Bochum-Gelsenkirchener-Straßenbahnen AG hier: Wirtschaftsplan 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung befasst sich mit dem Wirtschaftsplan 2025 der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA). Der Aufsichtsrat hat dem Plan vorläufig zugestimmt. Für das Jahr 2025 wird ein Verlust von 93,0 Mio. EUR erwartet, während das Investitionsvolumen bei 46,45 Mio. EUR liegt. In der Planung sind finanzielle Hilfsmittel von Bund und Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 35,8 Mio. EUR enthalten. Der Personalaufwand beläuft sich auf rund 155,8 Mio. EUR, während für Material und Fremdleistungen etwa 47 Mio. EUR vorgesehen sind. Der Zinsaufwand soll sich um etwa 0,7 Mio. EUR auf circa 5,5 Mio. EUR verringern.
Der Rat der Stadt Bochum soll dem Wirtschaftsplan zustimmen. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags ist die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum verpflichtet, den Verlust auszugleichen. Zudem soll die Gesellschaftervertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der Bochum-Gelsenkirchener Bahngesellschaft mbH angewiesen werden, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Die Investitionsschwerpunkte umfassen die Beschaffung von 10 Elektrobussen, den Ausbau der Ladeinfrastruktur, das Gleis- und Fahrleitungsnetz sowie die Gebäudesanierung. Etwa 25,6 Mio. Euro der geplanten Investitionen sollen durch Fördermittel gedeckt werden. Im Personalplan ist eine Reduzierung der Beschäftigtenzahl auf 2.389 Personen vorgesehen. Gründe hierfür sind die Schließung des Busstandortes Witten, die Reduktion auf zwei Standorte sowie die verstärkte Vergabe von Verkehrsleistungen an Dritte. Freiwerdende Kapazitäten sollen zur Deckung interner Bedarfe genutzt werden, wobei natürliche Fluktuation nach Möglichkeit nicht ersetzt werden soll.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)dagegen: 3 (FASG/Steude)dafür: 67 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/Backs/Dahlmann/ Hohmeier/OB)
- 05.02.2025Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 30.01.2025Einstimmig nach Beschlussvorschlag, bei 2 Enthaltungen (BD, FASG)
Verwandte Vorlagen
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