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Mülltrennung und Biotonnenquote bei der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften

20242810 · Antwort der Verwaltung · 28.01.2025 · Amt für Finanzsteuerung

↳ Zugehörige Anfrage Mülltrennung und Biotonnenquote bei der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften · 19.09.2024
🟢 Beschlossen 28.01.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (32. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Stadtgestalter zur Mülltrennung und zur Nutzung von Biotonnen in der Stadtverwaltung sowie den städtischen Gesellschaften reagiert. Für die Stadtverwaltung selbst werden die entsprechenden Daten derzeit noch ausgewertet.

Bei den Beteiligungsgesellschaften liegen unterschiedliche Informationen zur Abfallentsorgung vor. Die Stadtwerke-Gruppe trennt Büro- und Bauabfälle; im Jahr 2023 betrug das Restmüllvolumen 52 Kilogramm pro Mitarbeitenden. Die Bogestra führt eine Mülltrennung gemäß der Gewerbeabfallverordnung durch, wobei das Volumen pro Mitarbeitenden im Jahr 2023 bei 48,2 Kilogramm lag. Bei der USB ist ein leichter Anstieg des Müllaufkommens zu beobachten, der durch neue Standorte und einen Stellenaufbau begründet ist.

Die SBO Senioreneinrichtungen trennen Restmüll und Glas, wobei das Aufkommen maßgeblich von der Anzahl der Bewohner abhängt. In der Hauptverwaltung der VBW werden Restmüll, Verpackungs- und Papiermüll getrennt, eine Volumenreduzierung ist jedoch baulich nicht möglich. Die Bochumer Veranstaltungs GmbH (BoVG) führt eine Mülltrennung durch, gibt jedoch an, dass die Mengen stark von der Art der Veranstaltungen abhängen. Die Bochumer Wirtschaftsentwicklung (BoWe) trennt Abfälle, wo dies möglich ist. In den Parkhäusern der BoWE erfolgt die Trennung an den Standorten, an denen die Entsorgung durch die Mieter erfolgt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (32. Sitzung)
28.01.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.