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GELSENWASSER AG hier: Vereinbarung mit der Abwassergesellschaft Gelsenkirchen GmbH (AGG) zur Abwasserentsorgung Gelsenkirchen

20243253 · Mitteilung der Verwaltung · 13.02.2025 · Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 13.02.2025 · Rat (37. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Gelsenwasser AG beabsichtigt, die Abwasserkooperation mit der Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH (AGG) sowie deren weiteren Gesellschaftern und der Stadt Gelsenkirchen langfristig fortzusetzen. Die AGG, an der die Gelsenwasser AG mit einem Anteil von 51 Prozent beteiligt ist, umfasst neben der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH auch die Emscher Wassertechnik GmbH als Gesellschafter. Der Aufgabenbereich der Gesellschaft umfasst das Sammeln und Fortleiten von Abwasser sowie die Planung, den Bau und den Betrieb der erforderlichen Anlagen. Zudem ist die AGG mit dem Management des Gelsenkanals, einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen, beauftragt.

Die geplante Fortführung der vertraglichen Vereinbarungen soll über die ursprüngliche Laufzeit hinaus bis zum 31. Dezember 2048 erfolgen. In diesem Zusammenhang sind Anpassungen am Gesellschaftsvertrag der AGG vorgesehen, um veränderte gesetzliche Anforderungen sowie die städtische Teilhabe am Geschäftsergebnis zu berücksichtigen. Die Maßnahme dient der Sicherstellung einer effizienten Abwasserentsorgung und der Schaffung einer langfristig tragfähigen Grundlage für die Zusammenarbeit der Partner. Die Mitteilung des Amts für Finanzsteuerung wird in den zuständigen Gremien, darunter dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie dem Rat der Stadt Bochum, zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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Beratungen

Rat (37. Sitzung)
13.02.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Haupt- und Finanzausschuss (34. Sitzung)
05.02.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (40. Sitzung)
30.01.2025
Vergleiche Protokollierung zu TOP 9.1Die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung platzierte Beschlussvorlage wurde einstimmig nach Beschlussvorschlag beschlossen.Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.