Gefahrenbereich Überquerung Fußgänger- und Radweg Josef-Baumann-Straße
20242573 · Antwort der Verwaltung · 27.11.2024 · Tiefbauamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion FDP/UWG:Freie Bürger hat in der Bezirksvertretung Bochum-Nord die Verkehrssicherheit an der Josef-Baumann-Straße thematisiert. Hintergrund der Anfrage ist das abrupte Ende eines Rad- und Fußwegs nahe der Sonepar-Niederlassung, der mit einer Absenkung in den Gehweg übergeht. Die Fraktion verwies auf potenzielle Gefahren für Radfahrer sowie Fußgänger, insbesondere für Personen mit Kinderwagen oder Gehhilfen, durch die Verkehrsbelastung der Straße. Es wurde nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation gefragt.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Josef-Baumann-Straße zum Vorbehaltsnetz der Stadt Bochum gehört und eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. In dem betreffenden Bereich wird der Radverkehr auf der Fahrbahn im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr geführt. Der Weg aus dem südlich gelegenen Landschaftsschutzgebiet ist ausschließlich für den Fußverkehr freigegeben, sodass keine Querung durch den Radverkehr vorgesehen ist.
Eine Überprüfung der Gegebenheiten ergab, dass die Einrichtung einer Mittelinsel zur Querungshilfe eine Aufweitung der Fahrbahn erfordern würde, was aufgrund von Kanalschächten baulich erschwert sei. Die Verwaltung bewertet solche Maßnahmen sowie die Installation einer Fußgänger-Lichtsignalanlage zum jetzigen Zeitpunkt als nicht verhältnismäßig, da der Bedarf an Querungen nicht als sehr hoch eingestuft wird.
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