäuden zulassen. Als mögliche Gebiete in Bochum wurden die Bebauungspläne Nummer 900 Ostpark/Feldmark, Nummer 925 Wohnpark Hiltrop, Nummer 946 ehemaliger Bahnhof Weitmar sowie Nummer 958 Querenburger Straße angeführt.
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